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gern

(entliehe Bekanntmachung über die Festsetzung Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1999 *

jng der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset- ^ «m 7.8.1973 BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein- n®g esetzes zur Abgabenordnung EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - IS 3341 der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Daubach , r derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbei-

1 m. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer [-Pfalz: vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

loiwemeinde D au bach erhebt im Kalenderjahr 1999 die Grundsteu- Wie Betriebe der Land und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Idstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen iC h den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1998. eÄbgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben L nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt; wenn l.die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2 der Abgabenschuldner wechselt,

g der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

[ sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Lerhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga- jescheide allgemein festgesetzt.

Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- lien sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen pnbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem feen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher cheid zugegangen wäre.

(blsbehelfsbelehrung

die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der jndeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung fekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- Jjodeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe- fBei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs- ||Satz1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die- [Frist bei der Behörde eingegangen ist. sh Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der pindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: Schaaf, Erster Beigeordneter

(rieht über die Sitzung

sOrtsgemeinderates Daubach vom 16.08.1999 tbung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden [cießungsbeitrag für die ErschließungsanlageWaldstraße, iifder Höll undIm Bäumchesfeld in Daubach

fesgemeinderat beschloß die Erhebung von Vorausleistungen auf |zu ewartenden Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage Istraße,Auf der Höll undIm Bäumchesfeld in Daubach. Der Vor- listungsbetrag wird auf 42,00 DM pro qm beitragspflichtiger Ge-

.s festgesetzt. Die Endabrechnung erfolgt nach Fertigstellung

laumaßnahme.

3 und Beschlußfassung Irdas Investitionsprogramm 1999 - 2003 "ptsgemeinderat beschloß, für die nachfolgend genannten Maßnah­men kommenden Jahren Mittel im Haushalt bereitzustellen: lAusbau der Waldstraße bis EinmündungAuf der Höll mit Parkplatz |Bmnnenfassung Hauptstraße - Bornstraße Daubach - Quelle [Sanierung Bolzplatz f Verkehrsberuhigung Ortseingang i> Ausbau Schulstraße

^Erneuerung der Bushaltestelle Richtung Montabaur

»Ausbau Kissbergstraße

|Erschließung Neufeldchen III

|FertigstellungAuf der Höll undIm Bäumchesfeld"

»Zuschüsse Dorferneuerung

|Ausbau und Unterhaltung von Wirtschaftswegen

IPflege und Pflanzung von Bäumen

JjiGrunderwerb

Wtsiiberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben Pmigt bzw. zur Kenntnis genommen

Örtsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haushaltsjahr 1998 ® et6ne Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor. |Me Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen über- und Wanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1998, die pei sechs Haushaltsstellen auf insgesamt 3.196,73 DM beliefen. Die erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.

|aite Auflistung wies erhebliche über- und außerplanmäßige Haus- l? ben bei insgesamt sieben Haushaltsstellen in Höhe eines »etrages von 49.356,12 DM aus.

Ä der o.g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen »Positionen.

r rts p ein derat nahm zustimmend Kenntnis von den unerheblichen iblich außer P lanrr| äßigen Haushaltsausgaben und genehmigte die n über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das

Nr. 36/99

Handgeländer FußwegDillches Berg

Der Örtsgemeinderat beschloß, drei verkehrsbeschränkende Verkehrs­schilder für die TreppenanlageDillches Berg anzuschaffen. Weiterhin beschloß er, den Auftrag für die Anbringung eines Metallgeländers an der TreppenanlageDillches Berg zu erteilen.

Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Novellierung

des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

für Daubach

Der Örtsgemeinderat sprach sich für die Fortschreibung bzw. Überarbei­tung und Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge­meinde Montabaur aus.

Ausbau der Waldstraße mit Straßenleuchten und Parkplatz bis EinmündungAuf der Höll; Planerstellung und Ausschreibung

Es wurde beschlossen, dass eine Ausschreibung für die Endarbeiten des Ausbaus der Waldstraße bis EinmündungAuf der Höll erfolgen soll.

Vertretung des Ortsbürgermeisters

ln der Zeit vom 13.09. bis 20.09.1999 mache ich Urlaub. Die Vertretung während meiner Abwesenheit übernimmt der 1. Ortsbeigeordnete, Rein­hard Mies.

Die Sprechstunde ist unverändert.

Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

Dorfcafe am Sonntag geöffnet

Auch am Sonntag, 12.09.1999, ist unser Dorfcafe im Daubacher Heimat­haus in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Bewirtung über­nimmt wieder der MGVFrohsinn Daubach.

Ebenso wird Birgit Wüst ihre Puppenausstellung und Uschi Hünermund- Kleindl ihre Schmuckausstellung präsentieren.

Holler

Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Holler

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Tel.: 02602/3508.

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1999

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein­führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Holler in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitra­ges gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Holler erhebt im Kalenderjahr 1999 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1998. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe­ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs­frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die­ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

/'. V. Schaaf, Erster Beigeordneter