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pblattVG
Montabaur
11.09.1999:
,'r vorabendmesse zur Kirchweih
bUhr Kirmesball m j t d er Showkapelle “Spitzer Express” - Eintritt frei!
fentag. 12.09.1999:
M Uhr Kirchweihhochamt in der Pfarrkirche St. Josef. Es singt der GV hing", anschließend Frühschoppen im Festzelt m 00 Uhr Tanz- und Unterhaltungsmusik , 13,09.1999:
Ir Gottesdienst für alle Verstorbenen der Pfarrei ijjjo jjhr Kirmesmarkt in der Hollerer Straße II00 Uhr musikalischer Frühschoppen mit Überraschungen tyj Uhr Tanzdarbietung des Kindergartens
'(OUhr große Tombola, anschließend Kirmesausklang im Festzelt und pesplatz.
! a lenTagen Eintritt frei!
Gastwirte Weichert und Althoff haben wieder für Samstag abend die lässige Musikkapelle “Spitzer Express” engagiert, die für gute Stim- «und Unterhaltung im Festzelt sorgen wird. Sie haben wie in den Vor- J e ndie Bewirtung übernommen und schließen ihre Gaststätten. Dage- listdie Gaststätte Kilian an allen Kirmestagen geöffnet.
Bevölkerung von Niederelbert möchte ich bitten, ihre Verbundenheit dem Dorf und der Kirmes auch dadurch zu zeigen, daß Sie Ihr Haus ■den Dorffahnen schmücken, um somit auch den festlichen Charakter Kirmestage hervorzuheben. Wer noch keine Dorffahne besitzt, kann je bei der Gemeindeverwaltung für 95,00 DM kaufen, dieser Stelle möchte ich allen danken, die in irgendeiner Weise bei den esvorbereitungen mitgewirkt und somit die Voraussetzungen für lüge und fröhliche Kirmestage geschaffen haben. Hervorheben möch- |lian dieser Stelle die Meßdienerinnen und Meßdiener, die Jugend- jwehr, die Turnerfrauen des ASV und von “Blau-Weiß”, die wieder- (Or einen prächtigen Gickel und den Schmuck des Kirmesbaumes irgt haben.
Hie Ortsgemeinde lade ich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger zum Mit- jpein, um bei hoffentlich gutem Wetter, fröhliche und unbeschwerte lestage zu erleben. Ich wünsche allen Gästen, Besuchern und Ein- Inern frohe Stunden und schöne Festtage in Niederelbert.
Euer Willi Müller, Ortsbürgermeister
|chbeschädigungen auf dem Friedhof
Beschädigungen auf dem Friedhof hören nicht auf. ibaben sich in den vergangenen Tagen wiederholt Bürger bei mir chwert, daß auf den Gräbern die Blumen ausgerissen wurden, die Grab- pnemit Wachs überschüttet und Grablichter entwendet wurden. Damit pseoder dieser Täter nicht weiter sein/ihr Unwesen auf unserem Fried- jtisibt/treiben, bitte ich die Bevölkerung um erhöhte Aufmerksamkeit, jclidie Polizei in Montabaur habe ich verständigt und sie gebeten, ver- äfktbei Streifenfahrten den Friedhof zu kontrollieren.
=[Beobachtungen macht, sollte sie mir unverzüglich mitteilen. Sie wer- sselbstverständlich vertraulich behandelt.
Willi Müller, Ortsbürgermeister
ahresausflug des Westerwaldvereins Niederelbert
»Sonntag, 10.10.1999
|ses Jahr wolien wir Linz besuchen, die bunte Stadt am Rhein. Wir |chen eine Stadtführung durch die romantische Altstadt mit ihren präch- pFachwerkhäusern, die besonders sehenswert sind wegen der zahl- " i Hausinschriften. Danach besteht die Möglichkeit, die Kurfürstli- SBurg zu besuchen, in der sich u. a. eine “Römische Glashütte” befin- ä. Nach dem Mittagessen wird eine kurze Wanderung angeboten nach Ibach zur Brauerei Steffens, wo seit 125 Jahren Bier gebraut wird. Es ästeht aber auch die Möglichkeit, die Rheinpromenade entlang zu späten, Die Anmeldung ist möglich bis Samstag, 11.09., bei Frau Jaedicke, i®9, oder bei Herrn Neuburger, Tel. 3533. Die Kosten von 15,00 DM tbei der Anmeldung zu bezahlen, äste sind herzlich willkommen!
Mahren mit Pkws und treffen uns um 9.30 Uhr in Niederelbert am Rat- ius. Die Rückkehr erfolgt gegen 20.00 Uhr.
mevalverein Eiwerter Gickel e.V.
i alle Mitglieder zu unserer diesjährigen Jahreshauptversamm- Iam Samstag, 16.10.1999, um 20.00 Uhr in der Fohr-Pils-Stube herzig: 1. Begrüßung, 2. Bericht des Vorstandes, 3. Bericht des Exmeisters, 4. Aussprache über die Berichte, 5 Wahl des Versammle 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Neuwahl des Vorstandes, «wider Kassenprüfer, 9. Anträge, 10. Verschiedenes.
* Anträge bitte bis 09.10.1999 an den Vorstand richten.
au, a, die Neuwahl des Vorstandes ansteht, bitten wir um vollzähliges
[Meinen.
VBlau-Weiß Niederelbert
•'alle Abteilungsleiter (Badminton, Tennis, Fußball, Alte Herren, feit-und Breitensport)
Jadungzur Vorstandssitzung am 20.09.1999 um 20.00 Uhr im Sport- m Niederelbert. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
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Nr. 36/99
BAMBINI
Jeden Montag findet um 18.00 Uhr auf dem Sportplatz in Niederelbert das Bambinitraining statt. Bei schlechtem Wetter in der Elberthalle (bitte Turn- schuhe mit hellen Sohlen mitbringen).
Bei Rückfragen: A. Bode, Tel. 3645 oder R. Sabel, Tel. 180390.
Am Kirmesmontag fällt das Training aus.
Neue Jugendsportgruppe Fit’n’Fun
Ab September findet mittwochs abends um 20.00 Uhr in der Elberthalle ein Sporttreff für Jugendliche ab 14 Jahren statt. Wer Lust auf Aerobic, Ballspiele, Rope Skipping, Mountainbiking und vieles mehr hat oder einfach nur Spaß haben und nette Leute treffen will, der sollte mal rein- schnupppern.
Kinderturnen
Seit 27.08.1999 findet freitags wieder das Kinderturnen in der Elberthalle statt. Neue Kinder ab drei Jahren sind uns stets willkommen.
Die Termine:
14.00 bis 15.00 Uhr: Drei- bis Vierjährige 15.00 bis 16.00 Uhr: Fünf- bis Sechsjährige 16.00 bis 17.00 Uhr: Siebenjährige und ältere Während der Schulferien findet kein Turnen statt.
Oberelbert
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Oberelbert
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax:.02608/595
Ortsbü rgermeister, Telefon.02608/1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Jürgen Mans.02608/1340
Vermietung des Sportlerheimes:
Rolf Neeb.02608/376
Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung der Ortsgemeinde Oberelbert vom 02.09.1999
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse “http:www.montabaur.de”.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzulegen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Örtsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich an der Gemeindeverwaltung befindet, bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich an der Gemeindeverwaltung befindet.
Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
(6) Sonstige Bekanntgaben, wie zum Beispiel die Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung (§15 Abs. 1 GemO) und das Ergebnis der Rats- und Ausschußsitzungen (§ 41 Abs. 5 GemO), erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.

