ijlatt VG Montabaur
! «gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskam- iLjiland-Pfaiz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung) taemeinde Niederelbert erhebt im Kalenderjahr 1999 die Grund- rfiirdie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son- Kbgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1998. i'Aljgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben 5r dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn « die Abgabenpflicht neu begründet wird,
I2 der Abgabenschuldner wechselt,
[j'der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert, i 4 sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Verhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga- Lcheide allgemein festgesetzt.
Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- Lsind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen abenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem m Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher lieid zugegangen wäre.
Ilsbehelfsbelehrung
m die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der lindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- jäindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe- [Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs- [Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dienst bei der Behörde eingegangen ist.
jiEinlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der jeindeabgaben nicht aufgeschoben.
In Vertretung: Schaaf, Erster Beigeordneter
jjcht über die konstituierende Sitzung des Igemeinderates Niederelbert vom 16.08.1999
iichtung der Ratsmitglieder
Bürgermeister Willi Bode gab den Ratsmitgliedern einzelne Vor- Jtender Gemeindeordnung bekannt und nahm Bezug auf das den Miedern zugeleitete Kommunalbrevier. Er verpflichtete alle Rats- feder per Handschlag.
iyon Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschriften jOrtsgemeinderatssitzungen
Jitsgemeinderat wählte die Ratsmitglieder Volker Weyand (Stellver- »Franz-Josef Merz) und Christa Windeck (Stellvertreterin Inge Stahl- ») als Unterzeichner/Unterzeichnerin der Sitzungsniederschriften. Innung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung b Amt
ibürgermeister Willi Bode übergab dem neugewählten Ortsbürger- ler Willi Müller die Ernennungsurkunde, nachdem dieser zuvor die Iformel gesprochen hatte. Er wünschte ihm viel Glück und Erfolg in Ausführung des neu übertragenen Amtes. Herr Müller bedankte sich las Vertrauen der Bürgerschaft bei der Wahl, ksung der Hauptsatzung
ptsgemeinderat beschloß die Hauptsatzung der Ortsgemejnde Nie- lert in der in der Sitzung vorliegenden Form mit einigen Änderun- [Oie Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblat- pntlich bekanntgemacht.
hlder ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten; Ernennung, iigung und Einführung in das Amt
Itsgemeinderat wählte Christoph Neyerzum I. Beigeordneten. Orts- pieister Müller überreichte ihm die Ernennungsurkunde. Er verei- fihn und führte ihn in sein neues Amt ein.
pnnwählte der Ortsgemeinderat Peter Schmidt zum II. Beigeordne- PPaul Berkessel zum III. Beigeordneten. Ortsbürgermeister Müller (leichteihnen die Ernennungsurkunden. Er vereidigte sie und führt sie Queues Amt ein.
N der Ausschüsse
[Oitsgemeinderat wählte folgende Personen zu Mitgliedern und Stell- ptem der nachfolgend bezeichneten Ausschüsse: fptund Finanzausschuß:
perl Hübinger, 2. Ferdinand Schmitz, 3. Franz Josef Merz, 4. Volker N,5. Helga Wiechering, 6. Winfried Diedert, 7. Alfred Kloft Nreter:
Plired Sanner, 2. Christa Fiege, 3. Dr. Klaus Trumm, 4. Jürgen Fh 5. Peter Schmidt, 6. Otto Rogawski, 7. Heddo Isbert ['.Verkehrs- und Liegenschaftsausschuß: wer Weyand, 2. Manfred Sanner, 3. Jürgen Rausch, 4. Gerhard P™. 5. Willi Bode, 6. Karl Maier, 7. Jürgen Becher, 8. Heddo Isbert, inomas Ferdinand, 10. Inge Stahlhofen, 11. Helga Wiechering piußfür Umwelt und Forsten:
pcz Josef Merz, 2. Dr. Klaus Trumm, 3. Paul Jelitte, 4. Joachim Kem- l Jürgen Neurath, 6. Günter Kübeck, 7. Otto Rogawski Vertreter:
ft Hübinger, 2. Hermann-Josef Lenz, 3. Axel Neuroth, 4. Heiko i Bruno Berkessel, 6. Günter Wiechering, 7. Christof Wüst
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Nr. 36/99
Rechnungsprüfungsausschuß:
1. Franz Josef Merz, 2. Dr. Klaus Trumm, 3. Ferdi Schmitz, 4. Franz-Josef Maier, 5. Alfred Kloft
Stellvertreter:
1. Hubert Hübinger, 2. Volker Weyand, 3. Heiko Eberth, 4. Winfried Diedert, 5. Jürgen Neuroth
Ausschuß für Jugend, Familie, Kultur und Vereinsleben:
1. Dr. Klaus Trumm, 2. Ferdi Schmitz, 3. Heiko Eberth, 4. Axel Neuroth, 5. Christa Windeck, 6. Christof Wüst, 7. Sascha Gerlach
Stellvertreter:
1. Volker Weyand, 2. Hermann-Josef Lenz, 3. Christa Fiege, 4. Franz Josef Merz, 5. Inge Stahlhofen, 6. Reiner Becker, 7. Thomas Ferdinand Umlegungsausschuß:
Funktion, Mitglied, Vertreter Vorsitzender, Rudolf Reichling juristisches Mitglied, Walter Heissbach Mitglied mit Erfahrung in der Bewertung von Grundstücken, Karl Maier Ratsmitglied: Ferdi Schmitz, Franz Josef Merz Ratsmitglied: Alfred Kloft, Helga Wiechering Geschäftsordnung des Gemeinderates:
Die Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Legislaturperiode 1999 bis 2004 wurde vom Ortsgemeinderat in der in der Sitzung vorliegenden Form beschlossen.
Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung der Ortsgemeinde Niederelbert vom 16.08.1999
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: §1
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse ‘‘http:www.Montabaur.de”.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden, in diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzulegen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Örtsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Rathaus / Kirchstraße befindet, bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Rathaus / Kirchstraße befindet.
Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
(6) Sonstige Bekanntgaben, wie zum Beispiel die Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung (§ 15 Abs. 1 GemO) und das Ergebnis der Rats- und Ausschußsitzungen (§ 41 Abs. 5 GemÖ), erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.
§2
Ausschüsse des Ortsgemeinderates
(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
1. Haupt- und Finanzausschuß
2. Bau-, Verkehrs- und Liegenschaftsausschuß
3. Ausschuß für Jugend, Familie, Kultur und Vereinsleben
4. Ausschuß für Umwelt und Forsten
5. Rechnungsprüfungsausschuß
Weitere Ausschüsse können bei Bedarf gebildet werden.
(2) Die Ausschüsse haben folgende Mitgliederzahlen:
a) Haupt- und Finanzausschuß 7 Mitglieder
b) Bau-, Verkehrs- und Liegenschaftsausschuß 11 Mitglieder

