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jrtattVG M ontabaur

tzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- j.'j w j@ sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen "bescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem 'Tape durch d ' ese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Lgegangen wäre.

Mielfsbelehrung

* durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der EJ'jljqaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Inntmachung Widerspruch erhoben werden.

Serspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- [Lerwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe- Jschriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs- izDnur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die- stbei der Behörde eingegangen ist.

Bnlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Abgaben nicht aufgeschoben.

f in Vertretung gez. Schaaf

Erster Beigeordneter

jlliche Bekanntmachung

Me Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am Mitt- 1509.1999, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal im Gemeindehaus statt.

ordnung

gliche Sitzung

OgriiBung

jericht des Bürgermeisters iiwohnerfragestunde

jjnehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom

i.06.1999 (öffentlicher Teil)

khluß eines Gaskonzessionsvertrages

Meststellungsverfahren für den Bau der B 49, Ortsumgehung

Uäusel

Ivellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde

Intabaur; Stellungnahme der Ortsgemeinde

jünehmigung bzw. Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßi-

pi Ausgaben für das Haushaltsjahr 1998

iioierung des Sportlerheimes

ferschiedenes

|ientliche Sitzung

fericht des Bürgermeisters

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom

1,06.1999 (nichtöffentlicher Teil)

tatiußangelegenheit

«anzangelegenheit

lischiedenes

ßidenbach, 06.09.1999 Marx, Ortsbürgermeister

isfür Fraktionssitzungen:

Donnerstag, 09.09.1999, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Donnerstag, 09.09.1999, 20.00 Uhr, Gemeindehaus tanerstag, 09.09.1999,19.00 Uhr, Gemeindehaus

Reinigungen durch Hundekot eldepflicht der Hundehaltung

Jren sich Klagen darüber, daß Hundebesitzer ihre Vierbeiner auf illäche zwischen Westerwaldstraße und Bergstraße ausführen, iößtauf völliges Unverständnis, da im Nahen Ortsrand- und Gemar- |reich genügend Auslaufmöglichkeiten für Hunde bestehen.

Mäher mit Nachdruck an die betreffenden Hundebesitzer appel- fein Zukunft zu unterbinden, da Hundekot mitten im Ortsbereich pinem konfliktfreien Miteinander zuträglich ist, noch den Bedien­ter Gemeinde zuzumuten ist, die notwendigen Reinigungs- und jjiaßnahmen in diesen verunreinigten Bereichen durchzuführen.

In möchte ich darauf hinweisen, daß bei der jährlichen Überprü- ptgestellt wurde, daß einige Hundehalter ihre Vierbeiner noch nicht Bidet haben.

ISie daher bitten, dies in den nächsten Tagen bei der Verwaltung pands- oder der Ortsgemeinde nachzuholen.

1 Helmut Marx, Ortsbürgermeister

pungsverband Westerwald-Lahn informiert

1% 14.09.1999, um 19,30 Uhr im Gemeindehaus Kadenbach ver- |>derBetreuungsverein Westerwald-Lahn seinen nächsten Infor- Pend zum Thema:Ausgewählte .Fragen zum Sozialhilferecht, psbedürftige Mitbürger stehen vor einem Berg von Problemen, ^staatliche Unterstützung in irgendeiner Form brauchen: die ver- r e . n For men der Sozialhilfe, aber auch in anderen Nöten sei es Pderungen oder Pflegebedürftigkeit, hauswirtschaftliche Versor- feeutes Wohnen oder dergleichen.

jj, chmann kennt sich in der Fülle der Gesetze und ihrer Anwen-

aus.

r^ Fachmann hat der Betreuungsverein Westerwald-Lahn zum LWö [Gespräch eingeladen: Stefan Hauser, Leiter der Beratungs- pmeningsstelle im Ambulanten Pflege- und Hilfezentrum Bad Ems- lr laden alle interessierten Mitbürger zu diesem Info-Abend ein.

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Nr. 36/99

Sportfreunde Germania Kadenbach 1910 e.V.

ALTE HERREN Familientag

am 18.09.1999 ab 14.00 Uhr auf dem Sportplatz in Kadenbach nicht ver­gessen!

Qualifikation B-Klasse

In der Qualifikation B-Klasse Koblenz, Gruppe I, werden die Fußballerder SF Germania Kadenbach am 12.09.1999 um 14.30 Uhr in Kadenbach gegen die Eintracht Koblenz antreten. Am darauffolgenden Sonntag steht die Begegnung TV Mülhofen (19.09.1999,14.30 Uhr) in Bendorf auf dem Programm. Ein weiteres Auswärtsspiel schließt sich am 26.09.1999 (14.30 Uhr) an, wenn die Mannschaft gegen die Kicker des VfL Kesselheim antritt.

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Neuhäusel

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Neuhäusel

montags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

im Gemeindehaus, Tel. und Fax 02620/8442

Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel vom 02.09.1999

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: §1

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur. Darüber hinaus erfol­gen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse http:www.montabaur.de.

(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Aus­legung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffent­liche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Aus­legungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienst­freien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Ausle­gungsfrist so festzulegen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.

(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge­schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.

(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Gemeindehaus befindet, bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.

(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekannt­machung durch öffentlichen Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Gemeindehaus befindet.

Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernis­ses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.

(6) Sonstige Bekanntgaben,, wie zum Beispiel die Unterrichtung der Ein­wohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung (§ 15 Abs. 1 GemO) und das Ergebnis der Rats- und Ausschußsitzungen (§ 41 Abs. 5 GemO), erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.

§2

Ausschüsse des Ortsgemeinderates

(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:

1. Haupt- und Finanzausschuß

2. Bauausschuß

3. Ausschuß für Kindergarten und Soziales

4. Rechnungsprüfungsausschuß

5. Umlegungsausschuß

(2) Die Ausschüsse mit Ausnahme des Umlegungsausschusses sollen aus 6 Mitgliedern bestehen, und zwar grundsätzlich nur aus Ratsmitglie­dern. Dem Bauausschuß und dem Kindergartenausschuß können jeweils 2 Nicht-Ratsmitglieder angehören.