jrtattVG M ontabaur
tzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent- j.'j w j@ sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen "bescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem 'Tape durch d ' ese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Lgegangen wäre.
Mielfsbelehrung
* durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der EJ'jljqaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Inntmachung Widerspruch erhoben werden.
Serspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- [Lerwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erhe- Jschriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs- izDnur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die- stbei der Behörde eingegangen ist.
Bnlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Abgaben nicht aufgeschoben.
f in Vertretung gez. Schaaf
Erster Beigeordneter
jlliche Bekanntmachung
Me Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am Mitt- 1509.1999, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal im Gemeindehaus statt.
ordnung
gliche Sitzung
OgriiBung
jericht des Bürgermeisters iiwohnerfragestunde
jjnehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom
i.06.1999 (öffentlicher Teil)
khluß eines Gaskonzessionsvertrages
Meststellungsverfahren für den Bau der B 49, Ortsumgehung
Uäusel
Ivellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde
Intabaur; Stellungnahme der Ortsgemeinde
jünehmigung bzw. Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßi-
pi Ausgaben für das Haushaltsjahr 1998
iioierung des Sportlerheimes
ferschiedenes
|ientliche Sitzung
fericht des Bürgermeisters
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom
1,06.1999 (nichtöffentlicher Teil)
tatiußangelegenheit
«anzangelegenheit
lischiedenes
ßidenbach, 06.09.1999 Marx, Ortsbürgermeister
isfür Fraktionssitzungen:
Donnerstag, 09.09.1999, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Donnerstag, 09.09.1999, 20.00 Uhr, Gemeindehaus tanerstag, 09.09.1999,19.00 Uhr, Gemeindehaus
Reinigungen durch Hundekot eldepflicht der Hundehaltung
Jren sich Klagen darüber, daß Hundebesitzer ihre Vierbeiner auf illäche zwischen Westerwaldstraße und Bergstraße ausführen, iößtauf völliges Unverständnis, da im Nahen Ortsrand- und Gemar- |reich genügend Auslaufmöglichkeiten für Hunde bestehen.
Mäher mit Nachdruck an die betreffenden Hundebesitzer appel- fein Zukunft zu unterbinden, da Hundekot mitten im Ortsbereich pinem konfliktfreien Miteinander zuträglich ist, noch den Bedienter Gemeinde zuzumuten ist, die notwendigen Reinigungs- und jjiaßnahmen in diesen verunreinigten Bereichen durchzuführen.
In möchte ich darauf hinweisen, daß bei der jährlichen Überprü- ptgestellt wurde, daß einige Hundehalter ihre Vierbeiner noch nicht Bidet haben.
ISie daher bitten, dies in den nächsten Tagen bei der Verwaltung pands- oder der Ortsgemeinde nachzuholen.
1 Helmut Marx, Ortsbürgermeister
pungsverband Westerwald-Lahn informiert
1% 14.09.1999, um 19,30 Uhr im Gemeindehaus Kadenbach ver- |>der “Betreuungsverein Westerwald-Lahn” seinen nächsten Infor- Pend zum Thema: “Ausgewählte .Fragen zum Sozialhilferecht”, psbedürftige Mitbürger stehen vor einem Berg von Problemen, ^staatliche Unterstützung in irgendeiner Form brauchen: die ver- r e . n For men der Sozialhilfe, aber auch in anderen Nöten sei es Pderungen oder Pflegebedürftigkeit, hauswirtschaftliche Versor- feeutes Wohnen oder dergleichen.
jj, chmann kennt sich in der Fülle der Gesetze und ihrer Anwen-
aus.
r^ Fachmann hat der Betreuungsverein Westerwald-Lahn zum LWö [Gespräch eingeladen: Stefan Hauser, Leiter der Beratungs- pmeningsstelle im Ambulanten Pflege- und Hilfezentrum Bad Ems- lr laden alle interessierten Mitbürger zu diesem Info-Abend ein.
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Nr. 36/99
Sportfreunde Germania Kadenbach 1910 e.V.
ALTE HERREN Familientag
am 18.09.1999 ab 14.00 Uhr auf dem Sportplatz in Kadenbach nicht vergessen!
Qualifikation B-Klasse
In der Qualifikation B-Klasse Koblenz, Gruppe I, werden die Fußballerder SF Germania Kadenbach am 12.09.1999 um 14.30 Uhr in Kadenbach gegen die Eintracht Koblenz antreten. Am darauffolgenden Sonntag steht die Begegnung TV Mülhofen (19.09.1999,14.30 Uhr) in Bendorf auf dem Programm. Ein weiteres Auswärtsspiel schließt sich am 26.09.1999 (14.30 Uhr) an, wenn die Mannschaft gegen die Kicker des VfL Kesselheim antritt.
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Neuhäusel
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Neuhäusel
montags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
im Gemeindehaus, Tel. und Fax 02620/8442
Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel vom 02.09.1999
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: §1
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse “http:www.montabaur.de”.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzulegen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Gemeindehaus befindet, bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Gemeindehaus befindet.
Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
(6) Sonstige Bekanntgaben,, wie zum Beispiel die Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung (§ 15 Abs. 1 GemO) und das Ergebnis der Rats- und Ausschußsitzungen (§ 41 Abs. 5 GemO), erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.
§2
Ausschüsse des Ortsgemeinderates
(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
1. Haupt- und Finanzausschuß
2. Bauausschuß
3. Ausschuß für Kindergarten und Soziales
4. Rechnungsprüfungsausschuß
5. Umlegungsausschuß
(2) Die Ausschüsse mit Ausnahme des Umlegungsausschusses sollen aus 6 Mitgliedern bestehen, und zwar grundsätzlich nur aus Ratsmitgliedern. Dem Bauausschuß und dem Kindergartenausschuß können jeweils 2 Nicht-Ratsmitglieder angehören.

