Wochenblatt VG Montabaur
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Eitelborn
dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr
Tel. und Fax.: 02620/8610
Bücherei-Info der Gemeindebücherei Eitelborn
(Altes Rathaus, Unterdorfstraße, Eitelborn)
Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohner der
Augst-Gemeinden)
montags von 15.00 bis 17.00 Uhr
mittwochs von 17.00 bis 19.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1999
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Eitelborn in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Eitelborn erhebt im Kalenderjahr 1999 die Grundsteuer für die Betriebe der Land und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1998. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehruna
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
In Vertretung: gez. Schaaf Erster Beigeordneter
MGV Eitelborn 1866
Unser diesjähriger Ausflug mit Wanderung, zu dem wir alle aktiven und inaktiven Mitglieder recht herzlich einladen, findet am Samstag, 16.10. 1999 statt.
Die Abfahrt ist um 13.00 Uhr ab Kirmesplatz. Die Busse bringen uns nach Oppenhausen, von dort wandern wir dann durch das Ehrbachtal, zunächst bis zum Gasthaus “Eckmühle”.
Bei ca. 11/2 Stunden Aufenthalt besteht dort die Möglichkeit sich mit Kaffee und Kuchen oder einem Imbiß zu stärken, anschließend wande.rn wir nochmals ca. 1 1/2 Stunden weiter auf gut begehbaren Wegen, durchs Erbachtal nach Brodenbach, wo wir im Hotel “Anker” in gemütlicher Runde den Abschuß machen werden.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis 10.10.1999 bei den aktiven Sängern oder per Telefon 02620/722 oder 8841.
Männergesangverein Mozart Eitelborn
Wie bereits angekündigt, besuchen wir am kommenden Sonntag, 12.09.1999 die Sangesfreunde aus Holler, um dort im Rahmen eines Sängerfestes teilzunehmen.
Zur Abfahrt treffen wir uns um 9.15 Uhr an der Augst-Halle. Es dürfte jedem Sänger eine Verpflichtung sein, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.
Westerwaid-Verein Eitelborn
Wirtreffen uns am Sonntag, 12.09.1999 um 13.00 Uhr an h a schule, um von dort zu einer Halbtagswanderung aufzub 1 Tour führt uns von Niederahr iüber Meudt und Ettinghause^i unserem Ausgangsort. Die Wanderung dauert ca. 3,5 Stund 112U “ von Gerhard Frank-Schneider geführt. Die Hin- und Rückfahrt 111 dem Pkw. ne
Eine Woche später, am Sonntag, 19.09.1999, findet das rf 4 Herbststerntreffen in Asbach-Schöneberg statt. Die Oraani I Hin- und Rückfahrt obliegt unserem Vorsitzenden Peter Klein a dem sich die Interessenten bitte melden mögen.
TV Jahn Eitelborn
Herbstwanderung am 25. September 1999
Zu einem Wandertag für die ganze Familie ruft der Turnverein glieder auf. Groß und klein treffen sich am Samstag, 25 09 1994 Uhr auf dem Kirmesplatz, um zu einer zwei- bis dreistündigen Wal in die nähere Umgebung zu starten. n ®
Ziel und gemütlicher Ausklang wird im Vereinslokal “Zur Krone” sa ab 17.00 Uhr das Abendessen eingenommen werden kann [ eine Voranmeldung erforderlich, und zwar spätestens bis i 20.09.1999.
Anmeldungen bitte an die 2. Vorsitzende, Angelika Lahm! 02620/2273. 11
SG Eitelborn/Neuhäusel
1. Mannschaft
Spielfrei. Nächstes Spiel am 19.09.1999, im Auqst-Stadion r Güls. Anstoß 14.30 Uhr S
2. Mannschaft
Am Sonntag, 12.09.1999 um 11.00 Uhr in E'stein gegen den FSl|
Alte Herren “SC Eitelborn”
Am Samstag, 11.09.1999 um 16.30 Uhr findet auf der “Nörr” das Lol by gegen die AH aus Neuhäusel statt. Treffpunkt: 16.00 Uhr.
Es würde uns sehr freuen, wenn auch diesmal wieder zahlreiche zj er den Weg auf die "Nörr”’ finden würden.
Kadenbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kadenbach
dienstags.von 18.00 bis 20 . 0 ]
und .nach Vereint!
Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Tel. 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetj der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 19
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundi gesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art.f Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 i 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der C meinde Kadenbach in der derzeit geltenden Fassung sowie de| Wirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes 1 Landwirtschaftskammer Rheirrländ-Pfalz vom 28.7.1980 in der? geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Kadenbach erhebt im Kalenderjahr 1999 die 3 Steuer für die Betriebe der Land und Forstwirtschaft (Grundstel und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sof sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im K jahr 1998.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. DieAlJ werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wei
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuej benbescheide allgemein festgesetzt.
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