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mVG Montabaur

Nr. 36/99

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ll w j r d auf Antrag in Form eines Durchschnittssatzes ersetzt, vom Ortsgemeinderat festgesetzt wird.

H| e einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen kön- S'Vf im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil ent- il der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder llhnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten^ Eich entsprechend den Bestimmungen des Satzes 2.

(Hiahme an mehreren Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sit- *? ew ährt. Die Zahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sit- Lswährt wird, darf einschließlich der nach Satz 1 abgegolte-

i das Zweifache der Zahl der Ortsgemeinderatssit- |$t übersteigen.

Lntschädigung für Mitglieder und Stellvertreter | c hiissen

Jolieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter erhalten für die landen Sitzungen der Ausschüsse eioe.Entschädigung in Form p in Höhe von 20,00 DM /10,00 EURO je Sitzung, ijoliederund Stellvertreter sonstiger Ausschüsse und Beiräte des linderates oder der Ortsgemeinde erhalten eine Entschädigung ** , soweit durch Rechtsvorschrift nicht anderes bestimmt ist. |j, en gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 5 entsprechend.

I des Ortsbürgermeisters

gbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § [Salz 1 KomAEVO.

«nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der rernach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauscha- suervon der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und [e Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Entschädigung nicht angerechnet.

Isentschädigung für Ortsbeigeordnete

pbeigeordneten erhalten für den Fall der Vertretung des Orts- 3 eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsent- nes ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1 pmAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für (eines vollen Monats, so beträgt die Aufwandsentschädigung für |der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrages der dem Orts­äer zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertre­ten kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag, so erhält er/sie eine jentschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes gemäß § 6 Abs. 2. lete, die nicht gewählte Mitglieder des Ortsgemeindera- i für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemein- fjler Ausschüsse, der Fraktionen des Ortsgemeinderates sowie Brechungen mit dem Ortsbürgermeister nach § 50 Abs. 7 GemO Igsgeld in der in § 6 Abs. 2 festgesetzten Höhe. Das Gleiche gilt, iin Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Ver- jreinderates teilnehmen, sofern die/der den Ortsbürgermeister dB Ortsbeigeordnete nicht gleichzeitig gewähltes Mitglied des jgemeinderates ist. Entsprechendes gilt für die Teilnahme von ^ordneten an den Besprechungen des Bürgermeisters der Ver­lande mit den Ortsbürgermeistern nach § 69 Abs. 4 GemO in" ig des Ortsbürgermeisters. Das Sitzungsgeld entfällt, wenn die in eine Zeit fällt, in der eine Aufwandsentschädigung gemäß gewährt wird.

iis.3 und 4 gelten entsprechend.

nnach den steuerlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohn- icheinem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohn­inder Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und le Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die ientschädigung nicht angerechnet.

I Mich der Angabe in Euro tritt die Hauptsatzung am 01.01.2002 Mbrigen tritt die Hauptsatzung am Tage nach ihrer öffentlichen «achung in Kraft.

. J tritt die Hauptsatzung vom 20.10.1994 zuletzt geändert p-1995 außer Kraft.

Sprenger Ortsbürgermeister

ppa ch-Goldhausen, 16.08.1999 (S.)

§24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) »ngvom 31,01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch «Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgen­losen:

p.die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften' Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen mein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig »gekommen. Dies gilt nicht, wenn

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­mig, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ««worden sind, oder

'Wauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean- «etoder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- iiten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-

Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Ruppach-Goldhausen, 16.08.1999 (S.) Sprenger

Ortsbürgermeister

TuS Ahrbach 1921 e.V. Ruppach-Goldhausen

Einladung zur Vorstandssitzung

Hiermit sind alle Vorstandsmitglieder für Montag, 13.09.1999, 20.00 Uhr, in das Sportjugendheim Ruppach-Goldhausen zu einer Vorstandssitzung eingeladen.

Tagesordnungspunkte:

a) Hallenturnier 2000

b) Verschiedenes Seniorenfußball

Sonntag, 12.09.1999, 14.30 Uhr in Girod:

SG Ahrbach I - FSV Strömberg

Dienstag, 14.09.1999,19.00 Uhr in Ruppach-Goldhausen : SG Ahrbach I: SG Ransbach-Baumbach

Handball

Samstag, 11.09.1999

Damenmannschaft

16.30 Uhr: SF Neustadt II - TuS Ahrbach

Spielort: Sporthalle Bürgerhaus in Neustadt

Treffpunkt: Sonnenhof Ruppach-Goldhausen um 15.00 Uhr

Herrenmannschaft

19.00 Uhr: TuS Weibern III - TuS Ahrbach Spielort: Sporthalle in Weibern

Treffpunkt: Sonnenhof Ruppach-Goldhausen um 17.30 Uhr Sonntag, 12.09.1999

männliche B-Jugend

11.00 Uhr: TuS Ahrbaeh - TuS Bannberscheid

Spielort: Neue Kreissporthalle in Montabaur

Treffpunkt: Neue Kreissporthalle in Montabaur um 10.00 Uhr

männliche D-Jugend

11.00 Uhr: HSG Mülheim-Kärlich

/Bassenheim 3 - TuS Ahrbach

Spielort: Hauptschule in Mühlheim-Kärlich

Treffpunkt: Sonnenhof in Ruppach-Goldhausen um 9.45 Uhr

Alte Herren

ab Freitag, 10.09.1999

20.00 Uhr: Training

Ort: Schulturnhalle in Ruppach-Goldhausen

Samstag, 11.09.1999

16.00 Uhr: SV Niederelbert - TuS Ahrbach

Das Spiel fällt aus! Für Rückfragen steht Edgar Herzmann zur Verfügung.

AUGST

Pfarrfest in Eitelborn

Die kath. Kirchengemeinde lädt herzlich ein zum Pfarrfest in Eitelborn

Sonntag, 12.09.1999,10.15 Uhr Familiengottesdienst, anschließend Früh­schoppen, Mittagessen, Kaffee und Kuchen, Unterhaltung, Geselligkeit, Spiel und Spaß für Klein und Groß, rund um das GemeindehausArche. Interessante Darbietungen der Feuerwehr. Die Jugendfeuerwehr Eitel­born stellt sich vor. Der Erlös unseres Pfarrfestes ist für die Instandset­zung der Orgel in unserer Pfarrkirche bestimmt.

Frauenfrühstück in Neuhäusei

Die Evangelische Erlöser-Kirchengemeinde lädt wieder zum Frauenfrüh­stück ein (mit Kinderbetreuung) ins Gemeindehaus in Neuhäusel, Coer- mannstraße: Mittwoch, 22.09.1999,9.00 Uhr bis 11.00 Uhr. Thema:Das Leben ist einfach nicht fair*. Wie gehen wir mit Ungerechtigkeit um? Mit Doris Schulte. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung im Pfarrbüro bis Dienstag, 21.09.1999.

2. Große Oktoberfest

Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr wird der Eitelborner Karne­valsverein 1995 e.V. auch in diesem Jahr Wieder ein Oktoberfest veranstalten. Das 2. Große Oktoberfest findet am Samstag, 25.09.1999 in der Augst- Halle statt. Die Lasterbacher Musikanten konnten wieder verpflichtet wer­den. Wir wollen allen Gästen wieder mit original bayrischem Wies'nbier und bayrischen Speisen einen unvergesslichen-Abend bereiten. Sichern Sie sich früh genug eine Karte für diesen Abend. Der Kartenvorverkauf hat bereits begonnen. Der Eintrittspreis beträgt im Vorverkauf 11,00 DM und an der Abendkasse 13,00 DM. Die Karten sind erhältlich bei: Ela's Lädchen, Eitelborn, Tel. 903192, in Neuhäusel im Haarstudio Rosenbach, Tel. 2201, sowie bei allen Vorstandsmitgliedern.