L,VG Montabaur
Entschädigung des Ortsbürgermeisters
hiiroermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § psSlKomAEVO.
ach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der .nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauscha- fc^von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Entschädigung nicht angerechnet.
Ljlsentschädigung für Ortsbeigeordnete b geordneten erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbür- fieine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsent- r »eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1 SIaEVO- Erfolgt die Vertretung des Bürgermeisters nicht für die «vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung «tel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehen- ändsentschädigung. Erfolgt die Vertretung während für einen ^Zeitraums
tollen Tag, so erhält er/sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe pngsgeldes gemäß § 6 Abs. 2.
ieiaeordnete, die nicht gewählte Mitglieder des Stadtrates sind, irdie Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderates, der Le der Fraktionen des Ortsgemeinderates sowie den Besprechern Bürgermeister nach § 50 Abs. 7 GemO ein Sitzungs- i § 6 Abs. 2 festgesetzten Höhe. Das Gleiche gilt, wenn sie »ung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsge- §esteilnehmen, sofern die/der den Ortsbürgermeister vertreten- feiaeordnete nicht gleichzeitig gewähltes Mitglied des Verbands- lates ist. Entsprechendes gilt für die Teilnahme von Ortsbeige- Li den Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsge- liitden Ortsbürgermeistern nach § 69 Abs. 4 GemO in Vertre- SsOrtsbürgermeisters.
Lsgeld entfällt, wenn die Sitzung in eine Zeit fällt, in der eine lentschädigung gemäß Absatz 1 gewährt wird, i. 3 und 4 gelten entsprechend.
taach den steuerlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohn- y einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohninder Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und nie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Entschädigung nicht angerechnet.
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chtlich der Angaben in Euro tritt die Hauptsatzung am .2002 in Kraft. Im übrigen tritt die Hauptsatzung am 19.08.1999 äfl.
|ichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 16.09.1994 außer Kraft. in, 02.09.1999 (S.) Eulberg,
Ortsbürgermeister
i§24Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) bong vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Mes Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBL. S. 171) wird auf folgen-
lewiesen:
l, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften |eindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande «en sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von liiltig zustande gekommen, ht, wenn
is Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- ig, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung frletztworden sind, oder
if eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- adet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- lien gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung ksSachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- 5nd gemacht fiat.
jnd eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann ach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzend machen.
i 02.09.1999 (S.)
Eulberg
Ortsbürgermeister
Heiligenroth
^stunden des Ortsbürgermeisters ^gemeinde Heiligenroth
f ;l 02602/16606, Fax:
..von 17.00 bis 19.30 Uhr .nach Vereinbarung
02602/917396
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Nr. 36/99
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1999
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977-vom 14.12.1976 - BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Heiligenroth erhebt im Kalenderjahr 1999 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1998. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zurZahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
i.V. Schaaf, Erster Beigeordneter
Sportverein Heiligenroth e.V.
FUSSBALL
Das erste Heimspiel bestreitet die 1. Mannschaft am Sonntag, 12.09.1999,
14.30 Uhr, gegen den FSV Stromberg in Girod.
Bereits am 14.09.1999 um 18.30 Uhr, findet das nächste Spiel gegen die SG Ransbach-Baumbach statt.
Austragungsort ist Ruppach-Goldhausen.
JUGENDFUSSBALL
Am Wochenende finden folgende Meisterschaftsspiele statt:
Freitag, 10.09.1999:
17.30 Uhr F-Jugend I - Horressen I in Heiligenroth, 17.30 Uhr F-Jugend II - JSG Niederelbert III in Girod, 19.00 Uhr A-Jugend - TuS Montabaur in Ruppach-Goldhausen
Samstag, 11.09.1999:
13.00 Uhr E-Jugend I - Selters I in Heiligenroth, 13.00 Uhr E-Jugend II - JSG Selters II in Selters, 14.00 Uhr D-7-Jugend - Selters II in Heiligenroth, 15.15 Uhr C-Jugend - JSG Horressen in Horressen, 16.30 Uhr B- Jugend - TuS Montabaur in Montabaur
In der kommenden Woche finden im Jugendbereich Pokalspiele statt.
Dienstag, 14.09.1999
18.30 Uhr B-Jugend - Wirges oder Elbert in Heiligenroth
Mittwoch, 15.09.1999
18.30 Uhr C-Jugend - Niederahr in Ruppach-Goldhausen 19.00 Uhr A-Jugend - JSG Elbert in Heiligenroth
ALTE HERREN Samstag, 11.09.1999
16.00 Uhr AH Westerburg - AH Heiligenroth, Abfahrt: 15.00 Uhr
Ruppach-Goldhausen
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
dienstags von ...18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081
Öffentliche Bekanntmachung - Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen findet am Montag, 13.09.1999, 20.00 Uhr, im Gemeindehaus statt.
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