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Wochenblatt VG Montabaur

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(2) Die Mitglieder und Stellvertreter sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Ortsgemeinderates oder der Ortsgemeinde erhalten eine Entschädigung nach Absatz 1, soweit durch Rechtsvorschrift nicht anderes bestimmt ist.

(3) Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 5 entsprechend.

§8

Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters

(1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO.

(2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauscha­le Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.

§9

Aufwandsentschädigung für Ortsbeigeordnete

(1) Die Ortsbeigeordneten erhalten für den Fall der Vertretung des Orts­bürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsent­schädigung eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt die Aufwandsentschädigung für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrages der dem Orts­bürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertre­tung für einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag, so erhält er/sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes gemäß § 6 Abs. 2.

(2) Ortsbeigeordnete, die nicht gewählte Mitglieder des Ortsgemeindera­tes sind, erhalten für die Teilnahme an den Sikungen des Ortsgemeinde­rates, der Ausschüsse, der Fraktionen des Ortsgemeinderates sowie den Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister nach § 50 Abs. 7 GerhO ein Sitzungsgeld in der in § 6 Abs. 2 festgesetzten Höhe. Das Gleiche gilt, wenn sie in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Ver­bandsgemeinderates teilnehmen, sofern die/der den Ortsbürgermeister vertretende Ortsbeigeordnete nicht gleichzeitig gewähltes Mitglied des Verbandsgemeinderates ist. Entsprechendes gilt für die Teilnahme von Ortsbeigeordneten an den Besprechungen des Bürgermeisters der Ver­bandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern nach § 69 Abs. 4 GemO in Vertretung des Ortsbürgermeisters. Das Sitzungsgeld entfällt, wenn die Sitzung in eine Zeit fällt, in der eine Aufwandsentschädigung gemäß Absatz 1 gewährt wird.

(3) § 6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.

(4) Sofern nach den steuerlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohn­steuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohn­steuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.

§10

Inkrafttreten

(1) Hinsichtlich der Angabe in Euro tritt die Hauptsatzung am 1. Januar 2002 in Kraft. Im übrigen tritt die Hauptsatzung am Tage nach ihrer öffent­lichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 30.09.1994 außer Kraft.

56412 Großholbach, 27.08.1999 (S.) Röther

Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juli 1998 (GVBI. S. 171) wird auf fol­gendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Großholbach, 27.08.1999 (S.) Röther

Ortsbürgermeister

_-ÜL 3

Am Dienstag, 07.09.1999, um 18.45 Uhr erwarten wir ebenfalls i u spiel unsere Sportfreunde aus Bad Marienberg/Nisterau. Platzaufh < Hommrich, Peter'und Isbert, Franjo. Dau j

Heilberscheid

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Heilberscheid

montags von.18.00 bis 19 ,oo

im Dorfgemeinschaftshaus, Telefon: 06485/4455

Würfelclub '89 spendet an Kindergarten

Aus einem Kassenüberschuss erhielt der Kindergarten Heilberscj Nomborn eine Spende von 310, DM. |

Leider hat sich der Club aufgelöst, aber trotzdem eine nette Geste keschön! '.

Axel Braun, Ortsbürgemd,

Thekenmannschaft Heilberscheid

Am Mittwoch, 08.09.1999, bestreiten wir ein Auswärtsspiel gegen di^ Sainscheid. Anstoß hierzu auf derSainscheider Wiese um 19.00 Treffpunkt zur Abfahrt: 18.00 Uhr in der Dorfschänke. '

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Nentershausen

mittwochs von.17.00 bis 19.001

Evtl. Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramj entnehmen.

Telefon und Fax:.06485/i

VHS-Kurse in Nentershausen

4.8.31 Französisch für Anfänger

Lehrmittel:A bientöt, Klett-Verlag Beginn: Montag, 6. September 1999,19.00 Uhr

Dauer: 15 Abende

Ort: Freiherr-vom-Stein-Schule, Nentershausen

Leitung: Fabienne Latza

Gebühren: 5,-DM

5.1.31 Erste Schritte am PC Einarbeitung in Windows 95 und in verschiedene Anwenderprogramm

Montag, 6. September 1999,18.00 Uhr 15 Abende

Freiherr-vom-Stein-Schule Nentershausen Michael Gilles 85,-DM

5.1.32 Erste Schritte am PC - Aufbaukurs -

Wir wollen Erlerntes vertiefen und ausarbeiten Lehrmittel nach Angaben des Kursleiters

Montag, 6. September 1999,19.40 Uhr 15 Abende

Hauptschule Nentershausen Michael Gilles 85,-DM

5.1.33 PC-Ferienkurs mit Office-Programmen

Wir wollen Erlerntes vertiefen und ausweiten.

Beginn:

Dauer:

Ort:

Leitung:

Gebühren:

Beginn:

Dauer:

Ort:

Leitung:

Gebühren:

Fanfarenzug Husaren Rot Weiß, Großholbach

Die nächste gemeinsame Übungsstunde für die Trommler und Fanfaren ist am Sonntag, 05.09.1999, um, 10.00 Uhr im Bürgerhaus Großholbach. Für die Fanfaren bleibt die Übungsstunde am Dienstag, ab 19.00 Uhr. Die Trommler werden dann über die nächsten Übungsstunden informiert.

Da wir noch Auftritte im September und Oktober haben, ist das Erschei­nen aller Aktiven notwendig.

Alte Herren Eisbachtal

Am Samstag, 04.09.1999, um 17.00 Uhr, erwarten wir unsere Sportka­meraden aus Helfärskirchen. Platzaufbau usw. Meurer, Reinhard und Meurer, Bernd.

Beginn: Montag, 4. Oktober 1999,9.00 Uhr

Termine: 04. - 08.10.1999 (täglich jeweils von 9.00 Uhr-11.30 U Ort: Hauptschule Nentershausen Leitung: Michael Gilles Gebühren: 60,-DM

Nähere Informationen und Anmeldung

VHS-Geschäftsstelle, Rathaus Montabaur Tel.: 02602/126-321

Geschäftszeiten

mittwochs: 9.00 -12.30 Uhr, 13.30 -16.00 Uhr donnerstags: 8.00 -12.30 Uhr, 13.30 -18.00 Uhr freitags: 9.00 -12.30 Uhr