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Wochenblatt VG Montabaur

Nr. ?

S. Westerwälder Diabetiker-Tag

mit Industrieausstellung im Bürgerhaus Wirges

am Samstag, 11.09.1999

Schirmherr: der Landrat des Westerwaldkreises - Peter Paul Weinert

Programm:

8.15 Uhr - Einlaß zur Industrieausstellung

9.00 Uhr - Eröffnung der Veranstaltung und Grußworte

9.30 Uhr -1. VortragEndstation Dialyse? - Nierenschäden bei Diabetes, Dr. med. Dehnert, Internist und Nephroloqe

Dialysezentrum Dernbach y

10.30 Uhr - Pause für Zwischenmahlzeit und Industrieausstellung

11.15 Uhr - Kleingruppen - Themen und Beratung

1.Diabetes-Kost - Sinnvolles und Unsinniges; Friederike Schaab - AOK-Ernährungsberaterin, staatl. anerk. Diätas­sistentin

2.Sorgen des Dialyse-Patienten; Dr. med. Benedikt Ernst, Internist, Dialysezentrum Dernbach

3.Diabetes und körperliche Aktivitäten/Sport; Dieter Klaus, Arzt in der internistischen Abteilung am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Montabaur

4. Vorsorge:TÜV für Diabetiker - Der Gesundheitspaß; Dr. med. Klaus Ott, Internist, Krankenhaus der Barmherzi­gen

Brüder, Montabaur

5.Au wei, meine Füße; Frau Dr. Wetzel-Schneider, Ärztin in der internistischen Abteilung am Herz-Jesu-Kranken­haus, Dernbach

6.Was gibt es neues in der Diabetes-Therapie?; Eberhard Strutz, Internist und Diabetologe DDG am Herz-Jesu- Krankenhaus, Dernbach

12.30 Uhr - Mittagspause - kostenloser Mittagstisch und Industrieausstellung

13.30 Uhr -2. VortragDiabetes wird immer häufiger - warum?; Dr. med. Bernt Kampmann, Chefarzt der Diabetes- Klinik, Bad Nauheim

14.45 Uhr-Zusammenfassung und Schlußworte

Moderation: Dr. med. Bernd Reiner, Chefarzt der internistischen Abteilung am Herz-Jesu-Krankenhaus, Dernbach Organisation: Eberhard Strutz, Internist und Diabetologe DDG am Herz-Jesu-Krankenhaus, Dernbach; Friedei Günther und Ferdinand Roos, Diabetiker-Selbsthilfegruppen

Veranstalter: Diabetiker-Selbsthilfegruppen DernbachAA/irges und Montabaur,Süße Teufelchen-Montabaur

Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Holler

Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 26.07.1999 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) - in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. IS. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 1997 (BGBl. IS. 1430)- die Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Holler als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.

Nach § 21 FlurbG ist für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.

Hiermit werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, Erbbauberech­tigte) am Flurbereinigungsverfahren zu einer Teilnehmerversammlung zur Wahl des Vorstandes eingeladen, die am Mittwoch, 22. September 1999, um 19.00 Uhr in derSport- und Kulturhalle in Holler stattfindet. Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den am Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich am Wahl­termin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

Kulturamt Westerburg Im Auftrag

Westerburg, 23.08.1999 Hartwig Epping

Einebnung Kindergräber im Block 18a auf dem Friedhof in Montabaur

Nach reiflicher Überlegung hat sich die Friedhofsverwaltung der Stadt Mon­tabaur entschlossen, die Kindergrabstätten im Block 18a (deren Minde­struhefrist z.T. weit überschritten ist), nach dem 04.10.1999 einzuebnen. Folgende Kindergräber werden eingeebnet:

Helga Borsch, Annette Schmitt, - Grab ohne Grabstein, Stephan Kröll, Bettina Schneider, Jürgen Hannappel, Kurt Müller, Thomas Czapla, Ute Fischer, Monika Bahl

Grabsteine, Grabeinfassungen sowie Grabgegenstände (Ampel, Val u.ä.), die bis zum 03.10.1999 nicht abgeräumt sind, gehen entscf gungslos in das Eigentum der Stadt Montabaur über.

Die Gräber werden von der Friedhofsverwaltung Montabur eingeebifl Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- Friedhofsamt -

Fußgängerzone wird neu beschildert

Regelung und Auswirkungen

Wer kennt sie nicht, die allmorgendlichen Probleme in der lnnenstad| Lieferfahrzeuge, Zeitungs- und Brötchenkäufer, Post, Paketdienste, E künden und alle möglichen Verkehrsteilnehmer, die zum Säuertal oj durch die Innenstadt Fahrtwege abkürzen, stellen während der Liefe] (werktags von 6.00 bis 11.00 Uhr) einen manchmal kaum überschau ren und für die Fußgänger nicht unproblematischen Wirrwar dar. Grund für diese Situation ist die bisherige Verkehrsregelung, nach der] Innenstadt zum Verkehrsberuhigten Bereich wird, wenn die PfosteöJ den Einfahrten während der Lieferzeit entfernt werden.

Eine Verbesserung der Verkehrssituation soll jetzt mit einer Änderung Beschilderung erreicht werden.

Die gesamte Fußgängerzone (Kleiner Markt, Großer Markt, Kirdist^ und Konrad-Adenauer-Platz) wird ab Montag, 06.09.1999 mit s Fußgängerzonenschildern als solche gekennzeichnet.

Die Verkehrszeichen Nr. 242 (s. Bild unten) bedeuten, dass hier Fußgängerbereich beginnt bzw. endet, es gelten folgende Regelung!

- der Fußgängerbereich ist den Fußgängern Vorbehalten, änderet kehrsteilnehmer dürfen ihn grundsätzlich nicht benutzen, auch nichtzj Halten, Parken, Ein- oder Aussteigen, Durchfahren oder für kurze Bes gungen.

- Durch ein Zusatzschild wird derLieferverkehr zugelassen; die Fa zeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, die Fahrzeug®! dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig, mufe sie warten. Der ZusatzLieferverkehr frei gestattet nurdenTransportt Waren zu und von den Geschäften im Rahmen der GeschäftsausiM nicht aber die Zufahrt von Kunden zu den Geschäften; dies ausnantl weise nur, wenn Güter von solcher Größe oder Gewicht transportiert» den, dass es unzumutbar ist, sie über weitere Strecken zu tragen; u unter sind keinesfalls Zeitungen, Backwaren oder Kontoauszüge zuj stehen. Der Lieferverkehr, also das gewerbliche Be- oder Entladen,f die sachnotwendige Dauer erlaubt.

- Radfahren ist nicht zugelassen, das ZusatzschildRadfahrer bitte abS. gen läßt zwar das Schieben, nicht aber das Fahren von Fahrrädern Diese Regelung ist aus Sicherheitsgründen erforderlich; die Erfahru 9