Wochenblatt VG Montabaur
2. Änderungen in der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur vorgenommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.
3. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen, unabhängig von der Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen gesetzlichen Bestimmungen, nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert ober beseitigt werden.
4. Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde.
Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 1. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen.
Sind entgegen den Vorschriften zu 2. und 3. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist.
Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. 4. vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte Fläche wieder ordnungsgemäß aufzuforsten hat.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften Nrn. 1., 3. und 4. sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können (§ 154 FlurbG). Die Bußgeldbestimmungen des Landesforstgesetzes und des Landespflegegesetzes bleiben unberührt.
VI. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird nach § 80 Abs. 2. Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I.S. 686) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.08.1998 (BGBl. I.S. 2600) angeordnet.
Gründe:
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Holler hat den Zweck, Maßnahmen der Landentwicklung zu ermöglichen oder auszuführen und Landnutzungskonflikte aufzulösen.
Grundlage dieses Beschlusses bildet die in den Jahren 1998 und 1999 aufgestellte agrarstrukturelle Entwicklungsplanung Holler. Diese kommt zu folgendem Ergebnis:
Die Flurverfassung entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Insbesondere sind die Besitzstücke zersplittert und zu klein, die Furchenlängen zu kurz, das Wegenetz zu engmaschig. Es bestehen Besitzverzahnungen in die angrenzenden Gemarkungsteile von Montabaur, Niederelbert und Unters- hausen. Die vereinfachte Flurbereinigung kann durch großzügige Zusammenlegung der Grundstücke, Verbesserungen des Wegenetzes und der Flächenausstattung der landwirtschaftlichen Betriebe und Maßnahmen zur Bereicherung bzw. Bewahrung der Landschaftsstruktur agrarstrukturverbessernde Maßnahmen bewirken. Durch Flächenausweisung können landschaftspflegerische Maßnahmen, die auf Zielen kommunaler Planungen beruhen, ermöglicht werden.
Die Ausweisung von Gewässerrandstreifen soll die naturnahe Entwicklung der Gewässer fördern.
Seitens der kommunalen Planungsträger liegen Planungen vor, die Nutzungskonflikte bewirken können. Diese erstrecken sich auf die Neuausweisung von Siedlungsflächen am Ortsrand wie auch auf Flächen in der Feldmark und können durch die vereinfachte Flurbereinigung aufgelöst werden.
Als Beitrag zur Dorferneuerung können durch Neugestaltung der Ortslagengrundstücke die Verkehrsverhältnisse und die Ausnutzbarkeit der Siedlungsflächen verbessert werden.
Die geschlossenen Waldflächen werden aus vermessungstechnischen Gründen zum Verfahren zugezogen.
Die am Flurbereinigungsverfahren voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten sind in einer Versammlung am 16. Juni 1999 über das geplante vereinfachte Flurbereinigungsverfahren, die voraussichtlich entstehenden Kosten und deren Finanzierung eingehend aufgeklärt worden.
Die landwirtschaftliche Berufsvertretung, die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, die Ortsgemeinden Holler, Nentershausen und Untershausen sowie die übrigen, nach den Verwaltungsvorschriften bestimmten Behörden und Organisationen wurden zu dem geplanten Flurbereinigungsverfahren gehört.
Die Forstdirektion hat der Einbeziehung der geschlossenen Waldflächen zugestimmt.
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Holler wird für erforderlich und das Interesse der Beteiligten für gegeben gehalten.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sind damit gegeben.
Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt sowohl im öffentlichen als auch im überwiegenden Interesse der Beteiligten.
Maßnahmen zur Agrarstrukturverbesserung und der damit verbundene Einsatz öffentlicher Mittel sind nur dann unter Berücksichtigung des rasch verlaufenden Strukturwandels in der Landwirtschaft voll wirksam, wenn sie rasch, zeitnah und ohne Vezögerung durchgeführt werden.
Die landwirtschaftlichen Betriebe erwarten unter Berücksichtigung der derzeitigen agrarpolitischen Rahmenbedingungen zur Bewältigung des Strukturwandels eine rasche und zeitnahe bodenordnerische Begleitung. Aus Gründen der Sicherung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit liegt es im Interesse der Betriebe, an den sich aus der Bodenordnung ergebenden Vorteilen und den flankierenden Förderprogrammen möglichst rasch teilzuhaben.
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Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs hätte zur F 0 i Mehrheit der Beteiligten durch die zeitliche Verzögerung in u S rensbearbeitung erheblibhe Nachteile in Kauf nehmen mös t- sich bereits wirtschaftlich auf eine unverzügliche Inanqrrtf i Zusammenlegungsarbeiten und eine möglichst frühzeitige li n “ der im Flurbereinigungsplan neuzubildenden Flurstücke eii
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Die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen würde liehen Interesse und dem überwiegenden Interesse derl gegenlaufen.
Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Nr. 4 der VwGO sind dai
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von einem Monat n ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erh rf den. Der Widerspruch ist bei dem
Kulturamt Westerburg Jahnstr. 5 56457 Westerburg oder wahlweise bei der Bezirksregierung Koblenz Stresemannstr. 3-5 56068 Koblenz
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die WiderspruchsfJ gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frisi Behörde eingegangen ist. 8
Kulturamt Westerburg
Westerburg, 26.07.1999 ^ US( «
Der Leiter des Kulturamtes Kulturamt |%J
Lehnigk-Emden (S) i-A. Martin Si
Vermessungsdirektor Regierungsang es
Mandolinen-Orchester 1932 Untershausen
Zu unserem diesjährigen Grillfest am Sonntag, 22.08.1999 laden wir! lieh ein.
Beginn: 10.00 Uhr, Grillhütte Untershausen.
Neben Getränken sorgen wir auch mit Steaks, Bratwurst, Kuchen für das leibliche Wohl.
Wir würden uns freuen, viele Gäste aus nah und fern zu einemgeJ chen Beisammensein begrüßen zu dürfen. 1
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“Kirchliche Nachrichten"
Kath. Pfarrei St. Peter in Ketten 1
Gottesdienstordnung Samstag, 14.08.1999 bis Sonntag, 22,08,1 SAMSTAG, 14.08.1999, 15.30 Uhr Beichtgelegenheit; 18.30 Uhr| abendmesse: + Walter Zinndorf u. ++ Ehel. Willi u. Maria Selker/+Aj Nikolaus Corzilius / ++ Ehel. Matthias u. Therese Thull / ++ Eiielfl mann u. Wilhelmine Nebgen u. ++ Ehel. Alois u. Johanna Leioherll Farn. Reeser n. Meinung 9
SONNTAG, 15.08.1999, Mariä Aufnahme in den Himmel, Verlobte« 10.15 Uhr Hochamt: + Helene Thome; 17.00 Uhr Prozession nacnl zenborn anläßlich des Verlobten Tages; 18.00 Uhr hl. Messe auf j Platz vor der Wallfahrtskirche in Wirzenborn ,1
MONTAG, 16.08.1999,15.30 Uhr Rosenkranzgebet jj
DIENSTAG, 17.08.1999, 9.00 Uhr Schuleröffnungsgottesdienst»] Pfarrkirche St. Peter in Ketten; 19.00 Uhr Amt: ++ d. Farn. FröhlicMJ DONNERSTAG, 19.08.1999, 9.00 Uhr Frauenmesse: ++ Ehel. Pli Schardt (St.A.) / + Bernd Rüter u. Angeh. ]
SAMSTAG, 21.08.1999, keine Beichtgelegenheit, 18.30 Uhr Vorahl messe: + Wilhelm Schulte / + Bernhard Henritzi u. Sohn Jürgen / +tq Agnes u. Paul Hübinger / + Gertrud Wabnitz vom ehern. Team 361 Josef Schax / + Franziska Weber u. Sohn Albert j
SONNTAG, 22.08.1999,10.15 Uhr Hochamt für die PfarrgemeindM Uhr Taufgottesdienst: In die Gemeinde werden aufgenommen: Japi Klinger / Nele Marie Blasius; 18.30 Uhr Abendmesse: + RoIfWew Rosa Seidel
Brüderkirche: An Sonn- und Feiertagen: 9.00 Uhr hl. Messe Wirzenborn
SONNTAG, 15.08.1999, Verlobter Tag, 17.00 Uhr Beginn der Pro» on auf dem Kirchplatz in Montabaur; 18.00 Uhr hl. Messe auf demn vor der Wallfahrtskirche I
SONNTAG, 22.08.1999, 9.00 Uhr Hochamt: 4-W.Amt + Elisabeth La + Nikolaus Zimmermann u. To. Käthie / Leb. u. ++ d. Farn. Mies-Schlj ++ d. Farn. Girmann-Helm / ++ Alois u. Maria Müller u. Tochter Mai Dankamt zur immerw. Hilfe / + Mathilde Rössel / ++ d. Farn. Kläes-i ges / Leb. u. ++ d. Farn. Eck u, + Jakob Eck / ++ Ehel. Josef u. Anna rie Heuchemer / + Bernhard Höwer Bladernheim
DIENSTAG, 17.08.1999,18.30 Uhr Abendmesse: + Anni Girmann.b v. Rosenkranzverein
Ettersdorf
MITTWOCH, 18.08.1999,18.30 Uhr Abendmesse: + Willi Vollmeru.0 / ++ d. Farn. Karl Stendebach u. Maria Schmidt / ++ Ehel. Adam u. H Thewalt

