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Nr. 32/99

L att VGMontabau^

b eine Toilettenanlage - fansänger sei Dank

n cnnntaa 15.08.1999, ab 11.00 Uhr, feiern wir nun die Fer- ® ctl5te rToilettenanlage am Grillplatz.

tag der

endlich gelungen ist, verdanken wir in erster Linie den

l eS n Hom Hip wie bekannt ist, seit einigen Jahren die Patenschaft ISS übernommen haben.

I pmeinde und auch ein Bürgermeister können sich sehr glück- P9 e -, sie auf so viel ehrenamtlichen Einsatz zurückgreifen

liätzen, wenn

n Dafür danke ich im Namen der Ortsgemeinde den Schwansän

nnn viele Dinge wären sicher nicht machbar, sollte alles bezahlt |[l.O el L j _i, ioh im Mnmon Her rirtsnemeinHo den Srhwansän-

ianz herzlich.

Sonntag möchte ich nochmals, auch im Namen der Schwansän- hanz herzlich einladen, für die Einweihung der Toilettenanlage ijich im Moment noch nicht genau weiß, wie man eine Toilettenan- inweihen muß).

Hubert Diel, Ortsbürgermeister

Lter GEPA-Verkauf

Irhste Verkauf von fair gehandelten Artikeln aus derEinen Welt Im Samstag, 14.08.1999, nach dem Hollerer Gottesdienst um 18.00 TderPfarrkirche in Stahlhofen statt. Es werden wieder Kaffee, Tee, "* Honig; Schokolade und einiges mehr angeboten. Schauen Sie lern Gottesdienst doch einmal an unserem Stand vorbei. Sie unter­st Ihrem Kauf die Produzenten in den armen Ländern.

Gelbachtaler Sportfreunde e.V.

ilNI

iäuftaklam Dienstag, 17.08.1999,17.30 Uhr, im StadionBolzplatz fousen mit Präsentation der neuen Mannschaft. Abgänge haben ine zu verzeichnen, Neuzugänge (4 - 6 Jahre) sind herzlich will­ige Die Sponsorenverträge sind unter Dach und Fach. Saisonziel ipions-League wäre noch etwas verfrüht; mit dem einen oder ande- IrW Sieg wären wir aber schon zufrieden. Der Dauerkartenver- luftauf Hochtouren, bisherige Karten behalten ihre Gültigkeit. Wir lauf die weitere gute Unterstützung unserer Fan-Gemeinde (ins- Idere Eltern und Geschwister).

Jnderturnen 3 - 5 Jahre)

Eng! Änderung

Jeinkinderturnen findet ab 16.08.1999 einschl. immer montags von fdhrbis 18.00 Uhr statt, fer-/ Jugendturnen

fnmen beginnt wieder am 18.08.1999, zur gewohnten Zeit. - Gar- |z um 15.45 Uhr. lastikgruppe per Sommerpause

g, 13.08.1999, findet um 19.00 Uhr die erste Gymnastikstunde JerSommerpause statt. Ausgeruht und voller Elan wollen wir uns Brünseren Problemzonen widmen. Interessierte Frauen sind herz- jpgeladen unverbindlich an einer Probestunde teilzunehmen.

^Herren Stahlhofen

g, 13.08.1999, findet wie bereits angekündigt, das AH Klein- fnier in Welschneudorf statt. Anstoß: 17.30 Uhr, Treffpunkt auf dem llatz in Welschneudorf um 17.30 Uhr. Unser erstes Spiel beginnt |.50Uhr.

Kmstag, 14.08.1999, spielen wir gegen die Mannschaft aus Mogen- Tstahlhofen. Anstoß: 17.00 Uhr, Treffpunkt 16.30 Uhr, Platzaufbau: pnd Frank Neuroth.

lechstunde des Ortsbürgermeisters |Ortsgemeinde Untershausen

I®* 5 .von 18.00 bis 19.00 Uhr

Eckes

Entliehe Bekanntmachungen

llltuierende Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen

Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen findet Erawoch, 18.08.1999, um 19.30 Uhr im Bürgerhaus statt, pordnung jifche Sitzung

IWM lichtun9 der Ratsmitglieder

II A 0n ^ atsrr| itgliedem zur Unterzeichnung der Niederschriften

Iwhi S9emeinderatssitzungen

der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidi-

pgund Einführung in das Amt

35

4. Ernennung des Ortsbürgermeisters

5. Bildung der Ausschüsse

a) Rechnungsprüfungsausschuß

b) Umlegungsausschuß

6. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

56412 Untershausen, 10.08.1999 Ortseifen,

Ortsbürgermeister

Kulturamt Westerburg

Fiurbereinigungsbeschluss

i.

Nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBI.I S. 546) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.06.1997 (BGBl. I S. 1430) wird die vereinfachte Flurbereinigung Holler, Westerwaldkreis angeordnet.

Das Verfahren wird unter der Leitung des Kulturamtes Westerburg durch­geführt.

Das Flurbereinigungsgebiet wird wie folgt festgestellt:

Gemarkung Holler:

Fluren 1

bis 4: alle Flurstücke

Flur 5: Flurstücks-Nr.: 3363

Fluren 6

bis 38: alle Flurstücke

Flur 39: Flurstücke Nrn.: 65 bis 79 und 92

Flur 40: Nr.: 51

Flur 41 : alle Flurstücke ^

Flur 42: alle Flurstücke

Flur 43: Flurstücke Nrn.: 1, 2/2 und 44

Gemarkung Montabaur:

Flur 3: Flurstücke Nrn.: 12/4, 12/5, 12/6, 12/11, 12/12, 12/14,

' , 12/16, 13/1, 13/2, 524/1,525 bis 550, 551/1, 554/1, 556

bis 561, 564/1, 568/1, 571/1, 572/1, 577/1,578, 579/1, 583/1, 585/1, 586 bis 595, 597/1, 598, 599, 601/1, 602 bis 604, 605/1, 607 bis 609, 610/1, 612 bis 614, 615/1, 617, 618/1, 620 bis 633, 635/1,636, 638/1, 640 bis 642, 644/1,645/4,648/1,2744 bis 2747, 2748/1,2749/1,2750 bis 2757, 2759/1 und 2760

Flur 13: alle Flurstücke außer Flurstücke Nrn.: 1118/2,1118/3 und

1124/2

Flur 14: alle Flurstücke außer Flurstücke Nrn.: 1311/5, 1339/2,

1364/2, 1382/3, 1478/1, 2774/1 und 2775/2

Gemarkung Niederelbert:

Flur 11: Flurstücke Nrn.: 13/1, 14 bis 16, 24/1,27, 28, 29/1, 30 bis 56, 57/1,58 bis 87 und 300

Flur 12: Flurstücke Nrn.: 18 bis 22 und 25 bis 54

Gemarkung Untershausen

Flur 6: alle Flurstücke außer Flurstücke Nrn.: 1091 bis 1128,

1388 und 1389

Flur 12: Flurstücke Nrn.: 1080 bis 1090 und 1422

Flur 13: alle Flurstücke

Flur 15: Flurstücke Nrn.: -1360/1 bis 1360/12 und 1360/14 bis

1360/17

II. Auslegung des Beschlusses mit Gründen und der Gebietskarte

Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Flurbereinigungsbe­schlusses sowie eine Gebietskarte liegen, vom ersten Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses an gerechnet, einen Monat lang bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sowie bei den Ortsgemeindeverwaltungen der Ortsgemeinden Holler, Niederelbert und Untershausen während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

III. Teilnehmergemeinschaft

Die Eigentümer der im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke sowie die Erbbauberechtigten (Teilnehmer) bilden die Teilnehmerge­meinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Holler.

Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 16 FlurbG). Ihr Sitz ist Holler, Westerwaldkreis.

IV. Anmeldung von Rechten

Innerhalb von drei Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung die­ses Beschlusses sind Rechte, die~e aus dem Grundbuch nicht ersicht­lich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, dem Kulturamt in Westerburg anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.

Der Inhaber eines in Absatz 1 bezeichneten Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten, lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekannt­gabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 FlurbG).

V. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung, Ord­nungswidrigkeiten

Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unan­fechtbarkeit des Flurbereinigungspianes gelten die folgenden Einschrän­kungen (§§ 34, 85 Nrn. 5 und 6 FlurbG):

1. Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken, Obstbäume und Beerensträucher dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden.