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Wochenblatt VG Montabaur

Die Flurverfassung entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Insbesondere sind die Besitz­stücke zersplittert und zu klein, die Furchenlängen zu kurz, das Wege­netz zu engmaschig. Es bestehen Besitzverzahnungen in die angren­zenden Gemarkungsteile von Montabaur, Niederelbert und Unters- hausen. Die vereinfachte Flurbereinigung kann durch großzügige Zusammenlegung der Grundstücke, Verbesserungen des Wege­netzes und der Flächenausstattung der landwirtschaftlichen Betrie­be und Maßnahmen zur Bereicherung bzw. Bewahrung der Land­schaftsstruktur agrarstrukturverbessernde Maßnahmen bewirken. Durch Flächenausweisung können landschaftspflegerische Maßnahmen, die auf Zielen kommunaler Planungen beruhen, ermöglicht werden.

Die Ausweisung von Gewässerrandstreifen soll die naturnahe Ent­wicklung der Gewässer fördern.

Seitens der kommunalen Planungsträger liegen Planungen vor, die Nutzungskonflikte bewirken können. Diese erstrecken sich auf die Neuausweisung von Siedlungsflächen am Ortsrand als auch auf Flächen in der Feldmark und können durch die vereinfachte Flur­bereinigung aufgelöst werden.

Als Beitrag zur Dorferneuerung können durch Neugestaltung der Ortslagengrundstücke die Verkehrsverhältnisse und die Ausnutz­barkeit der Siedlungsflächen verbessert werden.

Die geschlossenen Waldflächen werden aus vermessungstechni­schen Gründen zum Verfahren zugezogen.

Die am Flurbereinigungsverfahren voraussichtlich beteiligten Grund­stückseigentümer und Erbbauberechtigten sind in einer Versammlung am 16.06.1999 über das geplante vereinfachte Flurbereinigungsverfahren, die voraussichtlich entstehenden Kosten und deren Finanzierung einge­hend aufgeklärt worden.

Die landwirtschaftliche Berufsvertretung, die Kreisverwaltung des Wester­waldkreises, die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, die Ortsge­meinden Holler, Nentershausen und Untershausen sowie die übrigen, nach den Verwaltungsvorschriften bestimmten Behörden und Organisa­tionen wurden zu dem geplanten Flurbereinigungsverfahren gehört.

Die Forstdirektion hat der Einbeziehung der geschlossenen Waldflächen zugestimmt.

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Holler wird für erforderlich und das Interesse der Beteiligten für gegeben gehalten.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sind damit gegeben.

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt sowohl im öffentlichen als auch im überwiegenden Interesse der Beteiligten.

Maßnahmen zur Agrarstrukturverbesserung und der damit verbundene Einsatz öffentlicher Mittel sind nur dann unter Berücksichtigung des rasch verlaufenden Strukturwandels in der Landwirtschaft voll wirksam, wenn sie rasch, zeitnah und ohne Verzögerung durchgeführt werden.

Die landwirtschaftlichen Betriebe erwarten unter Berücksichtigung der der­zeitigen agrarpolitischen Rahmenbedingungen zur Bewältigung des Struk­turwandels eine rasche und zeitnahe bodenordnerische Begleitung. Aus Gründen der Sicherung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit liegt es im Interesse der Betriebe, an den sich aus der Bodenordnung ergeben­den Vorteilen und den flankierenden Förderprogrammen möglichst rasch teilzuhaben.

Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs hätte zur Folge, dass die Mehrheit der Beteiligten durch die zeitliche Verzögerung in der Verfah­rensbearbeitung erhebliche Nachteile in Kauf nehmen müsste, weil sie sich bereits wirtschaftlich auf eine unverzügliche Inangriffnahme der Zusammenlegungsarbeiten und eine möglichst frühzeitige Inbesitznahme der im Flurbereinigungsplan neuzubildenden Flurstücke eingestellt habe. Die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen würde somit dem öffent­lichen Interesse und dem überwiegenden Interesse der Beteiligten ent­gegenlaufen.

Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Nr. 4 der VwGO sind damit erfüllt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den. Der Widerspruch ist bei dem Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5,56457 Westerburg oder wahlweise bei der

Bezirksregierung Koblenz Stresemannstraße 3 bis 5,56068 Koblenz

schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Kulturamt Westerburg Westerburg, 26.07.1999 Der Leiter des Kulturamtes Jürgen Lehnigk-Emden Vermessungsdirektor

Tageswanderung

Der Westerwald-Verein Niederelbert lädt am 15.08.1999 zu einer Tages­wanderung ein. Wir treffen uns um 10.00 Uhr am Rathaus und wandern von dort nach Neuhäusel, Eitelborn und weiter zur RuineSporkenburg. Über Arzbach führt der Weg dann nach Niederelbert zurück. Die Wan­derstrecke beträgt ca. 22 km mit einem Höhenunterschied von etwa 200 m. Gäste sind wie immer willkommen. Wanderführer Bechthold.

Ausgefertigt: Kulturamt Westerburg (S.) Im Auftrag Martin Strauch Regierungsangestellter

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Musikalische Früherziehung - neuer Kurs!

Der neue Kurs (Leitung Maria Frink) beginnt am Montag, 16ori J

14.30 Uhr im Pfarrheim Niederelbert. Alle Eltern sind herzlich ei T diese erste Stunde mit den Kindern gemeinsam zu verbrino?^ Anmeldungen sind zu diesem Termin ebenfalls noch möglich jl

unter 2315.

ASV-Aktiv

Am Sonntag, 22.08.1999 findet unsere Veranstaltung zur Förda J Jugend im ASV statt. Eingeladen sind alle Schüler der Grund Ü einen Tag im Sinne des Sports mit uns zu verbringen. Für Essen ken ist reichlich gesorgt, so daß die ganze Familie teilnehmen kai Selbstverständlich ist der Rest der Bevölkerung ebenfalls eine sportliche Leistung des Nachwuchses zu bewundern.

Über eine rege Teilnahme freuen sich schon jetzt die Aktiven u stand.

SV Blau-Weiß Niederelbert Programm für das Sportwochenende am 14. und 15.08.1! Samstag, 14.08.1999

15.00 Uhr Freundschaftsspiel C I - C Il-Jugend der JSG Elbert/W/J

16.30 Uhr Beginn des Dorfturnieres mit folgenden Paarungen "

16.30 Uhr Gartenstraße - Bergstraße

16.50 Uhr Waldstraße - Hauptstraße

17.10 Uhr Südstraße - Hardtfeld

17.30 Uhr Bergstraße - Hauptstraße

17.50 Uhr Waldstraße - Südstraße

18.10 Uhr Gartenstraße - Hardtfeld 20.00 Uhr Musik mit DJ Christian im Festzelt,

Sonntag, 15.08.1999 11.00 Uhr Fortsetzung des Dorfturniers mit folgenden Paarungen: ! 11.00 Uhr Hauptstraße - Südstraße

11.20 Uhr Bergstraße - Hardtfeld

11.40 Uhr Gartenstraße - Waldstraße 12.00 Uhr Bergstraße - Südstraße

12.20 Uhr Waldstraße - Hardtfeld

12.40 Uhr Hauptstraße - Gartenstraße 13.00 Uhr Bergstraße - Waldstraße

13.20 Uhr Hauptstraße - Hardtfeld

13.40 Uhr Gartenstraße - Südstraße 15.00 Uhr Siegerehrung anschließend Festausklang mit open end Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen gesorgt.

ALTE HERREN

Am Freitag, 13.08.1999 nehmen wir an demFeierabendturnier" desl Welschneudorf-Hübingen in Welschneudorf teil.

Unser erstes Gruppenspiel bestreiten wir um 17.30 Uhr gegen dieAHjj ler. Anschließend spielen wir noch gegen die Mannschaft von Stahif und Dausenau.

Treffpunkt: 17.00 Uhr Gemeindeplatz Niederelbert Spieländerung

Das für den 14.08.1999 vorgesehene Freundschaftsspiel ge aus Moschheim, wird anläßlich des Dorfturnieres auf Miiti 18.08.1999,19.00 Uhr in Niederelbert verlegt.

Oberelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Oberelbert

donnerstags.von 18.00 bis 19.3011

Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax:.02608/5|

Ortsbürgermeister, Telefon.02608/14$

Vermietung der Stelzenbachhalle:

Jürgen Mans.02608/1311

Vermietung des Sportlerheimes:

Rolf Neeb...0261

Kulturamt Westerburg Az.: VV 2474 H 2.3

Flurbereinigungsbeschluss

I. Nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der F vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Ges« vom 18.06.1997 (BGBl. I S. 1430) wird die vereinfachte FW reinigung Holler, Westerwaldkreis angeordnet.

Das Verfahren wird unter der Leitung des Kulturamtes Westerbu durchgeführt.

Das Flurbereinigungsgebiet wird wie folgt festgestellt:

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