Wochenblatt VG Montabaur
Die Flurverfassung entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Insbesondere sind die Besitzstücke zersplittert und zu klein, die Furchenlängen zu kurz, das Wegenetz zu engmaschig. Es bestehen Besitzverzahnungen in die angrenzenden Gemarkungsteile von Montabaur, Niederelbert und Unters- hausen. Die vereinfachte Flurbereinigung kann durch großzügige Zusammenlegung der Grundstücke, Verbesserungen des Wegenetzes und der Flächenausstattung der landwirtschaftlichen Betriebe und Maßnahmen zur Bereicherung bzw. Bewahrung der Landschaftsstruktur agrarstrukturverbessernde Maßnahmen bewirken. Durch Flächenausweisung können landschaftspflegerische Maßnahmen, die auf Zielen kommunaler Planungen beruhen, ermöglicht werden.
Die Ausweisung von Gewässerrandstreifen soll die naturnahe Entwicklung der Gewässer fördern.
Seitens der kommunalen Planungsträger liegen Planungen vor, die Nutzungskonflikte bewirken können. Diese erstrecken sich auf die Neuausweisung von Siedlungsflächen am Ortsrand als auch auf Flächen in der Feldmark und können durch die vereinfachte Flurbereinigung aufgelöst werden.
Als Beitrag zur Dorferneuerung können durch Neugestaltung der Ortslagengrundstücke die Verkehrsverhältnisse und die Ausnutzbarkeit der Siedlungsflächen verbessert werden.
Die geschlossenen Waldflächen werden aus vermessungstechnischen Gründen zum Verfahren zugezogen.
Die am Flurbereinigungsverfahren voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten sind in einer Versammlung am 16.06.1999 über das geplante vereinfachte Flurbereinigungsverfahren, die voraussichtlich entstehenden Kosten und deren Finanzierung eingehend aufgeklärt worden.
Die landwirtschaftliche Berufsvertretung, die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, die Ortsgemeinden Holler, Nentershausen und Untershausen sowie die übrigen, nach den Verwaltungsvorschriften bestimmten Behörden und Organisationen wurden zu dem geplanten Flurbereinigungsverfahren gehört.
Die Forstdirektion hat der Einbeziehung der geschlossenen Waldflächen zugestimmt.
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Holler wird für erforderlich und das Interesse der Beteiligten für gegeben gehalten.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sind damit gegeben.
Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt sowohl im öffentlichen als auch im überwiegenden Interesse der Beteiligten.
Maßnahmen zur Agrarstrukturverbesserung und der damit verbundene Einsatz öffentlicher Mittel sind nur dann unter Berücksichtigung des rasch verlaufenden Strukturwandels in der Landwirtschaft voll wirksam, wenn sie rasch, zeitnah und ohne Verzögerung durchgeführt werden.
Die landwirtschaftlichen Betriebe erwarten unter Berücksichtigung der derzeitigen agrarpolitischen Rahmenbedingungen zur Bewältigung des Strukturwandels eine rasche und zeitnahe bodenordnerische Begleitung. Aus Gründen der Sicherung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit liegt es im Interesse der Betriebe, an den sich aus der Bodenordnung ergebenden Vorteilen und den flankierenden Förderprogrammen möglichst rasch teilzuhaben.
Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs hätte zur Folge, dass die Mehrheit der Beteiligten durch die zeitliche Verzögerung in der Verfahrensbearbeitung erhebliche Nachteile in Kauf nehmen müsste, weil sie sich bereits wirtschaftlich auf eine unverzügliche Inangriffnahme der Zusammenlegungsarbeiten und eine möglichst frühzeitige Inbesitznahme der im Flurbereinigungsplan neuzubildenden Flurstücke eingestellt habe. Die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen würde somit dem öffentlichen Interesse und dem überwiegenden Interesse der Beteiligten entgegenlaufen.
Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Nr. 4 der VwGO sind damit erfüllt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5,56457 Westerburg oder wahlweise bei der
Bezirksregierung Koblenz Stresemannstraße 3 bis 5,56068 Koblenz
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Kulturamt Westerburg Westerburg, 26.07.1999 Der Leiter des Kulturamtes Jürgen Lehnigk-Emden Vermessungsdirektor
Tageswanderung
Der Westerwald-Verein Niederelbert lädt am 15.08.1999 zu einer Tageswanderung ein. Wir treffen uns um 10.00 Uhr am Rathaus und wandern von dort nach Neuhäusel, Eitelborn und weiter zur Ruine “Sporkenburg”. Über Arzbach führt der Weg dann nach Niederelbert zurück. Die Wanderstrecke beträgt ca. 22 km mit einem Höhenunterschied von etwa 200 m. Gäste sind wie immer willkommen. Wanderführer Bechthold.
Ausgefertigt: Kulturamt Westerburg (S.) Im Auftrag Martin Strauch Regierungsangestellter
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Musikalische Früherziehung - neuer Kurs!
Der neue Kurs (Leitung Maria Frink) beginnt am Montag, 16ori J
14.30 Uhr im Pfarrheim Niederelbert. Alle Eltern sind herzlich ei T diese erste Stunde mit den Kindern gemeinsam zu verbrino?^ Anmeldungen sind zu diesem Termin ebenfalls noch möglich jl
unter 2315.
ASV-Aktiv
Am Sonntag, 22.08.1999 findet unsere Veranstaltung zur Förda J Jugend im ASV statt. Eingeladen sind alle Schüler der Grund Ü einen Tag im Sinne des Sports mit uns zu verbringen. Für Essen hü ken ist reichlich gesorgt, so daß die ganze Familie teilnehmen kai Selbstverständlich ist der Rest der Bevölkerung ebenfalls eine ™ sportliche Leistung des Nachwuchses zu bewundern.
Über eine rege Teilnahme freuen sich schon jetzt die Aktiven u stand.
SV Blau-Weiß Niederelbert Programm für das Sportwochenende am 14. und 15.08.1! Samstag, 14.08.1999
15.00 Uhr Freundschaftsspiel C I - C Il-Jugend der JSG Elbert/W/J
16.30 Uhr Beginn des Dorfturnieres mit folgenden Paarungen "
16.30 Uhr Gartenstraße - Bergstraße
16.50 Uhr Waldstraße - Hauptstraße
17.10 Uhr Südstraße - Hardtfeld
17.30 Uhr Bergstraße - Hauptstraße
17.50 Uhr Waldstraße - Südstraße
18.10 Uhr Gartenstraße - Hardtfeld 20.00 Uhr Musik mit DJ Christian im Festzelt,
Sonntag, 15.08.1999 11.00 Uhr Fortsetzung des Dorfturniers mit folgenden Paarungen: ! 11.00 Uhr Hauptstraße - Südstraße ‘
11.20 Uhr Bergstraße - Hardtfeld
11.40 Uhr Gartenstraße - Waldstraße 12.00 Uhr Bergstraße - Südstraße
12.20 Uhr Waldstraße - Hardtfeld
12.40 Uhr Hauptstraße - Gartenstraße 13.00 Uhr Bergstraße - Waldstraße
13.20 Uhr Hauptstraße - Hardtfeld
13.40 Uhr Gartenstraße - Südstraße 15.00 Uhr Siegerehrung anschließend Festausklang mit open end Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen gesorgt.
ALTE HERREN
Am Freitag, 13.08.1999 nehmen wir an dem “Feierabendturnier" desl Welschneudorf-Hübingen” in Welschneudorf teil.
Unser erstes Gruppenspiel bestreiten wir um 17.30 Uhr gegen dieAHjj ler. Anschließend spielen wir noch gegen die Mannschaft von Stahif und Dausenau.
Treffpunkt: 17.00 Uhr Gemeindeplatz Niederelbert Spieländerung
Das für den 14.08.1999 vorgesehene Freundschaftsspiel ge aus Moschheim, wird anläßlich des Dorfturnieres auf Miiti 18.08.1999,19.00 Uhr in Niederelbert verlegt.
Oberelbert
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Oberelbert
donnerstags.von 18.00 bis 19.3011
Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax:.02608/5|
Ortsbürgermeister, Telefon.02608/14$
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Jürgen Mans.02608/1311
Vermietung des Sportlerheimes:
Rolf Neeb...0261
Kulturamt Westerburg Az.: VV 2474 H 2.3
Flurbereinigungsbeschluss
I. Nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der F vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Ges« vom 18.06.1997 (BGBl. I S. 1430) wird die vereinfachte FW reinigung Holler, Westerwaldkreis angeordnet.
Das Verfahren wird unter der Leitung des Kulturamtes Westerbu durchgeführt.
Das Flurbereinigungsgebiet wird wie folgt festgestellt:
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