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Wochenblatt VG Montabaur

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Fundsachen

Bei der Ortsgemeindeverwaltung wurden folgende Fundsachen abgegeben: 1 Arbeitsanzug (Overall)

1 Paar Kinderreithandschuhe

Ferner liegen weitere Gegenstände seit einigen Wochen als Fundsachen vor: 1 Kinderrucksack mit Sportbekleidung , 1 Schlüsselbund (Renault-Autoschlüssel) mehrere Einzelschlüssen

Die Verlierer können die oben angeführten Gegenstände - bei entspre­chendem Eigentumsnachweis - während der üblichen Dienststunden im Gemeindehaus abholen.

Helmut Marx Ortsbürgermeister

Auf Katzen geschossen

ln Kadenbach gibt es eine Person, die Katzen offensichtlich nicht leiden kann und mit einem Luftgewehr - dies nicht zum ersten Mal - auf diese Tiere schießt.

In den vergangenen Tagen wurde bei diesenSchießübungen eine Kat­ze in der Westerwaldstraße schwer verletzt. Der Katzenfeind sollte beden­ken, daß die Tiere ihren Besitzern viel bedeuten und ihnen ans Herz gewachsen sind. Der Gebrauch eines Luftgewehrs in bewohntem Gebiet ist darüber hinaus verboten. Dieser Gebrauch stellt eine Gefahr für alle Bewohner dar. Vor allem werden hierdurch Kinder gefährdet.

Von der Besitzerin der Katze wurde eine Strafanzeige gegen den noch unbekannten Schützen gestellt.

Karl G. Bechtle 1. Ortsbeigeordneter

Erheblicher Sachschaden durch mutwillige Zerstörung

Am Samstag, 24.07.1999, in der Zeit von 18.30 Uhr bis ca. 21.00 Uhr haben Unbekannte an dem Rohbau der Feldkapelle, oberhalb des auf­gestellten alten Kirchturmkreuzes, auf dem Weg zur Schutzhütte, erheb­lichen Sachschaden durch mutwillige Zerstörung verursacht.

Wir benötigen dringend sachdienliche Hinweise von Mitbürgern, die Per­sonen an oder in der Kapelle zur Tatzeit gesehen haben.

Beobachtungen melden Sie bitte der Gemeindeverwaltung Kadenbach, Tel./Fax: 02620-633, oder Michael Lenz, Tel. 02620-8725.

Karl G. Bechtle 1. Ortsbeigeordneter

VVK - Verkehrs- und Verschönerungsverein Kadenbach

Unser nächster Arbeitseinsatz ist für Donnerstag, 05.08.1999 (17.30 Uhr) vorgesehen.

Wir treffen uns, wie immer, auf dem Kirmesplatz.

Alle Mitbürger, die Interesse an unserer Arbeit und der Dorfverschöne­rung haben, sind herzlich eingeladen.

Neuhäusml

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Neuhäusel

montags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

im Gemeindehaus, Telefon und Fax: 02620/8442

Bericht über die gemeinsame Sitzung

der Ortsgemeinderäte Eitelborn und Neuhäusel

am 23.06.1999

Entscheidung über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages bezüglich der Errichtung eines Mobilfunksendemastes (§17 Abs. 6 Satz 1 GemO)

Die Ortsgemeinderäte von Eitelborn und Neuhäusel stellten einstimmig fest, daß der Einwohnerantrag gegen die Aufstellung des Sendemastes der Fa. VIAG Interkom im Augst-Stadion zulässig ist.

Beschluß über die Anhörung von Sachverständigen und Erörterung des Sachverhaltes mit ihnen (§ 35 Abs. 2 GemO) Nachdem sich Peter Zwerenz vorgestellt hatte und auf Fragen einiger Ratsmitglieder seine nebenamtliche Tätigkeit im Vorstand der Bürgerwelle e.V. erläutert hatte, stellte Beigeordneter Schaaf (Verbandsgemeinde Montabaur) den Vorschlag zur Abstimmung, daß gern. § 35 Abs. 2 GemO Prof. Dr. Paul Weiß sowie Peter Zwerenz als Sachverständige zu der Fra­ge gehört werden, ob von der Sendefunkanlage, die von der Firma VIAG Interkom im Augst-Stadion Neuhäusel aufgestellt werden soll, schädliche Immissionen für die Anwohner, die Benutzer des Augst-Stadions, die Schüler und Lehrer der Augst-Schule und sonstige Personen ausgehen können. Den Ratsmitgliedern wurde Gelegenheit gegeben, den Sach­verhalt mit den Sachverständigen zu erörtern.

Anhörung der Vertreter des Einwohnerantrages gern. § 17 «J Satz 4 GemO

1. Einwohnerantraa Eitelborn

Udo Krehl trug die wesentlichen Gründe für den Einwohnera;,,, den Bau des Sendemastes im Augst-Stadion vor. Laut seinen'3 nen seien bei der anzuwendenden Rechtsgrundlage, der 26. VeJ zum Bundesimmissionsgesetz (26. BImSchV) vom 01.01 .1997 1 die thermischen Strahlungen (Körpererwärmung) berücksichtigt sichtigt geblieben seien jedoch athermische Wirkungen (Schläfst® Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Allergien, ständige|J Erschöpfung, Migräne, Blutbildveränderungen, Nervenreizungi ^ hythmusstörungen, Reduzierung der Leistung des Immunsyste Insbesondere bringe dies einen Wertverlust der Immobilien- unffl stückspreise von etwa 10 bis 20 % mit sich. Auch das Umweltmist des Landes Nordrhein-Westfalen habe seinerzeit der 26. BlmScl zugestimmt, da diese nicht unbedenklich sei. Darüber hinaus zitiertf Urteil des Amtsgerichtes München, wonach eine Herabsetzung 4 , zinses wegen befürchteter Gesundheitsbeeinträchtigungen durchs eines Mobilfunksendemastes für zulässig erklärt wurde.

2. Einwohnerantraa Neuhäusel Ottmar Kühn erläuterte den Einwohnerantrag der Bürger von Neuliä Nach seiner Auffassung sind die in der 26. BImSchV festgelegtej werte für den Betrieb von Hoch- und Niederfrequenzanlagen inJ viel zu hoch. Er verwies darauf, daß in der Ortsgemeinde Neuhäul gesamt 161 und in Eitelborn 204 Bürgerinnen und Bürger sich gejj Errichtung dieses Sendemastes ausgesprochen haben. Anhörung der Sachverständigen und Erörterung des Sachvül mit ihnen

1. Sachverständiger Peter Zwerenz:

Herr Zwerenz ging insbesondere auf die 26. BImSchV ein und stelli einmal dar, daß lediglich die Erwärmung des Körpers durch thenf Effekte und nicht die sogenannten athermischen Wirkungen in die| werte dieser Verordnung eingeflossen seien. Nach Mitteilung des desumweltministeriums seien athermische Effekte nicht berück! worden, da man nach Würdigung der vorliegenden Forschungsef| se dies nicht für notwendig erachte.

Auch die EU-Umweltkommission erhebe den Vorwurf, daß selij Publikationen hinsichtlich Gesundheitsgefährdungen von Mobillii| demasten nicht berücksichtigt würden.

Darüber hinaus hätten namhafte Forscher, u.a. der Lübecker MeJ Physiker Dr. Lebrecht von Klitzing, schon vor Jahren herausgefunds bereits bei sehr geringen Leistungen elektromagnetischer Felderdii| per nachweislich auf diese Strahlung reagiere. Er betreue von denltj funkanlagen geschädigte Personen, bei welchen die zuvor schod sprochenen Schlafstörungen, Konzentrations- und Gedächtnisstö^ ständige Müdigkeit und Erschöpfung, Migräne, Potenzstörungsr_ bildveränderungen, Herzrhythmusstörungen usw. zu beobachten» Es gäbe derzeit keine verläßlichen Angaben und keine Langzeitüil chungen darüber, ob man Gesundheitsgefähdungen ausgeheni Mobilfunksendemasten vollkommen ausschließen kann. Im Gegen® bestünde der begründete Verdacht, daß hier sehr wohl Gesunif einträchtigungen eintreten würden.

2. Sachverständiger Prof. Dr. Paul Weiß:

Prof. Dr. Paul Weiß gab zunächst einen Überblick über den Bereioj elektromagnetischen Felder. Die biologischen Wirkungen, die vona Strahlungen ausgehen, seien in der 26. BImSchV geregelt.

Ihm lägen keine Forschungsergebnisse vor, mit denen ein Ztisan| hang zwischen Erkrankungen und den Strahlungen von Mobilfunk| masten nachgewiesen worden seien. Es sei auch sehr schwer, ii Bereich zu forschen, da sich sehr Viele der genannten Auswirkung« Strahlungen (Schlafstörungen, Konzentrations- und Gedächtniss® gen, Lernstörung bei Kindern, Müdigkeit und Erschöpfung) auf dal perliche Wohlbefinden beziehen und dies fast ausschließlich von de| jektiven Einschätzung der jeweiligen Personen abhänge.

Insoweit spiele hier die Angstkomponente eine sehr große Rolle. Ersi habe kurzzeitig versucht, Abhängigkeiten zwischen elektromagnei Strahlung und Krankheiten wie z. B. Alzheimer, Erbgutverändenf nachzuweisen. Diese Versuche seien jedoch nach kurzer Zeit#' abgebrochen worden, da man keinen Zusammenhang zu der mögl Strahlungswirkung habe feststellen können.

Daneben hat Prof. Dr. Weiß berechnet, daß eine der drei HauptstraN»| richtungen der jeweiligen Antennen direkt das Schulgebäude der Ar Schule betrifft. Die Strahlung geht zwar über das Schulgebäude hinw| trifft erst in etwa 500 m Entfernung der Antenne auf den Erdboden, j' wird das Schulgebäude vom Wirkungsbereich der Anlage erfaßt.

Die 26. BImSchV sieht eine maximale Feldstärke (Strahlungsirrt von 58,3 v/m vor). Nach seiner Berechnung wird das Schulgebäudej Augst-Schule lediglich mit einem Feldstärkenwert von 0,023 v/m besll Dieser Wert liegt also um ein Vielfaches unter dem Grenzwert der! BImSchV.

Darüber hinaus hat der Gutachter Prof. Dr. Weiß den von Herrn F Lebrecht von Klitzing angegebenen Wert von 0,1 Microwatt pro eine maximale Feldstärke von 0,61 v/m umgerechnet.

Er betonte ausdrücklich, diese Berechnungsmethode nicht inhalSSj richtig anzuerkennen. Auch dieser Wert werde am Gebäude dr 1 ' Schule um ein Vielfaches unterschritten, so daß Herr Prof. Dr.' keiner Gesundheitsgefährdung des Sendemastes ausgeht.