thenblatt VG Montabaur
Nr. 27/99'
I Grundstücke, die durch mehr als zwei aufeinanderstoßende Jbhließungsanlagen erschlossen werden, werden die Berechnungsda- finach Abs. 1 oder Abs. 2 durch die Zahl der Erschließungsanlagen eilt soweit beide Verkehrsanlagen voll in der Baulast der Gemeinde iheri Stehen die Verkehrsanlagen nicht vpll in der Baulast der Gemein- irc i tW U ird die Vergünstigung nach Satz 1 nur für die in der Baulast der "neinde stehenden gleichartigen Teile der Verkehrsanlagen angesetzt.
itenspaltung
Erschließungsbeitrag kann für >n Grunderwerb,
Freilegung,
Fahrbahn,
Radwege,
Gehwege, je Parkflächen, e Grünanlagen, je Beleuchtungsanlagen,
Entwässerungsanlagen
iondert und unabhängig von der vorstehenden Reihenfolge erhoben rden, sobald die jeweilige Maßnahme, deren Aufwand gedeckt werden sdil, abgeschlossen ist. Diesen Zeitpunkt stellt die Gemeinde fest.
'§*
[Mfrkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
n!ptraßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Ver- cenrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Parkflächen sind end- stücfitig hergestellt, wenn
a): ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen
sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem Bauprogramm.
flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgül- hergestellt, wenn
Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;
unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, tücks^ Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die Decke kann auch aus ier i( einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweisen bestehen;
>c), unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;
3 zk) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a) ärun(T hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe c) gestal- * tet sind.
□ ^.(Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch gestaltet sind.
rer ~§8
Immissionsschutzanlagen
A|t, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anla- ln zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen i Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden durch ergän- ]nde Satzung im Einzelfall geregelt.
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Vorausleistungen
Im Fall des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden.
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P>lösung des Erschließungsbeitrages
r Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der voraus- ^htlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelten ifschließungsbeitrages.
§*11
krafttreten / Außerkraftreten
Bese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, aeichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 09.11.1987 mit allen Ände- Jngen außer Kraft.
$6410 Montabaur, 29.06.99 (S) Dr. Possel-Dölken
f Sfadt Montabaur Bürgermeister
[ Hinweis
iemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) m der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert urch Artikel 4 des Gesetzes vom 06. Juli 1998 (GVBI. S. 171) wird auf | folgendes hingewiesen:
[Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen |nd, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig jistande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean- j standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- j schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-
Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des SachJ Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56410 Montabaur, 29.06.99 (S) Dr. Possel-Dölken
Stadt Montabaur Bürgermeister j
Verkehrsregelung am “Gelbachtag”
(11.07.1999,9.00 bis 18.00 Uhr) :
Der Gelbachtag mit der damit verbundenen Vollsperrung der Landes?) Straße 313/325 bringt für die Bewohner die zwischenzeitlich gewohnteni Änderungen der Verkehrssituation mit sich, die Möglichkeiten zur An- und) Abfahrt sind durch die Veranstaltung eingeschränkt. ■,
Mit freundlicher Genehmigung durch die Forstbehörde und die Forstre- viere können die Anwohner für unabweisbar notwendige Fahrten vom uncf zum Wohnort vorhandene Wege benutzen. Wegen des Ausbauzustan^ des und der geringen Fahrbahnbreiten sind die o.g. Wege nicht als Umlei-: tungsstrecken anzusehen, sondern als Notzuwegung für unabweisbare 1 Fahrten (z.B. von der und zur Arbeitsstätte, Urlaubsfahrten usw.), bei dei^ Benutzung sollte besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden, auf Fahrbahnunebenheiten, Begegnungsverkehr, Fußgängerund nicht zuletzt auf Wild ist besonders zu achten. Angepaßte (niedrige!) Fahrtgeschwindigkeit ist einzuhalten. d
Wirzenborn A
Die Anwohner nördlich der L 313 können über den befestigten Wald-/Wirt- Schaftsweg (ehemalige Kreisstraße) zur L 318 (Richtung Montabaur/Limburg) fahren, die Anwohner südlich der L 313 (Kiefernweg u.a.) müssen ihre Fahrzeuge nördlich der L 313 abstellen (z.B. auf dem Parkplatz am der Wallfahrtskirche).
Die Bewohner der Marauermühle und der Frinksmühle stellen ihre Fahr-!' zeuge bei Bedarf auf dem Parkplatz an der Einmündung des Weges nach' Holler ab.
Die Bewohner des Grubenhauses sollten ihre Fahrzeuge ebenfalls im Wir-' zenborner Bereich nördlich der L 313 abstellen, um von dort aus zur L 318' zu gelangen.
Reckenthal
Die An- und Abfahrt ist nur über den geteerten, im weiteren Verlauf 1 ' geschotterten Wirtschafts- und Waldweg in Richtung Untershausen möglich, die am Waldrand stehende Schranke wird an diesem Tag aus-'; nahmsweise geöffnet. Wer in Richtung Heilberscheid/Nentershausen/Limburg fahren muß, stellt sein Fahrzeug im Bereich des Wanderparkplatzes? am Gelbach (an der K161) auf der Heilberscheider Seite ab. 3
Bladernheim
Die An- und Abfahrt ist nur über den Waldweg entlang der Grillhütte in Rich-5 tung Stahlhofen möglich. Die Anwohner südlich der L 313 (Mittelaustr.? Densenaustr.) stellen ihre Fahrzeuge nördlich der Landesstraße ab. *
Ettersdorf
Die An- und Abfahrt erfolgt über die K 166 in Richtung Stahlhofen. Montabaur, Judengasse/Elisabethenstraße ,
Die Elisabethenstraße/Judengasse in Montabaur wird während der Veranstaltung für den motorisierten Verkehr gesperrt.
Die Vollsperrung erfolgt ab dem Wendehammer am Parkplatz. Die unter-r, halb des Sperrpunktes Wohnenden sollten an diesem Tag ihr Fahrzeug/, auf dem o.g. Parkplatz abstellen, wenn sie auf die Benutzung des Autos angewiesen sind. Die Ausfahrt auf die Wirzenborner Straße ist für die Veranstaltungszeit nicht möglich. ^
Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -
Einebnung der Reihengrabstätten (Block il A Teilräumung) auf dem Friedhof in Eschelbach
Nach Ablauf der 30jährigen Ruhefrist werden die Reihengräber im Block ■
IIA (Teilräumung) auf dem Friedhof in Eschelbach nach dem 09.08.1999^ geräumt.
Folgende Grabstätten werden eingeebnet: ^
Maier, Margarete, verst. 1950; Albrecht, Berta, verst. 1952; Hommrich, Pau- / la, verst. 1953; Mies, Helmut, verst. 1961; Getlach, Elisabeth, verst. 1961;/ Lehn, Klothilde, verst. 1963; Peinl, Paula, verst. 1964; Speier, Paula, verst.- 1 1964; Kirchem, Adam, verst. 1965; Gecks, Anneliese, verst. 1966; Kirchem/ü Guido, verst. 1966; Heibel, Anna, verst. 1968; Müller, Anton, verst. 1968. I Grabsteine, Grabeinfassungen sowie Grabgegenstände (Ampeln, Vasen r u.ä.), die bis zum 09.08.1999 nicht abgeräumt sind, gehen entschädi-ib gunglos in das Eigentum der Stadt Montabaur über. Die Grabstätten wer-jt den von den Friedhofsarbeitern der Stadt Montabaur eingeebnet. ?
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur v
-Friedhofsamt- T
! s
Schusterjungen - Volkssportclub
Am kommenden Wochenende 10./11.07.1999 beteiligen sich die “Schuko sterjungen” an folgenden Volkswanderungen:
1. Wfr. Solms mit Start und Ziel ab 7.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Albs-
hausen über Wanderstrecken von 10 und 20 km - f
2. Ober-Ramstadt/Odenwald mit Start und Ziel ab 6.00 Uhr in der Sport-tß halle über 10, 20 und 42 km
Der Vorstand bietet allen Interessierten die neuen Vereinshemden mi|ci unserem Emblem der Schusterjungen an. Meldungen und Informationer# unter 02602/2522. t

