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thenblatt VG Montabaur

Nr. 27/99'

I Grundstücke, die durch mehr als zwei aufeinanderstoßende Jbhließungsanlagen erschlossen werden, werden die Berechnungsda- finach Abs. 1 oder Abs. 2 durch die Zahl der Erschließungsanlagen eilt soweit beide Verkehrsanlagen voll in der Baulast der Gemeinde iheri Stehen die Verkehrsanlagen nicht vpll in der Baulast der Gemein- irc i tW U ird die Vergünstigung nach Satz 1 nur für die in der Baulast der "neinde stehenden gleichartigen Teile der Verkehrsanlagen angesetzt.

itenspaltung

Erschließungsbeitrag kann für >n Grunderwerb,

Freilegung,

Fahrbahn,

Radwege,

Gehwege, je Parkflächen, e Grünanlagen, je Beleuchtungsanlagen,

Entwässerungsanlagen

iondert und unabhängig von der vorstehenden Reihenfolge erhoben rden, sobald die jeweilige Maßnahme, deren Aufwand gedeckt werden sdil, abgeschlossen ist. Diesen Zeitpunkt stellt die Gemeinde fest.

'§*

[Mfrkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen

n!ptraßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Ver- cenrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Parkflächen sind end- stücfitig hergestellt, wenn

a): ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen

sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungseinrich­tungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem Bauprogramm.

flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgül- hergestellt, wenn

Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf trag­fähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pfla­ster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;

unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, tücks^ Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die Decke kann auch aus ier i( einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweisen bestehen;

>c), unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;

3 zk) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a) ärun(T hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe c) gestal- * tet sind.

^.(Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch gestaltet sind.

rer ~§8

Immissionsschutzanlagen

A|t, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anla- ln zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen i Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden durch ergän- ]nde Satzung im Einzelfall geregelt.

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Vorausleistungen

Im Fall des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden.

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P>lösung des Erschließungsbeitrages

r Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer Ablö­sung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der voraus- ^htlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelten ifschließungsbeitrages.

§*11

krafttreten / Außerkraftreten

Bese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, aeichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 09.11.1987 mit allen Ände- Jngen außer Kraft.

$6410 Montabaur, 29.06.99 (S) Dr. Possel-Dölken

f Sfadt Montabaur Bürgermeister

[ Hinweis

iemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) m der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert urch Artikel 4 des Gesetzes vom 06. Juli 1998 (GVBI. S. 171) wird auf | folgendes hingewiesen:

[Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen |nd, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig jistande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean- j standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- j schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-

Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des SachJ Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56410 Montabaur, 29.06.99 (S) Dr. Possel-Dölken

Stadt Montabaur Bürgermeister j

Verkehrsregelung amGelbachtag

(11.07.1999,9.00 bis 18.00 Uhr) :

Der Gelbachtag mit der damit verbundenen Vollsperrung der Landes?) Straße 313/325 bringt für die Bewohner die zwischenzeitlich gewohnteni Änderungen der Verkehrssituation mit sich, die Möglichkeiten zur An- und) Abfahrt sind durch die Veranstaltung eingeschränkt.,

Mit freundlicher Genehmigung durch die Forstbehörde und die Forstre- viere können die Anwohner für unabweisbar notwendige Fahrten vom uncf zum Wohnort vorhandene Wege benutzen. Wegen des Ausbauzustan^ des und der geringen Fahrbahnbreiten sind die o.g. Wege nicht als Umlei-: tungsstrecken anzusehen, sondern als Notzuwegung für unabweisbare 1 Fahrten (z.B. von der und zur Arbeitsstätte, Urlaubsfahrten usw.), bei dei^ Benutzung sollte besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden, auf Fahr­bahnunebenheiten, Begegnungsverkehr, Fußgängerund nicht zuletzt auf Wild ist besonders zu achten. Angepaßte (niedrige!) Fahrtgeschwindig­keit ist einzuhalten. d

Wirzenborn A

Die Anwohner nördlich der L 313 können über den befestigten Wald-/Wirt- Schaftsweg (ehemalige Kreisstraße) zur L 318 (Richtung Montabaur/Lim­burg) fahren, die Anwohner südlich der L 313 (Kiefernweg u.a.) müssen ihre Fahrzeuge nördlich der L 313 abstellen (z.B. auf dem Parkplatz am der Wallfahrtskirche).

Die Bewohner der Marauermühle und der Frinksmühle stellen ihre Fahr-!' zeuge bei Bedarf auf dem Parkplatz an der Einmündung des Weges nach' Holler ab.

Die Bewohner des Grubenhauses sollten ihre Fahrzeuge ebenfalls im Wir-' zenborner Bereich nördlich der L 313 abstellen, um von dort aus zur L 318' zu gelangen.

Reckenthal

Die An- und Abfahrt ist nur über den geteerten, im weiteren Verlauf 1 ' geschotterten Wirtschafts- und Waldweg in Richtung Untershausen mög­lich, die am Waldrand stehende Schranke wird an diesem Tag aus-'; nahmsweise geöffnet. Wer in Richtung Heilberscheid/Nentershausen/Lim­burg fahren muß, stellt sein Fahrzeug im Bereich des Wanderparkplatzes? am Gelbach (an der K161) auf der Heilberscheider Seite ab. 3

Bladernheim

Die An- und Abfahrt ist nur über den Waldweg entlang der Grillhütte in Rich-5 tung Stahlhofen möglich. Die Anwohner südlich der L 313 (Mittelaustr.? Densenaustr.) stellen ihre Fahrzeuge nördlich der Landesstraße ab. *

Ettersdorf

Die An- und Abfahrt erfolgt über die K 166 in Richtung Stahlhofen. Montabaur, Judengasse/Elisabethenstraße ,

Die Elisabethenstraße/Judengasse in Montabaur wird während der Ver­anstaltung für den motorisierten Verkehr gesperrt.

Die Vollsperrung erfolgt ab dem Wendehammer am Parkplatz. Die unter-r, halb des Sperrpunktes Wohnenden sollten an diesem Tag ihr Fahrzeug/, auf dem o.g. Parkplatz abstellen, wenn sie auf die Benutzung des Autos angewiesen sind. Die Ausfahrt auf die Wirzenborner Straße ist für die Ver­anstaltungszeit nicht möglich. ^

Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -

Einebnung der Reihengrabstätten (Block il A Teilräumung) auf dem Friedhof in Eschelbach

Nach Ablauf der 30jährigen Ruhefrist werden die Reihengräber im Block

IIA (Teilräumung) auf dem Friedhof in Eschelbach nach dem 09.08.1999^ geräumt.

Folgende Grabstätten werden eingeebnet: ^

Maier, Margarete, verst. 1950; Albrecht, Berta, verst. 1952; Hommrich, Pau- / la, verst. 1953; Mies, Helmut, verst. 1961; Getlach, Elisabeth, verst. 1961;/ Lehn, Klothilde, verst. 1963; Peinl, Paula, verst. 1964; Speier, Paula, verst.- 1 1964; Kirchem, Adam, verst. 1965; Gecks, Anneliese, verst. 1966; Kirchem/ü Guido, verst. 1966; Heibel, Anna, verst. 1968; Müller, Anton, verst. 1968. I Grabsteine, Grabeinfassungen sowie Grabgegenstände (Ampeln, Vasen r u.ä.), die bis zum 09.08.1999 nicht abgeräumt sind, gehen entschädi-ib gunglos in das Eigentum der Stadt Montabaur über. Die Grabstätten wer-jt den von den Friedhofsarbeitern der Stadt Montabaur eingeebnet. ?

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur v

-Friedhofsamt- T

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Schusterjungen - Volkssportclub

Am kommenden Wochenende 10./11.07.1999 beteiligen sich dieSchuko sterjungen an folgenden Volkswanderungen:

1. Wfr. Solms mit Start und Ziel ab 7.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Albs-

hausen über Wanderstrecken von 10 und 20 km - f

2. Ober-Ramstadt/Odenwald mit Start und Ziel ab 6.00 Uhr in der Sport- halle über 10, 20 und 42 km

Der Vorstand bietet allen Interessierten die neuen Vereinshemden mi|ci unserem Emblem der Schusterjungen an. Meldungen und Informationer# unter 02602/2522. t