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Ihfirinemann von der Firma CIMA/IPH stellte die Stärken und Ken der einzelnen Konzepte vor. Von Seiten der Gutachter wur- rSn Stadtratsmitgliedern die Projekte von Contibau und der Projekt- ylhaft Lenzen/Becker vorgeschlagen. Bei Contibau hoben sie als Ks positiv das Konzept eines City-Centers, die Erfahrung der Inve- I iind die Zusicherung einer schnellen Umsetzung hervor. Bei der nemeinschaft Lenzen/Becker habe sie besonders die Architektur Udie Kombination der Nutzungsarten Handel, Wohnen und Freizeit
Endruckt.
Lmann Jacoby wies in seiner anschließenden Rede darauf hin, daß Fnder heutigen Sitzung eine Entscheidung treffen müsse. Die Ange- fehpit könne nicht mehr vertagt und aufgeschoben werden. Die CDU- Bon werde sich für das Projekt von Contibau entscheiden.
Mionen der SPD, FWG, BfM und B 90/Grüne, sowie das Ratsmit- aJoctien Keil, sahen sich jedoch nicht in der Lage, heute eine Ent- aind bezüglich der Abschließung eines Optionsvertrages mit einem Lüchen Investoren/Betreiber zu treffen.
Vorsitzende der Werbegemeinschaft “Montabaur aktuell”, Friedhelm n sprach sich ebenfalls für eine Vertagung aus. Von der Werbege- ' aft “Montabaur aktuell” wurde auch ein neuer Investor ins Spiel der sich jedoch mit seinem Projekt bislang noch nicht mit der n Verbindung gesetzt hat.
iilerSPD-Fraktion wurde der Antrag auf Vertagung gestellt, dem bei fanschließenden Abstimmung die Mehrheit der Ratsmitglieder Mumie.
ierung der Satzung der Stadt Montabaur für die Wahl des Aus- ierbeirates (Wahlordnung - Ausländerbeirat)
mrrüg beschloß der Stadtrat, die Satzung der Stadt Montabaur für lahldes Ausländerbeirates (Wahlordnung - Ausländerbeirat) vom 81994 wie folgt zu ändern:
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ileiter ist der Bürgermeister der Stadt Montabaur, bei dessen Verfang der zu seiner allgemeinen Vertretung berufene Beigeordnete. Jahlleiter beruft den Wahlausschuß und die Wahlvorstände; er macht Wahltag öffentlich bekannt.
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lei Wahlausschuß ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rück- SaufdieZahl der erschienenen Beisitzer beschlußfähig. Erbeschließt Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Ritzenden.
ichrichtigung der Wahlberechtigten
irWahlberechtigte wird spätestens am 21. Tag vor der Wahl von der fandsgemeindeverwaltung über seine Eintragung in das Wählerver- |nis benachrichtigt. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte wird neben IDaten des Wählerverzeichnisses der Wahltag, das Wahllokal, die Ilzeit, die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung und einen amtli- TiAusweis mit Lichtbild zur Stimmabgabe mitzubringen mit dem Hin- j, daß das Wahlrecht auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung aus- Hbt werden kann, aufgeführt.
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lyorschläge
ler Wahlleiter fordert spätestens am 62. Tag vor der Wahl öffentlich Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
pe Wahlvorschläge sind bis zum 41. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, mWahlleiter einzureichen. In jedem Wahlvorschlag sind eine Ver- pnsperson und ein Stellvertreter zu benennen, perung der Wahlordnung - Ausländerbeirat tritt am Tage nach der l Bekanntmachung in Kraft.
Bsetzung des Termins für die Ausländerbeiratswahl in der Stadt Ifabaur
t beschloß einstimmig, den Termin für die nächste Auslän- |iratswahl auf den 21.11.1999 zu legen. Es handelt sich um einen ^einheitlichen Wahltermin.
|derung des Bebauungsplanes “Verlängerte Südstraße”
llmmenmehrheit beschloß der Stadtrat, den Bebauungsplan “Ver- ferte Südstraße” für den in der vorgelegten Planskizze dargestellten h zu ändern.
Btadtrat stimmte dem Entwurf zur II. Änderung des Bebauungspla- fVerlängerte Südstraße”, einschließlich Begründung sowie den text- " "1 zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er in der Ing Vorgelegen hat.
pvorgezogene Bürgerbeteiligung wird verzichtet, da durch die Änderung jpauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, lladtrat beschloß, den Bebauungsplanentwurf, einschließlich Begrün- pnd den ergänzten textlichen Festsetzungen, für die Dauer eines Btsoffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind minde- [•Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis I, daß Anregungen während der Auslegungsfrist vorgetragen wer-
pnen.
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■Mitlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.
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Einstimmig beschloß der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes “Fanggartenhohl” für den in der vorgelegten Planskizze abgegrenzten Geltungsbereich.
Der Auftrag zur Erarbeitung des landespflegerischen Planungsbeitrages wurde auf Stundenbasis an das Planungsbüro Biotop Consulting, Sinzig, vergeben.
Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Fanggartenhohl”, einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, in der Form zu, wie er in der Sitzung Vorgelegen hat.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, daß der Bebauungsplanentwurf, einschließlich Begründung sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur eingesehen werden können.
Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 I BauGB einzuleiten.
Änderung des Bebauungsplanes “Fichten - Auf der Trift” für das frühere Betriebsgelände der Fa. Oerlikon
Das Grundstück an der Baumbacher Straße liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes “In den Fichten - Auf der Trift” aus dem Jahre 1960, der für diesen Bereich ein Industriegebiet festgesetzt hat. Dementsprechend ist das Gelände derzeit mit einer Fabrikhalle bebaut, während das Freigelände als Lagerplatz genutzt wird.
Der neue Eigentümer beabsichtigt nun, das Grundstück insgesamt einer Wohnbebauung zuzuführen und Einzel- und~Doppelhäuser zu errichten. Zur Realisierung dieser Planung ist jedoch eine Änderung des verbindlichen Bebauungsplanes erforderlich.
Schon zu Beginn der öffentlichen Stadtratssitzung hatte die SPD-Frakti- on beantragt, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen, da zunächst noch ein Gespräch mit einer dort ansässigen Firma geführt werden soll. Dieser Antrag wurde jedoch mit Stimmengleichheit abgelehnt.
Nach eingehender Diskussion im Stadtrat wurde nochmals der Antrag auf Vertagung gestellt, dem dann auch mehrheitlich zugestimmt wurde.
Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze
Der Stadtrat von Montabaur beschloß einstimmig, daß für Wohngebäude unabhängig davon, ob mit Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser bebaut, für jede Wohneinheit 2,0 Stellplätze nachzuweisen sind.
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof Montabaur Beschluß zur Offenlage des Bebauungsplanes “ICE-Bahnhof”
Mit Stimmenmehrheit wurde, nach Abwägung der geltend gemachten Belange mit den weiteren privaten und öffentlichen Belangen gegen- und untereinander, der vom Planungsbüro BSP, Kaiserslautern, erarbeiteten Auswertung der geltend gemachten Anregungen und den vorgelegten Beschlußvorschlägen zugestimmt.
Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes “ICE-Bahnhof, einschließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, in der Form zu, wie er in der Sitzung Vorgelegen hat.
Der Stadtrat beschloß, den Bebauungsplanentwurf, einschließlich Begründung und den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht mit dem Hinweis darauf, daß Anregungen während der Auslegungsfrist vorgetragen werden können.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Trä- ger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.
Bebauungsplan “Christches Weiher” - Veräußerung von städtischen Baugrundstücken
- Antrag der SPD-Fraktion -
Die SPD beantragte, einen Teil der städtischen Grundstücke, entgegen des Beschlusses der Haupt- und Finanzausschußsitzung vom 11.05.1999, für eine Bebauung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus vorzusehen. Hierbei könnte analog der Bebauung Baugebiet “Eifelstraße” verfahren werden. Denkbar wäre auch eine Veräußerung an Berechtigte direkt ohne Einschaltung eines Bauträgers. Wichtig für die SPD sei, daß auch bauwillige Familien, denen aufgrund ihres Einkommens ein Grunderwerb zu einem Preis von 300,— DM pro Quadratmeter verwehrt sei, in den Genuß eines Bauplatzes kommen können. Vor allem Reihenhausbauplätze würden sich hier anbieten.
Von dem Fraktionsvorsitzenden der FWG, Paul Schweizer, wurde die Verweisung dieses Antrages in den Ausschuß beantragt, dem der Stadtrat einstimmig zustimmte.
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “ICE - Bahnhof” der Stadt Montabaur; hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 01.06.1999 den Beschluß gefaßt, den Entwurf des Bebauungsplanes “ICE - Bahnhof” öffentlich auszulegen.

