Wochenblatt VG Montabaur
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Öffentliche Bekanntmachung
II. Änderung des Bebauungsplanes “Verlängerte Südstraße” der Stadt Montabaur; hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 01.06.1999 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan “Verlängerte Südstraße” zum zweiten Mal zu ändern.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Montabaur, 07.06.1999 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
II. Änderung des Bebauungsplanes “Verlängerte Südstraße” der Stadt Montabaur; hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 01.06.1999 die II. Änderung des Bebauungsplanes “Verlängerte Südstraße” beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 21.06.1999 bis 23.07.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Fanggartenhohl” der Stadt Montabaur; hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 01.06.1999 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan “Fanggartenhohl” aufzustellen Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze (siehe rechte Spalte, oben) ersichtlich.
Der Aufstellungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, 07.06.1999 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Nr. 23
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Auf dem Berg
Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes “Fanggartenhohl” der Stadt j Montabaur; hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGij Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 01.06.1999 dieÄ Stellung des Bebauungsplanes “Fanggartenhohl" beschlossen (siehe\j stehende Planskizze).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele u] Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in] Zeit vom 21.06.1999 bis 23.07.1999 (einschließlich) bei der Verbau gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenl er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montaj dienstags und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16a Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 UM freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 07.06.1999 Dr. Possel-Dölken, Bürgern®]
Überprüfung der Tragseilwerke
An verschiedenen Häuserfassaden der Bahnhofstraße, des Steinwegl Rebstockes, Kleinen und Großen Marktes, der Kirchstraße undderJudj gasse sind sogenannte Tragseilwerke angebracht.
Diese Tragseilwerke dienen der Befestigung von Fahnen, Transparent] der Weihnachtsbeleuchtung usw.
Eine Überprüfung auf die Standfestigkeit der Tragseilwerke wird inj Woche vom 21. bis 25.06.1999 durchgeführt. Die Stadt Montabaur hat] Firma Elbert, Zimmerschied, hiermit beauftragt.
Mit kurzfristigen Verkehrsbehinderungen muß gerechnet werden.
Stadtrat tagte am 01.06.1999 Bebauung des Grundstückes auf der Tiefgarage Süd - Optionsvertrag mit einem Investor/Betreiber -
Der Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Montabaur hatte in seiner! zung am 20.04.1999 beschlossen, in der weiteren Vorgehensweise Ij sichtlich der Bebauung des Grundstückes Tiefgarage Süd sich des Fal Wissens der Firma CIMA/IPH Immobilien- und Projektentwicklungsj Seilschaft für den Handel mbH, München zu bedienen. I
Die Firma CIMA/IPH hat im Rahmen eines Gutachtens die Verwalt! und den Stadtrat bei der Auswahl der möglichen Investoren/Betreiberl der Entwicklung eines Bebauungskonzeptes für das Grundstück auf f Tiefgarage Süd beraten. Das erstellte Gutachten über fünf Investma konzepte wurde von Ralf Bönnemann und Matthias Stich der Fra CIMA/IPH in der Sitzung den Ratsmitgliedern und den anwesenden« gerinnen und Bürgern vorgestellt. Jedes der Konzepte hatte nach W nung der Gutachter viele Vorteile, aber auch Nachteile für die StadtM tige Kriterien waren die Realisierungsmöglichkeiten für ein SB-wa« haus, die Magnetfunktion für die ganze Innenstadt, die Schaffung ngj Arbeitsplätze, die bauliche Funktion und die Schaffung aus [. 51 Parkplätze. Angestrebte Synergieeffekte zwischen der lmm ™ ie 3 Innenstadt sind eine sinnvolle Lenkung der Besucherströme, die i»W für den Arbeitsmarkt (weiche Standortfaktoren), Synergieeffekte itu 1 bestehenden Einzelhandel, die Verbesserung des Stadtimages, * 1 gerüng der Attraktivität der Innenstadt und die Verbesserungden 1 j Arbeits- und Freizeitqualität.

