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Lenblatt

VG Montabaur

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Nr. 23/99

Öffentl. Bekanntmachungen

Men und beschlossen

Ir matives aus der öffentlichen Sitzung Kupt- und Finanzausschusses gemeinsam mit dem jausschuß der Verbandsgemeinde Montabaur vom 31.05.1999

P > von Aufträgen

oas Jahr 2000 steht vor der Tür ' Mit den Umstellungsarbeiten der Je mV-Anlage im Rathaus soll die Firma hancke & peter IT Service II »q Bendorf, beauftragt werden. Es handelt sich hierbei um eine Fir- r ma'die schon seit Jahren die Serverwartung zur Zufriedenheit der ! y er 'bandsgemeinde ausführt. Aus diesem Grund haben die Aus- 1 sc hußmitglieder der Vergabe der Wartungsaufgaben mit einer Ent- . haltung einstimmig zugestimmt.

E; Oie Flachdächer über den Wohnungen des Feuerwehrtraktes an der ji g c hwiese sind dringend sanierungsbedürftig. Die Dachhaut ist I? undicht und auch die Wärmedämmung ist wegen Durchfeuchtung j n j C ht mehr gegeben. Bei zwei Gegenstimmen haben die Aus- rschußmitglieder der Vergabe der erforderlichen Arbeiten an die ein- heimische Firma Fetz aus Welschneudorf zugestimmt.

Auch das Flachdach am Nebengebäude der Turnhalle der Joseph- i Kehrein-Schule in Montabaur befindet sich in einem schlechten / Zustand. Es ist bereits Wasser in das Gebäude eingedrungen. Ein- I stimmig beschlossen daher die Ausschußmitglieder die Vergabe der | Neueindeckung des Gebäudes an die Firma Wetzlar aus Ruppach- ' Goldhausen.

I. Die vorhandene Fensterfläche in der Turnhalle der Schule Ruppach- I Goldhausen reißt durch Spannungen im Bauwerksgefüge immer V wieder. Reparaturen durch Ersetzen der Glasscheiben führten bis- i her nicht zu dem gewünschten Erfolg. Aus diesem Grund soll die I vorhandene Verglasung einschließlich Betonrahmen komplett aus- |t gebaut und durch eine eloxierte Alu-Rahmen-Konstruktion ersetzt I; werden. Außerdem wird die Verglasung als Wärmeschutzvergla- I jung ballwurfsicher ausgeführt. Die Vergabe erfolgt an eine Firma 1 aus Görgeshausen.

( In der Schulturnhalle der Waldschule Montabaur-Horressen wird von der Firma Hüppe Form aus Dortmund ein Trennvorhang eingebaut.

. Vorteil dieses Vorhanges ist es, daß in Zukunft zwei Gruppen par- : allelinder Turnhalle unterrichtet werden können. Neben der sport- P liehen Nutzung der Halle bietet der Trennvorhang auch die Mög­lichkeit, Schulfeste oder sonstige außersportliche Veranstaltungen f je nach Teilnehmerzahl in einer verkleinerten Halle durchführen zu können. Die Ausschußmitglieder stimmten der Auftragsvergabe ein­stimmig zu.

DieEU-Norm 469 fordert eine einheitliche Feuerwehrschutzkleidung, die den Träger zusammen mit der weiteren persönlichen Schutzaus­rüstung vor Gefahren des Feuerwehrdienstes schützen soll. Bun- : desweit soll eine einheitliche Feuerwehrschutzkleidung eingeführt 1 werden. Aus diesem Grunde wird vom Land Rheinland-Pfalz die ; Erstausstattung seit 1997 gefördert. Je beschaffter Feuerwehrüber- [j.jacke ist eine Landeszuwendung in Höhe von 300,00 DM als Fest- i betrag vorgesehen. Um in den Genuß der Förderung zu kommen, I haben es die Ausschußmitglieder daher als sinnvoll angesehen, zum i jetzigen Zeitpunkt 150 Feuerwehrüberjacken anzuschaffen.

I? Eine Tragkraftspritze aus dem Jahr 1963 muß wegen bedingter I Funktionsfähigkeit ausgetauscht werden. Nach der Vorführung zwei­erverschiedener Modelle hat sich der Feuerwehrausschuß für die Beschaffung derZiegler-Pumpe ausgesprochen. Der Haupt- und Finanzausschuß gemeinsam mit dem Bauausschuß hat sich eben­falls dieser Empfehlung angeschlossen, so daß die Auftragsverga­be an die Firma Helmut Schmitz aus Neustadt erfolgen kann.

Die Verwaltung informiert

Irheim des Mons & Tabor Tierschutz e.V.

|htTieren in Not? Sie erreichen uns unter folgenden Telefonnummern: ieimleitung,

falzender Klaus Böckling ' 02602/90200 oder 917653

listige Tiere siehe Tierheimleitung

Ptak 0171/2439685

psteramt Westerburg

»innerbetrieblichen Gründen ist das Katasteramt Westerburg mit der Itetellein Montabaur am Mittwoch, 16.06.1999, geschlossen.

Pitnehmerähnliche Selbständige können fireiung von der Versicherungspflicht beantragen

irli^ Um 3006 - 1999 können sich arbeitnehmerähnliche Selbständi- ieri ru - nd der neuen gesetzlichen Regelungen seit 01.01.1999 ver- itirigspfiiehtig sind, unter bestimmten Voraussetzungen von der Ren- | Sicherungspflicht befreien lassen. Darauf weist die Landesversi- IPgsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, hin.

Arbeitnehmerähnliche Selbständige sind Selbständige, die nur für einen Auftraggeber tätig sind und - abgesehen von Familienangehörigen - kei­nen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Von der Ren­tenversicherungspflicht befreit werden können Versicherte, die am 2. Januar 1999 bereits 50 Jahre oder älter waren, oder Versicherte, die vor dem 10. Dezember 1998 einen Lebens- oder Rentenversicherungsver­trag abgeschlossen haben. Nach Auskunft der LVA Rheinland-Pfalz muß ein solcher Vertrag miUiem Beitrags- und Leistungsniveau der gesetzli­chen Rentenversicherung vergleichbar sein. Das heißt zum einen, daß für die Versicherung mindestens ebensoviele Beiträge aufzuwenden sind, wie Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen wären. Zum anderen darf die Ablaufleistung der Versicherung frühestens mit dem 60. Lebensjahr fällig werden; der Fall der Invalidität sowie die Hinterbliebenen müssen ebenfalls abgesichert sein. Bereits bestehende Lebens- oder Rentenver­sicherungsverträge können bis zum 30. Juni nachgebessert werden.

Eine Aussicht auf eine betriebliche Altersversorgung, die dem Beitrags­und Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht, ist einem entsprechend ausgestalteten Lebens- oder Rentenversicherungs­vertrag gleichgestellt.

Nähere Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Krankenkassen, die Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Verbandsgemeinde- und Gemeinde­verwaltungen.

Kommunal- und Europawahl am 13.06.1999

ln wenigen Tagen ist es soweit: Die Kommunal- und Europawahl findet statt. In der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Kommunalwahl) bzw. von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr (Europawahl) haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stim­men für - die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister -Urwahl,

- die Ortsgemeinderäte bzw. den Stadtrat,

- den Verbandsgemeinderat, den Kreistag und

- das Europaparlament abzugeben.

Die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister werden in Urwahl von Ihnen direkt gewählt. Hierfür haben Sie eine Stimme. Es handelt sich um eine abso­lute Mehrheitswahl, wonach gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abge­gebenen gültigen Stimmen erhält. Ist dies nicht der Fall, findet eine Stich­oder Wiederholungswahl statt.

Die Ortsgemeinderäte, der Verbandsgemeinderat und der Kreistag wer­den nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl oder der Verhältniswahl gewählt. Das Wahlsystem richtet sich nach der Zahl der eingereichten Wahlvorschläge. Bei einem oder keinem Wahlvorschlag findet Mehr­heitswahl statt. Sind zwei oder mehr Wahlvorschläge eingereicht worden, findet Verhältniswahl statt.

Mehrheitswahl findet in folgenden Ortsgemeinden statt:

Ortsgemeinde Boden.12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Daubach.8 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Girod.16 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Großholbach.12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Heilberscheid.12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Horbach.12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Hübingen.8 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Nomborn.12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Oberelbert.12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen.16 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Stahlhofen. 12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Untershausen.12 Ratsmitglieder

Sie können max. doppelt soviele Personen aufführen, wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Sie sind völlig frei, welche wählbare Personen Sie eintragen. Gewählt ist nacheinander, wer die meisten Stimmen erhält. Es gibt einen amtlichen leeren Stimmzettel, auf dem Sie wählbare Personen eintragen können. Außerdem gibt es einen nichtamtlichen Stimmzettel, auf dem Sie Personen ankreuzen können. Aber auch in diesem Fall können Sie Namen hinzufügen oder streichen, ln den Ortsgemeinden Boden, Daubach, Heil­berscheid, Stahlhofen und Untershausen gibt es nur amtliche Stimmzettel. Verhältniswahl gilt für folgende Gremien/Ortsgemeinden:

Kreistag.50 Mitglieder

Verbandsgemeinderat.40 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Eitelborn.20 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Gackenbach.12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Görgeshausen.12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Heiligenroth.16 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Holler.16 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Kadenbach.16 Ratsmitglieder

Stadt Montabaur.28 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Nentershausen.16 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Neuhäusel.16 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Niederelbert.16 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Niedererbach.12 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Simmern.16 Ratsmitglieder

Ortsgemeinde Welschneudorf. 16 Ratsmitglieder

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten der Stimmabgabe. Sie haben so viele Stimmen wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Sie können Ihre Stim­men einzeln vergeben oder eine Liste in der Kopfspalte ankreuzen. Im letzteren Fall nehmen Sie die Liste unverändert an und alle Bewerber erhalten von oben nach unten eine Stimme zugeteilt. Mehrfach aufge­führte Bewerber werden dabei auch mehrfach berücksichtigt.

Hier einige Beispiele, die den Erläuterungen von Schuck Unglaub zum rheinland-pfälzischen Kommunalwahlrecht entnommen sind. Der Wähler hat in den Beispielen zwölf Stimmen.