Wochenblatt VG Montabaur
Gemarkung Holler
die gesamte Gemarkung einschließlich der Waldflächen.
Die Ortslage jedoch ohne die Baugebiete “Auf dem Kissel“, “In der Kehl”, “An der Kehl”, “Unter der Struth" und “Freizeitanlage”.
Gemarkung Montabaur
die Fläche, die durch die Straßenkörper der L 313 und L 326 eingegrenzt wird und an die Gemarkung Holler angrenzt.
Gemarkung Niederelbert
die Fläche, die von dem Straßenkörper K 168, dem Wirtschaftsweg, der parallel zur Garten- und Wiesenstraße an der Eberthalle entlang in Richtung Untershausen verläuft eingegrenzt wird und an die Gemarkungen Holler und Untershausen anstößt. Es handelt sich hierbei um die Lagen “Ober der Schalkwies”, “Im Grin”, “In der Hurst”, “Im Eschfeldchen”, “In der Hurstwiese” und “Auf der Angsthardt”.
Gemarkung Untershausen
die Fläche, die an die Gemarkungsgrenzen von Holler und Niederelbert anstößt, bis hin zum “Rötchen”.
Es wird darauf hingewiesen, daß auch weitere angrenzende Flächen in das Verfahrensgebiet einbezogen werden können, soweit dies zweckmäßig ist.
Das geplante Verfahrensgebiet ist aus einer Gebietskarte ersichtlich, welche bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Bauamt - in Montabaur sowie bei den Ortsgemeindeverwaltungen der Ortsgemeinden Holler, Niederelbert und Untershausen während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausliegt. Hiermit laden wir die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zu dem vorgesehenen Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG zu einer Informationsveranstaltung ein, die am Mittwoch, 16.06.1999, um 18.30 Uhr in der Sport- und Kulturhalie in 56412 Holler stattfindet.
In dieser Versammlung werden wir die Grundstückseigentümer eingehend über die Ergebnisse der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP), das geplante Verfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren und anstehende Fragen erörtern.
Kulturamt Westerburg,
Westerburg, 21.05.1999 Jürgen Lehnigk-Emden
Bekanntmachung
Der Nachtrag zum Umlegungsplan vom 17.05.1999 für das Umlegungsgebiet “Alter Galgen - Erweiterung” der Stadt Montabaur'ist am 25.05.1999 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben]
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widersprach erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, 27.05.1999 (S.) Der Vorsitzende des
Umlegungsausschusses
Reichling
Stadtrat tagte am 06.05.1999
Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtete darüber, daß die Arbeitskreise und Projektgruppen, die bei der Veranstaltung Forum “Stadtmarketing” gebildet wurden, bereits tagen und die Verwaltung auch .schon mit ersten Schreiben und Anregungen bedacht hätten.
Außerdem setzte er die Ratsmitglieder davon in Kenntnis, daß der Flächennutzungsplan von der Verbandsgemeinde neu aufgestellt wird. In den letzten Monaten habe die Zusammenführung mit dem Landschaftsplan stattgefunden. Noch vor der Kommunalwahl soll der Offenlegungsbeschluß für den Flächennutzungsplan gefaßt werden, so daß der Flächennutzungsplanentwurf in den Sommermonaten offenliege. Auch der Stadtrat werde sich im Sommer damit befassen müssen.
Vom Innenministerium habe man die Nachricht bekommen, daß auf den gemeinsam mit dem Kreis gestellten Förderungsantrag für die Kostenbeteiligung am ICE-Bahnhof ein Festbetragszuschuß in Höhe von 250.000,00 DM gewährt werde.
Der Bürgermeister teilte den Ratsmitgliedern mit, daß es in der Stadt Limburg die Planung gegeben habe, ein “Factory-Outlet-Center” in Verbindung mit der Bahnhofsplanung zu erstellen und in Auftrag zu geben. Es gebe dort Investoren, die sich für dieses Vorhaben interessieren würden.
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Nr. 22/
Der Stadtrat der Stadt Limburg habe allerdings in seiner Ratssitzurw c April mit Mehrheit beschlossen, diesem Vorhaben nicht näherzutrst En daß das Problem einer Einzelhandelsgefährdung in der Region nicht ' anstehe. ^
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beigeordnete Dr. Paul Hütte, der im März dieses Jahres auf
Anschluß an den Bericht des Bürgermeisters richtete der Erste dt
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seine 25jäÄ
ge Tätigkeit als Mitglied des Ältestenrates bzw. des Stadtvorsta n zurückblicken konnte, ein Wort des Dankes an den Bürgermeister * glieder des Stadtrates und die Mitarbeiter der Verwaltung und nah ! kurzen Rückblick auf seine bisherige Tätigkeit. y eir "
Nachwahl von Mitgliedern sowie deren Stellvertretern für den Stiftungsausschuß der Stadt Montabaur Nachwahl von Stellvertretern für den Aufsichtsrat des Alten- unnl Pflegeheimes des Hospitalfonds Montabaur Karl-Heinz Bächer teilte für die SPD-Fraktion mit, daß sie dl Beschlußvorschlag nicht unterstützen werde und beantragte für die wi von Markus Hebgen als Nachfolger für Frau Diehl als ordentliches i glied des Stiftungsausschusses geheime Abstimmung, "
Die Gemeindeordnung besagt bezüglich dieser Verfahrensweise daßl öffentlicher Sitzung eine geheime Abstimmung durch Stimmzettel zu eJ gen habe, sofern nicht der Stadtrat im Einzelfall - dies bedarf danneiJ Antrages - mit der Mehrheit der .anwesenden Ratsmitglieder die oll Abstimmung per Handzeichen beschließt.
Daraufhin beantragte Herr Dr. Jacoby von der CDU-Fraktion die oll Abstimmung, der auch mit Stimmenmehrheit zugestimmt wurde. Anschließend wählte der Stadtrat mehrheitlich als Nachfolger für Frau D als ordentliches Mitglied des Stiftungsausschusses Markus Hebgen. 1 Einstimmig wählte der Stadtrat Dr. Rüdiger Vogel als sachkundigen Bl ger für Herrn Schmidt in den Stiftungsausschuß sowie Rosemarie p] hausen zum stellvertretenden Mitglied des Stiftungsausschusses für Ha Hebgen und Dr. Klaus Frischbier als stellvertretenden sachkundigen B ger für Herrn Dr. Vogel. j
Ebenfalls einstimmig wurden als Stellvertreter für Herrn Hebgen Frau pj hausen und für Herrn Dr. Vogel Herr Dr. Frischbier in den Aufsichtsl gewählt.
Änderung des Bebauungsplanes “Himmelfeld” für den Bereich d] ehemaligen Hotels
Im Rahmen der Offenlage nach § 3II BauGB wurden weder von Bürgel nen und Bürgern noch von den Fachbehörden Anregungen vorgetragel Einstimmig stimmte der Stadtrat dem Entwurf zur Änderung des Bebl ungsplanes “Himmelfeld”, einschließlich Begründung sowie den textticfl und zeichnerischen Festsetzungen, in der Form zu, wie er in der Slfz| Vorgelegen hat.
Der Stadtrat beschloß die Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfl für den Bereich des ehemaligen Hotels, einschließlich Begründung sol zeichnerischer und textlicher Festsetzungen, als Satzung.
Änderung der Bebauungspläne “Bornwiese I und II”, Montabaur] Eigendorf
Einstimmig beschloß der Stadtrat, die Bebauungspläne “Bornwiese li| II” durch eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen zu ändern, Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur Änderung der Bebaüungsplä "Bornwiese I und II”, einschließlich Begründung sowie der textlichen Setzungen, in der Form zu, wie er in der Sitzung Vorgelegen hat.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, c die textlichen Festsetzungen und die Begründung zur Änderung^ Bebauungspläne “Bornwiese I und II” für die Dauer eines Monatsbl Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur eingesehen werden könnl Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Bell gung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 I BauGB einzuleiten.. I Änderung des Bebauungsplanes “Obere Köppelstraße”, Montabaur-Elgendorf Der Stadtrat beschloß einstimmig, den Bebauungsplan “Obere Köm Straße” durch eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen zu ändel Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplan “Obere Köppelstraße”, einschließlich Begründung sowie der textlicff Festsetzungen, in der Form zu, wie er in der Sitzung Vorgelegen hall Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt f die textlichen Festsetzungen und die Begründung zur Änderung j Bebauungsplanes “Obere Köppelstraße” für die Dauer eines Monatsb| Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur eingesehen werden könrj Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Betj gung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 I BauGB einzuleitenJ Änderung des Bebauungsplanes “In den Fichten - Auf der Trift 1 '] Montabaur-Elgendorf 1
Von der SPD-Fraktion wurde der Antrag gestellt, das Gelände der] Lorenz, mit Wohnhaus und den Sportplatz aus diesem Bebauungs] herauszunehmen. Außerdem sollte noch einmal über den Vorschlag] Bezirksregierung diskutiert werden. I
In diesem Zusammenhang wies Bürgermeister Dr. Possel-Dölken dal hin, daß es sich hierbei um eine inhaltlich weitergehende Anregung ij dele. Diese Anregung sei in einem anderen Bebauungsplan 9® mai ;!lT den. Für dieses Gebiet statt eines “allgemeinen Wohngebiets”ein »| gebiet" auszuweisen, würde aus seiner Sicht ein eigenes Anderungsi fahren notwendig machen, da es inhaltlich dann eine erheb]» 3he«j rung gegenüber dem jetzigen Zustand sei. Außerdem stelle diese uma fung eine erhebliche negative Veränderung für die benachbarten u J stücke dar, d. .h. die Anwohner müßten im Extremfall erheblich Lärmbelästigungen und Emissionsbelastungen hinnehmen t

