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Wochenblatt VG Montabaur

Nr. 21

Lfd. Name

Geb.Dat

Beruf

Nr.

Vorname

Staatsang.

7

BierenfelcL

Werner

30.04.1948

deutsch

8

Quirmbach

Karl

27.02.1951

deutsch

9

Henkes

Günter

21.02.1950

deutsch

10

Schneider

Martin

29.06.1962

deutsch

11

Schönberger

Alfred

28.05.1955

deutsch

12

Heibel

Rudolf

18.05.1946

deutsch

13

Bode

Edeltrud

15.09.1953

deutsch

14

Fluck-Kohn

Petra

13.08.1959

deutsch

15

Nink

Christoph

26.01.1962

deutsch

16

Deeg

Anja

11.06.1966

deutsch

17

Hartmann

Gerhard

27.09.1953

deutsch

18

Bartels

Jens

13.07.1978

deutsch

19

Henkes

Klaus

02.08.1978

deutsch

20

Jonas

Alfred

29.11.1939

deutsch

21

Meurer

Silke

26.06.1971

deutsch

22

Rausch

Marita

07.01.1961

deutsch

23

Schaaf

Heinz

22.05.1949

deutsch

24

Schaaf

Kim

30.01.1980

deutsch

25

Sprenger-Lottermann 23.03.1966 Martina deutsch

26

Wetzlar

Volker

12.09.1968

deutsch

Straße

Ort

Beamter

Vertriebsrepräsentant

Bilanzbuchhalter

Dipl. Betriebswirt (FH)

Kfz-Mechanikermeister

Kfz-Elektriker

Verw. Beamtin

Regierungsangestellte

Kaufm. Angestellter

Industriekauffrau

Dipl. Ingenieur

Bürokaufmann

Industriekaufmann, Auszubildender

Pensionär

Kaufm. Angestellte

CTA

Kfz-Elektrikermeister

Schülerin

Marketing-Sachbearbeiterin Einzelhandelskaufmann

Dammstraße 15 Ruppach-Goldhausen

Schulstraße 8 Ruppach-Goldhausen

Dammstraße 7 Ruppach-Goldhausen

Auf dem Flurzaun 13 Ruppach-Goldhausen

Bergstraße 14 Ruppach-Goldhausen

Dammstraße 12 Ruppach-Goldhausen

Nordstraße 4 Ruppach-Goldhausen

Auf dem Flurzaun 2 Ruppach-Goldhausen

Brunnenstraße 15 Ruppach-Goldhausen

Hofstraße 6 y Ruppach-Goldhausen

Gartenstraße 12 Ruppach-Goldhausen

Bodener Weg 2 Ruppach-Goldhausen

Nordstraße 8 Ruppach-Goldhausen

St.-Barbara-Straße 5 Ruppach-Goldhausen

Hauptstraße 66 Ruppach-Goldhausen

Gartenstraße 4 Ruppach-Goldhausen

.Nordstraße 15 Ruppach-Goldhausen

Nordstraße 15 Ruppach-Goldhausen

Hauptstraße 41a Ruppach-Goldhausen

Nordstraße 29 Ruppach-Goldhausen

in.

Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahl­berechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt. Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Famili­ennamen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Perso­nalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Ver­wechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Ein­tragungen müssen leserlich sein.

IV.

Die Wählergruppe Sprenger hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimm­zettel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Personen herzustellen; die

Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum aufgelegt werdj Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch & zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden. Er kennzeicftj darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, g er wählen will, er kann auch Namen anderer wählbarer Personen fiini fügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen. Stiiwnl häufung (kumulieren )ist nicht zugelassen! 1

V.

Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im raum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Betreten des Wal raums erhält der Wähler einen weißen Wahlumschlag für die Mehrheffl wähl und, falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzeij