Wochenblatt VG Montabaur
Nr. 21
Lfd. Name
Geb.Dat
Beruf
Nr.
Vorname
Staatsang.
7
BierenfelcL
Werner
30.04.1948
deutsch
8
Quirmbach
Karl
27.02.1951
deutsch
9
Henkes
Günter
21.02.1950
deutsch
10
Schneider
Martin
29.06.1962
deutsch
11
Schönberger
Alfred
28.05.1955
deutsch
12
Heibel
Rudolf
18.05.1946
deutsch
13
Bode
Edeltrud
15.09.1953
deutsch
14
Fluck-Kohn
Petra
13.08.1959
deutsch
15
Nink
Christoph
26.01.1962
deutsch
16
Deeg
Anja
11.06.1966
deutsch
17
Hartmann
Gerhard
27.09.1953
deutsch
18
Bartels
Jens
13.07.1978
deutsch
19
Henkes
Klaus
02.08.1978
deutsch
20
Jonas
Alfred
29.11.1939
deutsch
21
Meurer
Silke
26.06.1971
deutsch
22
Rausch
Marita
07.01.1961
deutsch
23
Schaaf
Heinz
22.05.1949
deutsch
24
Schaaf
Kim
30.01.1980
deutsch
25
Sprenger-Lottermann 23.03.1966 Martina deutsch
26
Wetzlar
Volker
12.09.1968
deutsch
Straße
Ort
Beamter
Vertriebsrepräsentant
Bilanzbuchhalter
Dipl. Betriebswirt (FH)
Kfz-Mechanikermeister
Kfz-Elektriker
Verw. Beamtin
Regierungsangestellte
Kaufm. Angestellter
Industriekauffrau
Dipl. Ingenieur
Bürokaufmann
Industriekaufmann, Auszubildender
Pensionär
Kaufm. Angestellte
CTA
Kfz-Elektrikermeister
Schülerin
Marketing-Sachbearbeiterin Einzelhandelskaufmann
Dammstraße 15 Ruppach-Goldhausen
Schulstraße 8 Ruppach-Goldhausen
Dammstraße 7 Ruppach-Goldhausen
Auf dem Flurzaun 13 Ruppach-Goldhausen
Bergstraße 14 Ruppach-Goldhausen
Dammstraße 12 Ruppach-Goldhausen
Nordstraße 4 Ruppach-Goldhausen
Auf dem Flurzaun 2 Ruppach-Goldhausen
Brunnenstraße 15 Ruppach-Goldhausen
Hofstraße 6 y Ruppach-Goldhausen
Gartenstraße 12 Ruppach-Goldhausen
Bodener Weg 2 Ruppach-Goldhausen
Nordstraße 8 Ruppach-Goldhausen
St.-Barbara-Straße 5 Ruppach-Goldhausen
Hauptstraße 66 Ruppach-Goldhausen
Gartenstraße 4 Ruppach-Goldhausen
.Nordstraße 15 Ruppach-Goldhausen
Nordstraße 15 Ruppach-Goldhausen
Hauptstraße 41a Ruppach-Goldhausen
Nordstraße 29 Ruppach-Goldhausen
in.
Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt. Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Eintragungen müssen leserlich sein.
IV.
Die Wählergruppe Sprenger hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Personen herzustellen; die
Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum aufgelegt werdj Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch & zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden. Er kennzeicftj darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, g er wählen will, er kann auch Namen anderer wählbarer Personen fiini fügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen. Stiiwnl häufung (kumulieren )ist nicht zugelassen! 1
V.
Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im raum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Betreten des Wal raums erhält der Wähler einen weißen Wahlumschlag für die Mehrheffl wähl und, falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzeij

