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Nr. 20/99
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arktspenden gesucht
piigche Erlöser-Kirchengemeinde in Neuhäusel feiert am [2 ^9 Geme j nc iefest, an dem wir auch wieder einen Flohmarkt P- 19 "" w0 ||en. Dazu benötigen wir Ihre Hilfe. Wenn Sie also noch n ind nützliche Dinge haben, die Sie uns für diesen Flohmarkt zur • C n stellen wollen, so können Sie diese Spenden (bitte keine Klei- d keine sperrigen Gegenstände) an folgenden Terminen im ev. i U detiaus in Neuhäusel, Coermannstr. abgeben: i a 05 06 1999, von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr ! 07.06.1999, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Jnlaq 12.06.1999, von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr feem Reinerlös wollen wir unsere Partnerkirche in Tansania unterstützen.
IG Augst
Lend (Leistungsklasse)
“weh 2605.1999, 19.00 Uhr, JSG Augst Neuhäusel - JSG Mül- Säriich/Ürmitz/Bahnhof, Spielort: Neuhäusel Cgend (Staffel I):
| ’ 25 05 . 1999,18.00 Uhr, JSG Vallendar/Niederwerth - JSG Augst imern, Spielort: Vallendar fugend (Leistungsklasse):
i taq 25.05.1999, 18.00 Uhr, JSG Augst/Kadenbach - JSG
Ißenthurm/Kettig I, Spielort: Kadenbach
pinis
n Mittwoch beginnt um 17.15 Uhr in Kadenbach das Training für die iten Spieler der JSG Augst.
Eitelborn
iechstunden des Ortsbürgermeisters
.von 18.00 bis 19.30 Uhr ..von 18.30 bis 20.00 Uhr
ilon und Fax: 02620/8610
fctzung der Ortsgemeinde Eitelborn über die Istlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze
Kn 10. Mai 1999
I Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für leinland Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), Jetzt geändert durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung von punalrechtlichen Vorschriften vom 02.04.1998 (GVBI. S. 108), i. V. m. f GemO und § 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz äauO)vom24.11.1998(GVBI. S. 365), die folgende Satzung beschlossen:
| Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach § 2 dieser Itzung. Im übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze n der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 11.1995 (MinBI. S. 350) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der lllplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung.
»Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten - unabhängig davon, ob lEiozel-, Doppel- oder Reihenhäuser bebaut - sind für jede Wohneinheit uStellplätze nachzuweisen. Bei Gebäuden ab 4 Wohneinheiten sind Wohneinheit 1 ,5 Stellplätze nachzuweisen.
|se Satzung tritt am 22.05.1999 in Kraft.
Pom, 10.05.1999
Vnwels
(S.) Ortsbürgermeister
|mäß§24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) per Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert F Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf pdes hingewiesen:
pngen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften N Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen Id, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig pnde gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- I Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht. Icifn^ 6ine Verletzun 9 nach Satz 2 'Nr. 2 geltend gemacht, so kann !" ach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung r™ machen.
|Aom, 10.0S.1999 (S.) Ortsbürgermeister
Bürgersprechstunde am Donnerstag, 20.05.1999, fällt aus
Wegen dienstlich bedingter Abwesenheit des Bürgermeisters einschließlich der Beigeordneten fällt die Bürgersprechstunde am Donnerstag, 20.05.1999, leider aus. Nächste Sprechstunde ist am kommenden Dienstag, 25.05.1999, zu gewohnter Zeit.
Norbert Blath, Bürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn vom 03.05.1999
Errichtung einer Telekommunikationsanlage im Augststadion - Sachstandsbericht des Ortsbürgermeisters -
Der Vorsitzende gibt zur Kenntnis, daß Unterlagen vorliegen, die auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch das Betreiben von Telekommunikationseinrichtungen schließen lassen.
Daher, so der Ortsbürgermeister, habe er nicht abgewartet, bis der avancierte Einwohnerantrag, der inzwischen vorliegt, gestellt wird, sondern diese mögliche Gefährdung für so wichtig erachtet, bereits im Vorfeld die Dinge nochmals anzusprechen und über den Verfahrensstand zu informieren.
Weiterhin gibt der Ortsbürgermeister die Zusage der Fa. VIAG - Interkom bekannt, daß die Aufstellung der Telekommunikationsanlage bis auf weiteres nicht erfolgt. D. h., bis sowohl der Ortsgemeinderat Eitelborn als auch der Ortsgemeinderat Neuhäusel in einer gemeinsamen Sitzung nach Prüfung aller Entscheidungskriterien und Anhörung aller Beteiligten (Bürgerinitiative, VIAG - Interkom, unabhängiger Gutachter), zu einer abschließenden Entscheidung kommen. Diese Anhörung soll noch im Mai / Juni durchgeführt werden, wobei die Entscheidung der beiden Ortsgemeinderäte, ob der Nutzungsvertrag weiterhin aufrecht erhalten oder aber gekündigt wird, noch vor den Sommerferien ( 01 .Juli 1999 ) getroffen werden soll. Eine diesbezügliche Absprache mit der Ortsgemeinde Neuhäusel sei erfolgt.
Änderung des Bebauungsplanes “Nörrenpfad und Im Buchenstück”
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes “ Nörrenpfad und Im Buchenstück “ zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat. Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes “ Nörrenpfad und Im Buchenstück “ einschließlich der Begründung, textlichen und zeichnerischen Festsetzungen als Satzung gemäß den §§ 10 Abs. 1 BauGB und 24 Gemeindeordnung ( GemO).
Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze Der Ortsgemeinderat beschloß die Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze. Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgt in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes.
Umsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien durch die Telekom
Dem Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien zwischen der Ortsgemeinde Eitelborn und der Telekom sowie der anstelle einer Einzelzustimmung tretenden Vereinbarung wird zugestimmt.
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1999 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung überden Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1999 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1999, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben..je 2.611.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.816.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1999 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v. H.
Grundsteuer B.290 v. H.
Gewerbesteuer.320 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund .50,00 DM
für den zweiten Hund .75,00 DM
für jeden weiteren Hund. 100,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw, Prognosen zum Haushaltsjahr 1999 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Rückblickend auf das Haushaltsjahr 1998 kann festgestellt werden, daß sich die finanzielle Situation der Ortsgemeinde gegenüber den Ansätzen des Haushaltes verbessert hat. Zum Ausdruck kommt dies zum einen durch den tatsächlichen Rücklagenbestand zum 31.12.1998 von 71.114,69 DM und zum anderen durch die Tatsache, daß die für 1998 eingeplante Neuverschuldung in Höhe von 875.000,00 DM nicht eintreten wird.
Im wesentlichen haben erhebliche Mehreinnahmen aus Holzverkäufen und bei der Gewerbesteuer sowie Einsparungen beim Erwerb von Grundstücken zu diesem positiven Trend beigetragen.

