Nr. 16/99
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n !^3dspielge' Tieinschaft Elbert/WelschneuctorWHorbach
rfsrSri Soiele tragen unsere Mannschaften in der kommenden Woche aus: rafLd' gonntag, 25.04.1999,10.30 Uhr gegen TuS Montabaur in Nie-
Mittwoch, 28.04.1999,19.00 Uhr gegen TSG Irlich in Irlich w n , gamstag, 24.04.1999,15.15 Uhr gegen EGC Wirges in Wel-
o A C\A -1 OQQ HK 1C I Wir „o^on TilQ MAnHohG, in
itgen& Samstag, 24.04.1999, 15.15 Uhr gegen TuS Montabaur in
iKend: Samstag, 24.04.1999, 14.15 Uhr gegen FV Engers II in
S ^nend: Samstag, 24.04.1999, 14.15 Uhr gegen JSG Steinefrenz II ererbach
endend- Samstag, 24.04.1999, 13.15 Uhr gegen JSG
Öach/Baumbach in Baumbach
RSgend: Samstag, 24.04.1999, 13.15 Uhr gegen SV Feldkirchen in 1 Kirchen
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Mbaend: Samstag, 24.04.1999,13.15 Uhr gegen ESV Siershahn in jprelbert
Gackenbach
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demF£ #Bfechstunde des Ortsbürgermeisters
l0liti M«§LK‘' < , .r.von 19.00 bis 20.00 Uhr
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RiMummer des Ortsbürgermeisters privat.06439/900990
Gewindehaus.06439/1764
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E Z eit- und Gymnastikverein Gackenbach
;h TaraifÜ®r diesjähriger Ausflug am 23.10.1999, führt uns nach Duisburg ins aen wJ Äcal “Les Miserables”. Der Bus fährt um 11.00 Uhr ab dem Vereins- y • lokal Gackenbach. Wer mitfahren möchte, melde sich bitte bis 30.04.1999 Annemarie Keller oder Michaele Fischbach an. lieh ist dieser Ausflug wie immer auch für die Partner. Bei der Anmel- bitte pro Person 50,00 DM anzahlen.
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Horbach
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echstunde des Ortsbürgermeisters
Istags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
eindeverwaltung.Tel. 06439/7435
Bürgermeister privat.Tel. 06439/7404
lerungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntge-
iber die» wlfev "Cacilia” Horbach e.V.
t Gemei ArrfFreitag, 23.04.1999, beginnt die Probe bereits um 18.00 Uhr und dau- itDurger er tj, ur ejne g tunc j e j ro tzdem bitten wir um vollzähliges Erscheinen, da litdem Wettstreitprogramm beginnen.
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Hübingen
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rechstunde des Ortsbürgermeisters
inerstags .von 18.30 bis 19.30 Uhr
[Gemeindehaus, Kapellenstr. 5, Änderungen werden im Wochenblatt '.anntgegeben. Telefon: 06439/1349.
Verlegung der Dienststunde am 29.04.1999
$gen einer anderen wichtigen Verpflichtung am Abend des 29.04.1999 |he ich an diesem Tag in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie yn^Gemeindebüro zur Verfügung. Sollten Sie ein dringendes Anliegen 1 hk— nnen ® ie m ' c ^ auc h außerhalb dieser Zeit ansprechen. Telefo- |Ch bin ich unter der Nummer 1349 erreichbar.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Jahr 1999
vom 15.04.1999
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 13.04.1999 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf .595.000 DM
in der Ausgabe auf ...595.000 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf .299.000 DM
in der Ausgabe auf .299.000 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.0,00 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.648.033 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).240 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).270 v.H.
2. Gewerbesteuer.300 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.36,00 DM
für den zweiten Hund.54,00 DM
für jeden weiteren Hund.72,00 DM
II. Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1999 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 13.04.1999
Kreisverwaltung des Im Aufträge
Westerwaldkreises Meckel
Abt. 1 Az: 029/901.10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.04.1999 bis 05.05.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Hübingen, 15.04.1999 (S.) Noll
Ortsgemeindeverwaltung Hübingen Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 08.04.1999
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1999 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1999 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1999, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 595.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben ..je 299.000,00 DM

