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Wochenblatt VG Montabaur

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AHRBACHGEMEINDEN

Förderkreis des Handballes in den Ahrbachgemeinden e.V.

Tag des Handballs Samstag, 12.06.1999

Aus diesem Anlaß werden wir wieder ein Handball-Dorfturnier im Frei­zeitgelände in Ruppach-Goldhausen veranstalten.

Gespielt wird auf Rasen mit 7er Mannschaften. Jede Mannschaft darf aus bis zu 12 Spieler/innen bestehen, wobei ein/e aktiver/aktive Spieler/in (Sai­son 1998/99) pro Mannschaft mitwirken kann (aktive Spieler/innen des TuS Ahrbach dürfen nicht mitwirken!).

Zu diesem Turnier laden wir Euch als Verein, Firma, Straßenmannschaft, Stammtischmannschaft oder sonstige Gruppierung herzlich ein. Wir wür­den uns sehr freuen, wenn sich nicht nur Mannschaften aus Ruppach- Goldhausen, sondern auch aus Boden oder Heiligenroth anmelden wür­den. Um die Veranstaltung genau organisieren zu können, erbitten wir Eure Anmeldung bis zum 30.05.1999 bei Oliver Köllig, Mittelweg 4,56244 Leuterod, Telefon 02602/8950 privat, 02623/600494 dienstlich, oder E-Mail Oliver.Kollig@t-online.de.

Boden

Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin

nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425

B 255, Umgehung Boden - Ettinghausen hier: Karterungsarbeiten

Das Straßenprojektamt Vallendar ist im Rahmen der MaßnahmeB 255, Umgehung Boden - Ettinghausen seit einiger Zeit mit der Umsetzung des landespflegerischen Begleitplanes befaßt. Hierfür sind entsprechende Vor­ermittlungen (Kartierungsarbeiten) durchzuführen, um möglichst umfas­sende Daten zu erhalten. Dies setzt allerdings auch voraus, daß auf die­sen Flächen keine Veränderungen während der Erhebung vorgenommen werden; insbesondere muß eine Düngung und Mahd der Flächen unter­bleiben. Die Durchführung dieser Kartierung stellt auf eine reine Ermitt­lung der Flora und Fauna ab, um die Ausgleichsmaßnahme effizient zu gestalten. Diese Vorarbeiten werden in der Zeit vom 03.05.1999 bis 30.09.1999 durchgeführt.

Die erforderlichen Erhebungsarbeiten erstrecken sich auf folgende Grund­stücke: Gemarkung Boden, Flur 8, Parz.-Nrn. 518,522,523,525,528 und 536/1; Gemarkung Boden, Flur 9, Parz.-Nrn. 677/4, 690/1 und 692/1; Gemarkung Goldhausen, Flur 7, Parz.-Nr. 375

Für Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit legt das Bundesfernstraßen­gesetz (FStrG) in der Fassung vom 08.04.1994 (BGBl. I. S. 854) in § 16 a Abs. 1 fest, daß Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte Vorarbei­ten entschädigungslos zu dulden haben. Die Untersuchungen werden in dem vorgenannten Zeitraum jeweils von montags bis freitags durchgeführt. Gemäß § 16 a Abs. 2 FStrG wird hiermit die Absicht, Vorarbeiten durch­zuführen, den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten durch ortsübliche Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben.

Entstehen durch die Kartierungsarbeiten einem Eigentümer oder sonsti­gen Nutzungsberechtigten unmittelbar Vermögensnachteile, wird gemäß § 16 a Abs. 3 FStrG eine angemessene Entschädigung geleistet.

Seitens des Straßenprojektamtes Vallendar erfolgt die Entschädigung auf­grund von Gutachten. Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag der Straßenbaubehörde oder des Berechtigten die Entschädigung fest. Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören.

Die Arbeiten werden von einer durch das Straßenprojektamt Vallendar beauftragten Firma durchgeführt. Gleichzeitig ordnen wir im besonderen öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung der v.g. Verfügung an. Begründung für die Anordnung des Sofortvollzuges:

Insbesondere zur Erfassung tierökologischer Grundlagen ist einerseits die Kartierung der für offene Mager- und Feuchtwiesen typischen Wiesen­brüter Braunkehlchen und Wiesenpieper (Vögel) mittels Revierkartierung erforderlich. Hierbei wird die absolute Siedlungsdichte beider Arten auf der Gesamtfläche von 42 ha erfaßt. Für diese Siedlungsdichtekartierung sind entsprechende Kartierbegehungen durchzuführen. Diese müssen in der Zeit von Mai bis Juli durchgeführt werden, da die Wiesenbrüter in die­ser Zeit ihre Reviere wählen und abstecken.

Des weiteren ist eine Untersuchung der Tagfalter, hier insbesondere sel­tener Bläulingsarten, nötig. Dieser Untersuchungsteil muß durch gezielte Begehungen (mind. 6) während des Larvenstadiums und während der Flugzeit der Falter in den Monaten Mai bis September durchgeführt wer­den. Eine entsprechende Kartierung kann also nur dann erfolgen, wenn die Tiere auch in diesem Gebiet aufzufinden sind. Sobald störende Ein­flüsse, wie vorzeitiges Düngen oder vorzeitige Mahd eintreten, ist eine effiziente Untersuchung nicht mehr möglich.

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Es ist daher erforderlich die Untersuchung alsbald vorzunehmen, terem Zuwarten könnte die entsprechende Untersuchung erst im sten Frühjahr/Sommer durchgeführt werden, wodurch sich die ge Maßnahme um ein Jahr verzögern würde. Weiterhin ist der entsprj de Kartierungsauftrag schon an ein Ingenieurbüro vergeben wo f ( daß der sofortige Vollzug im öffentlichen Interesse geboten ist. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dessen Bei gäbe Widerspruch beim Straßenprojektamt Vallendar, Hellenstn 56179 Vallendar, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden, Dem Widerspruch kommt wegen der Anordnung der sofortigen '% hung keine aufschiebende Wirkung zu. Beim Verwaltungsgericht kj Deinhardplatz 4,56068 Koblenz, kann nach Einlegung des Widers^ die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt w (§ 80 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 VwGO).

Der Leiter des Straßenprojektamtes Vallendar

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