Nr. 15/99
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Heiligenroth
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chstunden des Ortsbürgermeisters
_ „ .von 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr
* .nach Vereinbarung
•02602/16606, Fax: 02602/917396
fntiiche Bekanntmachung tahnerversammlung
imaß §§ iß und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland- fGemO) jährlich einzuberufende Einwohnerversammlung findet in [rtsgemeinde Heiligenroth am Donnerstag, 22.04.1999, um 19.30 i der Vogelsanghalle statt.
Ordnung
.Bericht des Ortsbürgermeisters und des 1. Ortsbeigeordneten über fektuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich Bericht des Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
■Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwohner Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwoh- Irsammlung eingeladen. lenroth/Montabaur, 29.03.1999
Gemeinde Heiligenroth Verbandsgemeinde Montabaur
eertis
türgermeister
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
j-Ortsverein Heiligenroth
tufsellung der SPD-Liste für die Gemeinderatswahl
Jreitag, 16.04.1999, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal der Ortsge- Jfde eine Mitgliederversammlung des SPD-Ortsvereins statt. An diesem Jjnd soll die SPD-Liste für die Gemeinderatswahl beschlossen werden.
igjeladen sind auch Nichtmitglieder, die an einer Kandidatur für den ÜrtsSemeinderat auf der SPD-Liste interessiert sind. Für eine Kandidatur len diese nicht Mitglied der SPD werden.
ahlenlggjfückfragen stehen Helmut Burkey (Tel.: 5724), Erich Daun (Tel.: 5918) [idftoland Herbst (Tel. 90607) zur Verfügung.
erinisclub Heiligenroth e.V.
idung zur Jahreshauptversammlung
[6,04.1999 in der Vogelsanghalle, ZBV Raum Heiligenroth; Beginn: 3 Uhr.
■sordnung: 1. Begrüßung; 2. Wahl des Protokollführers; 3. Bericht des Vorsitzenden; 4. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederver- lung vom 20.03.1998; 5. Geschäfts- und Sportberichte; 6. Kassen- iht; 7. Bericht der Kassenprüfer; 8. Wahl eines Wahlleiters; 9. Entla- des Vorstandes; 10. Neuwahl des Vorstandes; 11. Wahl von zwei jenprüfern; 12. Wegfall des Bausteines bei Neueintritt; 13. Veran- itallngen 1999 und Verschiedenes
itgige zur Änderung der Tagesordnung sind umgehend schriftlich beim Vorsitzenden einzureichen.
SVJHeiligenroth
1 FUfSBALL
Amj8.04.1999 um 14.30 Uhr spielt die 1. Mannschaft in Welschneudorf. Dies. Mannschaft spielt am 18.04.1999,12.30 Uhr in Hundsangen.
JU1ENDFUSSBALL
An®amstag, 17.04.1999, finden folgende Jugendspiele statt:
13J5 Uhr E-Jugend in Rengsdorf; 14.15 Uhr D-7-Jugend in Heiligenrott] geifen Rodenbach; 14.15 Uhr D-11-Jugend beim VfL Neuwied; 15.15 Uhr C-jgend in Niederelbert; 16.30 Uhr B-Jugend in Waldbreitbach.
I 21.04.1999, 18.00 Uhr, E-Jugend in Heiligenroth gegen Dau-
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I Einladung
zu Unserer Veranstaltung ‘Tanz in den Mai” mit der Gruppe “Take two” deinem tollen Programm u.a. Wahl einer Maikönigin am 30.04.1999 aofO.OO Uhr in der Vogeisanghalle. Eintritt 5,00 DM.
, ALTE HERREN
i 17 -°4.1999,16.30 Uhr, AH Haiderbach/Deesen - AH Heiligen-
I roth; Abfahrt: 15.45 Uhr
Ruppach-Goldhausen
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081
B 255, Umgehung Boden - Ettinghausen hier: Kartierungsarbeiten
Das Straßenprojektamt Vallendar ist im Rahmen der Maßnahme “B 255, Umgehung Boden - Ettinghausen” seit einiger Zeit mit der Umsetzung des landespflegerischen Begleitplanes befaßt. Hierfür sind entsprechende Vorermittlungen (Kartierungsarbeiten) durchzuführen, um möglichst umfassende Daten zu erhalten. Dies setzt allerdings voraus, daß auf diesen Flächen keine Veränderungen während der Erhebung vorgenommen werden; insbesondere muß eine Düngung und Mahd der Flächen unterbleiben. Die Durchführung dieser Kartierung stellt auf eine reine Ermittlung der Flora und Fauna ab, um die Ausgleichsmaßnahme effizient zu gestalten. Diese Vorarbeiten werden in der Zeit vom 03.05.1999 bis 30.09.1999 durchgeführt.
Die erforderlichen Erhebungsarbeiten erstrecken sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Boden, Flur 8, Parz.-Nrn. 518,522,523,525,528 und 536/1 Gemarkung Boden, Flur 9, Parz.-Nrn. 677/4,690/1 und 692/1 Gemarkung Goldhausen, Flur 7, Parz.-Nr. 375
Für Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit legt das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung vom 08.04.1994 (BGBl. I. S. 854) in § 16 a Abs. 1 fest, daß Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte Vorarbeiten entschädigungslos zu dulden haben. Die Untersuchungen werden in dem vorgenannten Zeitraum jeweils von montags bis freitags durchgeführt. Gemäß § 16 a Abs. 2 FStrG wird hiermit die Absicht, Vorarbeiten durchzuführen, den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten durch ortsübliche Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben.
Entstehen durch die Kartierungsarbeiten einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbar Vermögensnachteile, wird gemäß § 16 a Abs. 3 FStrG eine angemessene Entschädigung geleistet.
Seitens des Straßenprojektamtes Vallendar erfolgt die Entschädigung aufgrund von Gutachten. Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag der Straßenbaubehörde oder des Berechtigten die Entschädigung fest. Vor der Entschädigung sind die Beteiligten zu hören.
Die Arbeiten werden von einer durch das Straßenprojektamt Vallendar beauftragten Firma durchgeführt.
Gleichzeitig ordnen wir im besonderen öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung der v.g. Verfügung an.
Begründung für die Anordnung des Sofortvollzugs:
Insbesondere zur Erfassung tierökologischer Grundlagen ist einerseits die Kartierung der für offene Mager- und Feuchtwiesen typischen Wiesenbrüter Braunkehlchen und Wiesenpieper (Vögel) mittels Revierkartierung erforderlich. Hierbei wird die absolute Siedlungsdichte beider Arten auf der Gesamtfläche von 42 ha erfaßt. Für diese Siedlungsdichtekartierung sind entsprechende Kartierbegehungen durchzuführen. Diese müssen in der Zeit von Mai bis Juli durchgeführt werden, da die Wiesenbrüter in dieser Zeit ihre Reviere wählen und abstecken.
Des weiteren ist eine Untersuchung der Tagfalter, hier insbesondere seltener Bläulingsarten, nötig. Dieser Untersuchungsteil muß durch gezielte Begehungen (mind. 6) während des Larvenstadiums und während der Flugzeit der Falter in den Monaten Mai bis September durchgeführt werden. Eine entsprechende Kartierung kann also nur dann erfolgen, wenn die Tiere auch in diesem Gebiet aufzufinden sind. Sobald störende Einflüsse, wie vorzeitiges Düngen oder vorzeitige Mahd eintreten, ist eine effiziente Untersuchung nicht mehr möglich. Es ist daher erforderlich, die Untersuchung alsbald vorzunehmen. Bei weiterem Zuwarten könnte die entsprechende Untersuchung erst im nächsten Frühjahr/Sommer durchgeführt werden, wodurch sich die gesamte Maßnahme um ein Jahr verzögern würde. Weiterhin ist der entsprechende Kartierungsauftrag schon an ein Ingenieurbüro vergeben worden, so daß der sofortige Vollzug im öffentlichen Interesse geboten ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch beim Straßenprojektamt Vallendar, Hellenstraße 9, 56179 Vallendar, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Dem Widerspruch kommt wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung zu. Beim Verwaltungsgericht Koblenz, Deinhardplatz 4,56068 Koblenz, kann nach Einlegung des Widerspruchs die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden (§ 80 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 VwGO)(siehe Plan hierzu auf Seite 18).
Der Leiter des Straßenprojektamtes Vallendar

