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14i| Wochenblatt VG Montabaur

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Nr. 14/99

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3 . Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwohner Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwoh­nerversammlung eingeladen.

Qherelbert/Montabaur, 29.03.1999

Oßsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur

\sbürgermeister

Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

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pvLiederkranz 1893

Allen Sängern und Interessenten zur Kenntnis:

Im April finden alle Chorproben jeweils donnerstags statt.

Sportverein Oberelbert

FUSSBALL

SG Elbert, AH Oberelbert

Samstag, 10.04.1999, AH Oberelbert - Staudt, in Oberelbert, 16.30 Uhr jPänntag, 11.04.1999, SG Elbert - EGO Wirges III, in Wirges, Hartplatz, 14.30 Uhr

AEROBIC

Ab Montag, 19.04.1999, beginnt ein Kurs Cardiotraining - Fun Aerobics. Der Kurs ist gleichermaßen für Frauen als auch für Männer geeignet. Die Trainingszeiten sind montags von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Stel­zenbachhalle. Der Kurs wird im Wechsel von zwei Trainerinnen geleitet. Infos bei Iris, Telefon 02608/1371, oder Marita, Telefon 02608/1446.

Ab. 19.04.1999, gelten auch neue Trainingszeiten:

Montag, 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr Cardio/Fun-Aerobic, Stelzenbachhalle Mittwoch, 20.00 Uhr bis 21.00 Uhr Step-Aerobic, Stelzenbachhalle

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Welschneudorf

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags..von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Telefon und Fax: 02608/204

ffentliche Bekanntmachung ekanntmachung des Wahlleiters

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl ^ s Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom­munalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:

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|ei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in Welschneudorf sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.

II:

in einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höch­stens 32 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewer­ber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

(Der Wahlvorschlag muß von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahl­berechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). __ ! le Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit f die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unter­zeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberech­tigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.

III.

Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unter­stützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsun­terschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtli­chen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver­liehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemein- lewahlleiter

56412 Welschneudorf, Rathaus, Bad Emser Str., ährend der üblichen Sprechzeiten,

|der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

tri 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der

Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232,

(einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahllei­ter für die Wahl des Ortsbürgermeisters

in 56412 Welschneudorf, Rathaus, Bad Emser Str., während der üblichen Sprechzeiten,

|der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232,

einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.

V.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wäh­lergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Frei­tag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.

Welschneudorf, 30.03.1999 Helmut Heiden

Ortsbürgermeister, zugleich als Wahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung

Einwohnerversammlung

Die gemäß §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Einwohnerversammlung findet in der Ortsgemeinde Welschneudorf am Montag, 19.04.1999, um 19.30 Uhr in der Kurfürstenhalle statt.

Tagesordnung

1. Vorstellung des Dorferneuerungskonzeptes (mit Lichtbildvortrag)

2. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtli­chen Bereich

3. Bericht des Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maß­nahmen der Verbandsgemeinde

4. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwoh­ner

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwoh­nerversammlung eingeladen.

Ortsgemeinde Welschneudorf Verbandsgemeinde Montabaur

Heiden, Ortsbürgermeister Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf vom 17.03.1999

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1999 einstimmig verabschiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1999 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim­mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1999, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.133.000,00 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.044.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1999 wie folgt fest­gelegt:

Grundsteuer A.250 v.H.

Grundsteuer B... 290 v.H.

Gewerbesteuer.320 v.H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund .36,00 DM

für den zweiten Hund .54,00 DM

für jeden weiteren Hund .72,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus­haltsjahr 1999 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hier­aus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Die Haushaltswirtschaft 1998 ist weitaus positiver verlaufen als zunächst erwartet werden konnte. Zum Ausdruck kommt dies durch den voraus­sichtlichen Rücklagenstand von 580.000,00 DM. Dieser Bestand liegt sogar um 148.000,00 DM über dem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1997 von 432.031,58 DM.

Entgegen den Vorgaben des Haushaltes 1998, wo noch eine Rückla­genentnahme von rd. 290.000,00 DM vorgesehen war, kommt es zu einer Rücklagenzuführung.

Die erfreuliche Entwicklung ist zurückzuführen auf erhebliche Mehrein­nahmen bei der Gewerbesteuer sowie auf Einsparungen bzw. Verlage­rungen bei Investitionen.

Die Ortsgemeinde Welschneudorf bleibt weiterhin schuldenfrei.

Für die Aufstellung des Etats 1999 sind erneut solide finanzielle Verhält­nisse vorzufinden.

Haushalt 1999

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.177.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.133.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.044.000,00 DM.

Da zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen sind, erübrigt sich deren Festsetzung. Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1.059.000,00 DM um 74.000,00 DM auf nun 1.133.000,00 DM. Neben Mehreinnahmen im Wirt­schaftsbetrieb Forst führt insbesondere die bessere Finanzausstattung im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen zu diesem Volumen Zuwachs.