14i| Wochenblatt VG Montabaur
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Nr. 14/99
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3 . Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwohner Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung eingeladen.
Qherelbert/Montabaur, 29.03.1999
Oßsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur
\sbürgermeister
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
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pv “Liederkranz” 1893
Allen Sängern und Interessenten zur Kenntnis:
Im April finden alle Chorproben jeweils donnerstags statt.
Sportverein Oberelbert
FUSSBALL
SG Elbert, AH Oberelbert
Samstag, 10.04.1999, AH Oberelbert - Staudt, in Oberelbert, 16.30 Uhr jPänntag, 11.04.1999, SG Elbert - EGO Wirges III, in Wirges, Hartplatz, 14.30 Uhr
AEROBIC
Ab Montag, 19.04.1999, beginnt ein Kurs Cardiotraining - Fun Aerobics. Der Kurs ist gleichermaßen für Frauen als auch für Männer geeignet. Die Trainingszeiten sind montags von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Stelzenbachhalle. Der Kurs wird im Wechsel von zwei Trainerinnen geleitet. Infos bei Iris, Telefon 02608/1371, oder Marita, Telefon 02608/1446.
Ab. 19.04.1999, gelten auch neue Trainingszeiten:
Montag, 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr Cardio/Fun-Aerobic, Stelzenbachhalle Mittwoch, 20.00 Uhr bis 21.00 Uhr Step-Aerobic, Stelzenbachhalle
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Welschneudorf
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags..von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Telefon und Fax: 02608/204
ffentliche Bekanntmachung ekanntmachung des Wahlleiters
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl ^ s Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:
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|ei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in Welschneudorf sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.
II:
in einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höchstens 32 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
(Der Wahlvorschlag muß von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). __ ! le Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit f die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberechtigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
III.
Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen verliehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
• Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemein- “lewahlleiter
56412 Welschneudorf, Rathaus, Bad Emser Str., ährend der üblichen Sprechzeiten,
|der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
tri 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der
Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232,
(einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters
in 56412 Welschneudorf, Rathaus, Bad Emser Str., während der üblichen ■ Sprechzeiten,
|der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232,
einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.
V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
Welschneudorf, 30.03.1999 Helmut Heiden
Ortsbürgermeister, zugleich als Wahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung
Einwohnerversammlung
Die gemäß §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Einwohnerversammlung findet in der Ortsgemeinde Welschneudorf am Montag, 19.04.1999, um 19.30 Uhr in der Kurfürstenhalle statt.
Tagesordnung
1. Vorstellung des Dorferneuerungskonzeptes (mit Lichtbildvortrag)
2. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
3. Bericht des Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
4. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwohner
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung eingeladen.
Ortsgemeinde Welschneudorf Verbandsgemeinde Montabaur
Heiden, Ortsbürgermeister Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf vom 17.03.1999
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1999 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1999 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1999, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.133.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.044.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1999 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v.H.
Grundsteuer B... 290 v.H.
Gewerbesteuer.320 v.H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund .36,00 DM
für den zweiten Hund .54,00 DM
für jeden weiteren Hund .72,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1999 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Die Haushaltswirtschaft 1998 ist weitaus positiver verlaufen als zunächst erwartet werden konnte. Zum Ausdruck kommt dies durch den voraussichtlichen Rücklagenstand von 580.000,00 DM. Dieser Bestand liegt sogar um 148.000,00 DM über dem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1997 von 432.031,58 DM.
Entgegen den Vorgaben des Haushaltes 1998, wo noch eine Rücklagenentnahme von rd. 290.000,00 DM vorgesehen war, kommt es zu einer Rücklagenzuführung.
Die erfreuliche Entwicklung ist zurückzuführen auf erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sowie auf Einsparungen bzw. Verlagerungen bei Investitionen.
Die Ortsgemeinde Welschneudorf bleibt weiterhin schuldenfrei.
Für die Aufstellung des Etats 1999 sind erneut solide finanzielle Verhältnisse vorzufinden.
Haushalt 1999
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.177.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.133.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.044.000,00 DM.
Da zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen sind, erübrigt sich deren Festsetzung. Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen ein.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1.059.000,00 DM um 74.000,00 DM auf nun 1.133.000,00 DM. Neben Mehreinnahmen im Wirtschaftsbetrieb Forst führt insbesondere die bessere Finanzausstattung im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen zu diesem Volumen Zuwachs.

