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Wochenblatt VG Montabaur

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S.V. Blau-Weiß Niederelbert

ALTE HERREN

Am 10.04.1999 haben wir ein Heimspiel gegen die Mannschaft der Alten Herren aus Heiligenroth.

Spielbeginn: 16.00 Uhr Platzaufbau/Thekendienst: Bach/Höber

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595

Ortsbürgermeister, Telefon:.02608/1499

Vermietung der Stelzenbachhalle:

Jürgen Mans.02608/1340

Vermietung des Sportlerheims:

Rolf Neeb.02608/376

Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl

des Ortsgemeinderats sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom­munalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:

I.

Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in Ober­elbert sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höch­stens 24 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewer­ber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann ein'Bewer- ber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muß von min­destens 25 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unter­zeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unter­zeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberech­tigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.

III.

Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unter­stützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsun­terschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtli­chen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver­sehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemein­dewahlleiter in 56412 Oberelbert, Bürgermeisteramt, während der übli­chen Sprechzeiten, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäu­de der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahllei­ter für die Wahl des Ortsbürgermeisters in 56412 Oberelbert, Hauptstraße 12,

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Monta­baur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsge­meinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.

V.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wähl­ergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Frei­tag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.

Oberelbert, 30.03.1999 Karl Jung Ortsbürgermeister zugleich als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat

Josef Klaßmann

1. Ortsbeigeordneter zugleich als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1

vom 30.03.1999

I.

1

Mor

Mitt

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der GemeindeordnungL Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die n# Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbeii de vom 25.03.1999 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.078.000 Dl

in der Ausgabe auf.1.078.000 Dj

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.1.693.000 Dil

in der Ausgabe auf.1.693.000 Dil

festgesetzt. r

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf...0 Dj

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser­mächtigungen auf.1.726.969 Dj

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsja) A u wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).'..250 v.H

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B):.290 v.H

2. Gewerbesteuer . 320 v.H]

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb di Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund....50,00 DM

für den zweiten Hund.75,00 Dl i-4

für jeden weiteren Hund.100,00 Dl :

II. S t P

Genehmigung der Haushaltssatzung dor

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erfo derliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung di Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1999 wird hiermit ertei %}f I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ^ Be

in Höhe von.:.1.076.000 Dil i. üb<

56410 Montabaur, Im Auftrag |te!

29.03.1999 Meck §. E/c

Kreisverwaltung des Wester- » vor

waldkreises C mu

Abt. 1 Az. 029/901.10 § l.{

III. tÜe Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.04.1999 bis 21.04.198

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zin ! II, mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Ka hri« narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und vo f ste 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr uri ! be 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffenl j Be lieh aus. pDe

Oberelbert, 30.03.1999 (S.j Juri} itfe

Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert Ortsbürgermeista oi (

Hinweis dj 6

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrifta ; ze dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommei ; tig sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültii F |ji. zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn q| (

1 .

2 .

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneil [< s t( migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzunj ü tei verletzt worden sind, oder , C h

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde da : (a B eschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens i. W( oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung untei i : | V

Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kam auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlel] zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland] Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Öffentliche Bekanntmachung Einwohnerversammlung

Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland! Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Einwohnerversammlung findet ii der Ortsgemeinde Oberelbert am Donnerstag, 15.04.1999, um 19.00 Ulf in der Stelzenbachhalle statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlij chen Bereich

2. Bericht des Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde über'MaO j nahmen der Verbandsgemeinde