Wochenblatt VG Montabaur
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S.V. Blau-Weiß Niederelbert
ALTE HERREN
Am 10.04.1999 haben wir ein Heimspiel gegen die Mannschaft der Alten Herren aus Heiligenroth.
Spielbeginn: 16.00 Uhr Platzaufbau/Thekendienst: Bach/Höber
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595
Ortsbürgermeister, Telefon:.02608/1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Jürgen Mans.02608/1340
Vermietung des Sportlerheims:
Rolf Neeb.02608/376
Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
des Ortsgemeinderats sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:
I.
Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in Oberelbert sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann ein'Bewer- ber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muß von mindestens 25 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberechtigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
III.
Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemeindewahlleiter in 56412 Oberelbert, Bürgermeisteramt, während der üblichen Sprechzeiten, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters in 56412 Oberelbert, Hauptstraße 12,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.
V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
Oberelbert, 30.03.1999 Karl Jung Ortsbürgermeister zugleich als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat
Josef Klaßmann
1. Ortsbeigeordneter zugleich als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1
vom 30.03.1999
I.
1
Mor
Mitt
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der GemeindeordnungL Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die n# Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbeii de vom 25.03.1999 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.078.000 Dl
in der Ausgabe auf.1.078.000 Dj
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.1.693.000 Dil
in der Ausgabe auf.1.693.000 Dil
festgesetzt. r
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf...0 Dj
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.1.726.969 Dj
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsja) A u wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).'..250 v.H
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B):.290 v.H
2. Gewerbesteuer . 320 v.H]
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb di Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.„...50,00 DM
für den zweiten Hund.75,00 Dl i-4
für jeden weiteren Hund.100,00 Dl :
II. S t P
Genehmigung der Haushaltssatzung dor
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erfo ■ derliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung di Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1999 wird hiermit ertei %}f I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ^ Be
in Höhe von.:.1.076.000 Dil i. üb<
56410 Montabaur, Im Auftrag |te!
29.03.1999 Meck §. E/c
Kreisverwaltung des Wester- » vor
waldkreises C mu
Abt. 1 Az. 029/901.10 § l.{
III. tÜe Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.04.1999 bis 21.04.198
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zin !■ II, mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Ka hri« narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und vo f ste 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr uri !■ be 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffenl j Be lieh aus. pDe
Oberelbert, 30.03.1999 (S.j • Juri} itfe
Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert Ortsbürgermeista oi (
Hinweis ■ dj 6
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrifta ; ze dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommei ; tig sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültii F |ji. zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn q|’ (
1 .
2 .
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneil [< s t( migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzunj ü tei verletzt worden sind, oder , C h
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde da : (a B eschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens i. W( oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung untei i : | V
Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kam auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlel] zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland] Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Öffentliche Bekanntmachung Einwohnerversammlung
Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland! Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Einwohnerversammlung findet ii der Ortsgemeinde Oberelbert am Donnerstag, 15.04.1999, um 19.00 Ulf in der Stelzenbachhalle statt.
Tagesordnung:
1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlij chen Bereich
2. Bericht des Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde über'MaO j nahmen der Verbandsgemeinde

