Wochenblatt VG Montabaur
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1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer .300 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.50,00 DM
für den zweiten Hund.75,00 DM
für jeden weiteren Hund.100,00 DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 1999 wird hiermit erteilt:
I. zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 750.000,00 DM
II. zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von.981.000,00 DM
56410 Montabaur, 25.03.1999 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 i. A. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.04.1999 bis 21.04.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Kadenbach, 30.03.1999 (S.) Marx
Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Bericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 22.03.1999
Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 1999. Danach beläuft sich der Verwaltungshaushalt in der Einnahme und Ausgabe auf je 1.245.000 DM. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes sinkt somit um 71.000 DM gegenüber dem Vorjahr. Hierfür sind Einnahmeverluste im Bereich einzelner Steuern und der Schlüsselzuweisungen verantwortlich. Dennoch resultiert der Wegfall der Zuweisungen aus einer insgesamt deutlich gestiegenen Steuerkraft der Gemeinde, die somit über dem maßgeblichen Landesdurchschnitt liegt. Der Vermögenshaushalt ist auf der Einnahmen- und Ausgabenseite mit je 1.523.000 DM angesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite ist in diesem Jahr auf 981.000 DM veranschlagt, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 750.000 DM. Die Kreditaufnahme erfolgt ausschließlich zum Ankauf der notwendigen Grundstücke für das Baugebiet „Auf der Höh - 3. Erweiterung”. Diese Verbindlichkeiten belasten somit unsere Haushaltstage nur kurzfristig bis voraussichtlich zum Jahre 2001 und stellen eine sinnvolle Investition für die Zukunft dar.
Ein Blick auf die Habenseite zeigt, daß die Gemeinde zum 31.12.98 Rücklagen in Höhe von rd. 300.000 DM vorweisen kann. Als Gesamtschuldenstand ist lediglich noch ein Betrag von 175.896 DM auszuweisen. Eine sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschuldung von 134,88 DM liegt deutlich unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 582 DM. Die Festsetzung der Steuersätze bleibt unverändert: Grundsteuer A 250 v,H., Grundsteuer B 290 v.H., die Gewerbesteuer beträgt weiterhin 300 v.H. Betrachtet man die Umlagen an die Verbandsgemeinde und an den Kreis, so wird deutlich, daß sich die Umlagegrundlagen erhöht haben. Daraus errechnet sich für 1999 bei einem verringerten Hebesatz von 34 auf 33 v.H. eine Verbandsgemeindeumlage von 357.432 DM. Die Kreisumlage wird bei unverändertem Hebesatz von 36 v.H. 389.930 DM betragen. Als echte freie Finanzspitze wird für das Haushaltsjahr 1999 ein Betrag von 28.000 DM ausgewiesen. In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde die Vergabe der Schreinerarbeiten zur Sanierung des ehemaligen Schulgebäudes beschlossen. Danach werden im Obergeschoß und an der westlichen Giebelseite die Fenster erneuert; die Fenster im Erdgeschoß werden durch Vorsatzsprossen im Aussehen an die neuen Fenster angepaßt. Insgesamt nähern wir uns durch diese Maßnahmen dem ursprünglichen Aussehen des Gebäudes wieder an. Die Eingangstür wird aufgearbeitet und erhält einen neuen Anstrich.
Die Haustür im ehemaligen Lehrerwohnhaus wird durch eine neue ersetz! die sich in ihrer Form an die ursprüngliche Tür anpaßt. In einem weitere! Tagesordnungspunkt wurde die Anschaffung von Spielgeräten für unser! Kinder und Jugendlichen beschlossen. Zunächst sollen zwei wetterfesi Tischtennisplatten und ein Basketballständer angeschafft werden. Diesf Geräte werden vorläufig auf dem Kirmesplatz aufgestellt; wenn in den korr. menden Jahren der schon lange geplante Spielplatz für Jugendliche enoF lieh verwirklicht wird, sollen diese vorab angeschafften Geräte später do' “T’T aufgestellt werden. Die Geräte werden so installiert, daß sie bei Veransta ; y tungen auf dem Kirmesplatz ohne Mühe abgebaut und zur Seite geräuti: werden können. Alle Fraktionen brachten ihre Freude darüber zum Aus I druck, daß mit dieser Anschaffung endlich ein erster Schritt vollzogen sei !-: ® unseren Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu bieten. f *"■ Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ging es um das gemeindliche Eie vernehmen zur Errichtung eines Clubhauses an den Tennisplätzen durcl . den Tennisverein sowie um die vertragliche Regelung zur Errichtung die ; ses Gebäudes auf einem gemeindeeigenen Grundstück. ^
Mit großer Mehrheit entschied sich der Rat dafür, das Einvernehmen z» erteilen und das zu errichtende Gebäude durch einen Erbbaupachtveil; nje trag zu sichern. Einem Antrag auf Bezuschussung des Vorhabens konif ^. te der Rat noch nicht zustimmen. ' ,
Hier berief man sich auf die vor etwa zwei Jahren erstellten Richtlinien zuB Vergabe von Zuschüssen, die eine Gleichbehandlung aller Ortsvereinrp . - 5( gewährleisten sollen. L
Der Rat sah in dieser Hinsicht noch einigen Klärungsbedarf, der vor einete" endgültigen Entscheidung noch zu beheben sei. 1? g(
Einstimmig entschied der Rat, dem Zuschußantrag des Fördervereins Augstschule zur Gestaltung einer Spielfläche auf dem Schulhof zuzu stimmen. Hiermit möchte man die vielfältigen Bemühungen des nöch jun gen Vereins unterstützen und gleichzeitig die bereits geleistete Arbei zum Wohle unserer Kinder honorieren.
Helmut Marx, Ortsbürgermeistet |
Karnevalsclub Kadenbach KCK 1994 e.V.
Jahreshauptversammlung 1999 |
Zu unserer Jahreshauptversammlung laden wir alle Mitglieder sowie Leuj te mit närrischem Blut, welche die Absicht haben, KCK-Mitglied zu we:j den, recht herzlich ein.
Wann: am Donnerstag, 15.04.1999, um 19.30 Uhr Wo: im Gasthaus “Zur Augst” in Kadenbach Tagesordnung: 1. Begrüßung d. Präsidenten und Totenehrung sowil Bericht, 2. Bericht des Schriftführers, 3. Bericht der Schatzmeisterin, 41 Bericht der Kassenprüfer, 5. Benennung eines Wahlleiters, 6. Entlastuni des Vorstandes, 7. Große Jubiläumssitzung “5 Jahre KCK” anf 05.02.2000, 8. Verschiedenes.
Noch eingehende Änderungswünsche können nicht mehr berücksichtig! werden. Wir freuen uns auf Euer Kommen.
Spfr. Germania Kadenbach 1910 e.V.
FUSSBALL
1. Mannschaft p
Am Sonntag,. 11.04.1999, spielt unsere Mannschaft bei der Elf von Benj dorf TÜRKGÜCÜ. Anstoß ist um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Ben) dorf-Sayn.
Bambinis
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Auf vielfachen Wunsch der Augstgemeinden findet am Montag, 12.04.19991 das erste Training für alle fußballinteressierten Bambinis auf dem Sport! platz in Kadenbach statt. Treffpunkt ist um 17.15 Uhr; für Informationen steh| Ihnen Arno Best unter Rufnummer 2794 gerne zur Verfügung.
Neuhäusel
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 bis 19.30 Uhrf
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr |
im Gemeindehaus, Tel. und Fax: 02620/8442
Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Koni- munalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:
Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in|-j Neuhäusel sind 16 Ratsmitglieder zu wählen. ' ■

