14/ 9®Wochenblatt VG Montabaur
Nr. 14/99
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In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höchstens 32 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein g^werber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Der Wahlvorschlag muß von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberechtigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
III.
Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter- [ g'chriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen t Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemeindewahlleiter
in 56335 Neuhäusel, Gemeindehaus, Hauptstraße, während der üblichen ; Sprechzeiten,
" Jder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters in 56335 Neuhäusel, Westerwaldstraße 50,
(§der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.
V.
[Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die ^Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die chriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. iNeuhäusel, 30.03.1999
Fritz Roggenbach Günther Wilhefm Gerharz
prtsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter
zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die
'ahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister
tarnevais-Verein Neijheiseler Baljatscher
Der Karnevals-Verein Neijheiseler Baljatscher, Abt. Damenballett (Hupf- jiohlen) sucht Verstärkung für das Ballett. Interessentinnen ab 18 Jahren ’nöchten sich bitte bei Dorothea Mühlbauer, Westerwaldstr. 66, 56335 'leuhäusel, Tel.; 02620/15375 melden. Das nächste Treffen findet am [14.04.1999, um 20.00 Uhr im Hotel Thüringer-Hof Neuhäusel statt.
: rauenkreis Neuhäusel
Der neue Yoga-Kurs beginnt am Montag, 12.04.1999,10.00 Uhr. Leitung; [Roswitha Amenda; Teilnahme für 10 Treffen 70,00 DM, Anmeldung: Elsa Jaeger, Tel.-Nr. 8729
) Uhr ) Uhr
■Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
■dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
■donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02620/8614
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■Öffentliche Bekanntmachung ■Bekanntmachung des Wahlleiters
]über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters ■Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises ■vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom- |munalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:
[i.
»Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in [Simmern sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.
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II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höchstens 32 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Der Wahlvorschlag muß von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberechtigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
III.
Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemeindewahlleiter
in 56337 Simmern, Gemeindehaus, Schulstraße 1, während der üblichen Sprechzeiten,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters in 56337 Simmern, Alte Wiese 7, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.
V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden.
Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Simmern, 30.03.1999
Erich Schmidt Richard Bertram
Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter
zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die
Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am Dienstag, 13.04.1999, um 19.30 Uhr im Hotel Waldhof in Simmern statt.
Tagesordnung Öffentliche Sitzung
1. Zuschußangelegenheit; Antrag auf Zuschuß für die kath. öffentliche Bücherei
2. Zuschußangelegenheit; Antrag auf Bezuschussung der jährlichen T ennisplatzaufbereitung
3. Umsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG), Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien durch die Telekom
4. Antrag der CDU-Fraktion auf Neuplanung des Ausbaus des Dorfplatzes
5. Haushaltsplan 1999 und Investitionsprogramm 1998 - 2002; Aufstellung einer Investitionsliste
6. Neugestaltung des Dorfplatzes “Am Schulhof’ in Simmern
7. Verschiedenes; u. a. Reparatur des Gemeindeschleppers
56337 Simmern, 01.04.1999 Schmidt, Ortsbürgermeister
Dienststunde des Ortsbürgermeisters wird verlegt
Die Dienststunde des Ortsbürgermeisters am 13.04.1999 wird auf Montag, 12.04.1999 vorverlegt. Um Beachtung wird gebeten!
Schmidt, Ortsbürgermeister
Kirchenchor St. Rochus Simmern
Die nächste Chorprobe wurde auf Mittwoch, 14.04.1999,19.45 Uhr verlegt. Wir proben diesmal in der Kirche.

