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14/ 9®Wochenblatt VG Montabaur

Nr. 14/99

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In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höch­stens 32 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewer­ber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein g^werber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Der Wahlvorschlag muß von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahl­berechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unter­zeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberech­tigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.

III.

Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unter­stützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter- [ g'chriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen t Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver­sehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemein­dewahlleiter

in 56335 Neuhäusel, Gemeindehaus, Hauptstraße, während der üblichen ; Sprechzeiten,

" Jder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahllei­ter für die Wahl des Ortsbürgermeisters in 56335 Neuhäusel, Westerwaldstraße 50,

(§der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.

V.

[Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wäh­lergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Frei­tag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die ^Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die chriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. iNeuhäusel, 30.03.1999

Fritz Roggenbach Günther Wilhefm Gerharz

prtsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter

zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die

'ahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister

tarnevais-Verein Neijheiseler Baljatscher

Der Karnevals-Verein Neijheiseler Baljatscher, Abt. Damenballett (Hupf- jiohlen) sucht Verstärkung für das Ballett. Interessentinnen ab 18 Jahren nöchten sich bitte bei Dorothea Mühlbauer, Westerwaldstr. 66, 56335 'leuhäusel, Tel.; 02620/15375 melden. Das nächste Treffen findet am [14.04.1999, um 20.00 Uhr im Hotel Thüringer-Hof Neuhäusel statt.

: rauenkreis Neuhäusel

Der neue Yoga-Kurs beginnt am Montag, 12.04.1999,10.00 Uhr. Leitung; [Roswitha Amenda; Teilnahme für 10 Treffen 70,00 DM, Anmeldung: Elsa Jaeger, Tel.-Nr. 8729

) Uhr ) Uhr

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02620/8614

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Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters

]über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom- |munalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:

[i.

»Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in [Simmern sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.

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II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höch­stens 32 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewer­ber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Der Wahlvorschlag muß von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahl­berechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unter­zeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberech­tigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.

III.

Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unter­stützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter­schriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver­sehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemein­dewahlleiter

in 56337 Simmern, Gemeindehaus, Schulstraße 1, während der üblichen Sprechzeiten,

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahllei­ter für die Wahl des Ortsbürgermeisters in 56337 Simmern, Alte Wiese 7, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.

V.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wäh­lergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Frei­tag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden.

Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Simmern, 30.03.1999

Erich Schmidt Richard Bertram

Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter

zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die

Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am Diens­tag, 13.04.1999, um 19.30 Uhr im Hotel Waldhof in Simmern statt.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung

1. Zuschußangelegenheit; Antrag auf Zuschuß für die kath. öffentliche Bücherei

2. Zuschußangelegenheit; Antrag auf Bezuschussung der jährlichen T ennisplatzaufbereitung

3. Umsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG), Ver­trag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikati­onslinien durch die Telekom

4. Antrag der CDU-Fraktion auf Neuplanung des Ausbaus des Dorf­platzes

5. Haushaltsplan 1999 und Investitionsprogramm 1998 - 2002; Auf­stellung einer Investitionsliste

6. Neugestaltung des DorfplatzesAm Schulhof in Simmern

7. Verschiedenes; u. a. Reparatur des Gemeindeschleppers

56337 Simmern, 01.04.1999 Schmidt, Ortsbürgermeister

Dienststunde des Ortsbürgermeisters wird verlegt

Die Dienststunde des Ortsbürgermeisters am 13.04.1999 wird auf Mon­tag, 12.04.1999 vorverlegt. Um Beachtung wird gebeten!

Schmidt, Ortsbürgermeister

Kirchenchor St. Rochus Simmern

Die nächste Chorprobe wurde auf Mittwoch, 14.04.1999,19.45 Uhr ver­legt. Wir proben diesmal in der Kirche.