Einzelbild herunterladen

Nr. 14/99

t/991 Wochenblatt VG Montabaur

27

tag,

auf

nteri

äCh,

jgst

lern

oh

Jhr

Jhr

ises

om-

iitel-

och-

wer-

wer-

nin-

iter-

weit:

lter-

sch-

iter-1 iter- i :hen | hnitt

ver- den. lein- I der

mta-

sge-

Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Eitelborn, 30.03.1999

Norbert Blath Volker Best

förtsbürgermeister 1- Ortsbeigeordneter

zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die

Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister

4. Umwelttag in Eitelborn am Samstag, 17.04.1999

$Vie bereits angekündigt, führen wir am Samstag, 17.04.1999, unseren 4. ©mwelttag durch. In einem gemeinsamen Arbeitseinsatz wollen wir die in l^eld und Flur achtlosdeponierten Abfälle sammeln und ordnungsgemäß entsorgen.

Alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger, Jugendliche und Kinder rjjfe ich auf, sich an dieser Aktion zu beteiligen. Wir treffen uns an diesem Tag um 9.30 Uhr auf dem ParkplatzUdilo-Park/Friedhof. Dort werden

S ann Gruppen gebildet, die einem Gebietsbereich zugewiesen werden.

rbeitsmaterial (Plastiksäcke etc.) wird von der Gemeinde gestellt. Aus hygienischen Gründen sollte aber jeder Handschuhe mitbringen. Der Gesammelte Unrat wird dann an einem Sammelpunkt abgestellt und von einem Fahrzeug abgefahren.

Nach getaner Arbeit, so gegen 12.30 Uhr, treffen wir uns wie bereits in fijen letzten Jahren am Jugendheim auf dem SportplatzNörrberg, wo 'uns wieder ein deftiger Eintopf mit kleinem Umtrunk erwartet. Für den Ein- töpf aus der Gulaschkanone hat sich dankenswerterweise unsere Paten- gchaftskompanie Panzerbrigarde 14, Diez, zur Verfügung gestellt. Allen einen guten Appetit und ein herzliches Dankeschön.

Ich würde mich freuen, recht viele umweltbewußte Helferinnen und Hel- . fer begrüßen zu können.

Berthold Isbert, II. Ortsbeigeordneter

MännergesangvereinMozart Eitelborn

Aus gegebenem Anlaß machen wir die Sänger auf die nächsten Chor- roben des Vereins aufmerksam:

öntag, 12.04.1999, 20.30 Uhr Probelokal Augst-Halle Fjreitag, 16.04.1999,18.30 Uhr Probelokal Augst-Halle In Hinblick auf die in naher Zukunft anstehenden Ereignisse sollte es jedem gpänger eine Verpflichtung sein, die Chorproben zu besuchen.

llallo, Jahrgang 1958/59

jjfs wird langsam Zeit, daß wir unsere Jahrgangstour planen.

Aus diesem Grund treffen wir uns am Dienstag, 27.04.1999,19.30 Uhr im Gasthaus "Nassauer Hof (Zerbach).

t itte bringt zahlreiche Vorschläge mit, was wir unternehmen könnten.

atürlich sind auch alle Neubürger herzlich willkommen, die mit uns unser l/Mter teilen.

Eitelborner Schützengesellschaft 1984 e.V.

Pokalschießen nach jagdlichen Regeln

|jm Samstag, 24.04.1999, von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr auf dem Schieß­stand der Eitelborner Schützengesellschaft 1984 e.V.

Ausrichter des Wettkampfes sind die Jäger. Geschossen wird mit Jagd­waffen und Zielfernrohr auf Scheiben mit Jagdmotiven.

3 Schuß aufgelegt auf 50 m <J| Schuß aufgelegt auf die Ehrenscheibe

Anschließend Siegerehrung, gemeinsames Essen und gemütliches Bei­sammensein.

.SG Eitelborn/Neuhäusel

freisliga A Aufstiegsrunde

|m Sonntag, 11.04.1999, spielt unsere Mannschaft gegen den SV Weitersburg. Spielbeginn ist um 14.30 Uhr im Augst-Stadion.

Alte HerrenSC Eitelborn

j§m Samstag, 10.04.1999, sind wir zu Gast auf der Spargelinsel Nieder­werth.

Treffpunkt ist um 15.30 Uhr auf dem Dorfplatz. Der Anstoß erfolgt um 16.30 Uhr.

lllei-

)der;

Väh- Frei- i der

Kadenbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

f ientags von 18.00'bis 20.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Tel. 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)

Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom­munalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:

I.

Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in Kadenbach sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höch­stens 32 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewer­ber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Der Wahlvorschlag muß von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahl­berechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unter­zeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberech­tigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.

III.

Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unter­stützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter­schriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver­sehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemein­dewahlleiter

in 56337 Kadenbach, Gemeindehaus, Hauptstraße, während der üblichen Sprechzeiten,

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der

Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232,

einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind

beim Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters

in 56337 Kadenbach, Westerwaldstraße 14,

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der

Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232,

einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.

V.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wäh­lergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Frei­tag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.

Kadenbach, 30.03.1999

Helmut Marx Karl G. Bechtle

Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter

zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die

Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach

für das Jahr 1999 vom 30.03.1999

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 25.03.1999 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.245.000 DM

in der Ausgabe auf.1.245.000 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.1.523.000 DM

in der Ausgabe auf.1.523.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.981.000,00 DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser­mächtigungen auf.750.000,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: