Nr. 14/99
t/991 Wochenblatt VG Montabaur
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Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Eitelborn, 30.03.1999
Norbert Blath Volker Best
förtsbürgermeister 1- Ortsbeigeordneter
zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die
Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister
4. Umwelttag in Eitelborn am Samstag, 17.04.1999
$Vie bereits angekündigt, führen wir am Samstag, 17.04.1999, unseren 4. ©mwelttag durch. In einem gemeinsamen Arbeitseinsatz wollen wir die in l^eld und Flur achtlos “deponierten” Abfälle sammeln und ordnungsgemäß entsorgen.
Alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger, Jugendliche und Kinder rjjfe ich auf, sich an dieser Aktion zu beteiligen. Wir treffen uns an diesem Tag um 9.30 Uhr auf dem Parkplatz “Udilo-Park”/Friedhof. Dort werden
S ann Gruppen gebildet, die einem Gebietsbereich zugewiesen werden.
rbeitsmaterial (Plastiksäcke etc.) wird von der Gemeinde gestellt. Aus hygienischen Gründen sollte aber jeder Handschuhe mitbringen. Der Gesammelte Unrat wird dann an einem Sammelpunkt abgestellt und von einem Fahrzeug abgefahren.
Nach getaner Arbeit, so gegen 12.30 Uhr, treffen wir uns wie bereits in fijen letzten Jahren am Jugendheim auf dem Sportplatz “Nörrberg”, wo 'uns wieder ein deftiger Eintopf mit kleinem Umtrunk erwartet. Für den Ein- töpf aus der Gulaschkanone hat sich dankenswerterweise unsere Paten- gchaftskompanie Panzerbrigarde 14, Diez, zur Verfügung gestellt. Allen einen guten Appetit und ein herzliches Dankeschön.
Ich würde mich freuen, recht viele umweltbewußte Helferinnen und Hel- . fer begrüßen zu können.
Berthold Isbert, II. Ortsbeigeordneter
Männergesangverein “Mozart” Eitelborn
Aus gegebenem Anlaß machen wir die Sänger auf die nächsten Chor- “roben des Vereins aufmerksam:
öntag, 12.04.1999, 20.30 Uhr Probelokal Augst-Halle Fjreitag, 16.04.1999,18.30 Uhr Probelokal Augst-Halle In Hinblick auf die in naher Zukunft anstehenden Ereignisse sollte es jedem gpänger eine Verpflichtung sein, die Chorproben zu besuchen.
llallo, Jahrgang 1958/59
jjfs wird langsam Zeit, daß wir unsere Jahrgangstour planen.
Aus diesem Grund treffen wir uns am Dienstag, 27.04.1999,19.30 Uhr im Gasthaus "Nassauer Hof’ (Zerbach).
t itte bringt zahlreiche Vorschläge mit, was wir unternehmen könnten.
atürlich sind auch alle Neubürger herzlich willkommen, die mit uns unser l/Mter” teilen.
Eitelborner Schützengesellschaft 1984 e.V.
Pokalschießen nach jagdlichen Regeln
|jm Samstag, 24.04.1999, von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr auf dem Schießstand der Eitelborner Schützengesellschaft 1984 e.V.
Ausrichter des Wettkampfes sind die Jäger. Geschossen wird mit Jagdwaffen und Zielfernrohr auf Scheiben mit Jagdmotiven.
3 Schuß aufgelegt auf 50 m <J| Schuß aufgelegt auf die Ehrenscheibe
Anschließend Siegerehrung, gemeinsames Essen und gemütliches Beisammensein.
.SG Eitelborn/Neuhäusel
freisliga A Aufstiegsrunde
|m Sonntag, 11.04.1999, spielt unsere Mannschaft gegen den SV Weitersburg. Spielbeginn ist um 14.30 Uhr im Augst-Stadion.
Alte Herren “SC Eitelborn”
j§m Samstag, 10.04.1999, sind wir zu Gast auf der Spargelinsel Niederwerth.
Treffpunkt ist um 15.30 Uhr auf dem Dorfplatz. Der Anstoß erfolgt um 16.30 Uhr.
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Kadenbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
f ientags von 18.00'bis 20.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Tel. 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)
Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:
I.
Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in Kadenbach sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höchstens 32 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Der Wahlvorschlag muß von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberechtigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
III.
Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemeindewahlleiter
in 56337 Kadenbach, Gemeindehaus, Hauptstraße, während der üblichen Sprechzeiten,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der
Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232,
einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind
beim Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters
in 56337 Kadenbach, Westerwaldstraße 14,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der
Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232,
einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.
V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
Kadenbach, 30.03.1999
Helmut Marx Karl G. Bechtle
Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter
zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die
Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach
für das Jahr 1999 vom 30.03.1999
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 25.03.1999 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.245.000 DM
in der Ausgabe auf.1.245.000 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.1.523.000 DM
in der Ausgabe auf.1.523.000 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.981.000,00 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.750.000,00 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

