Wochenblatt VG Montabaur
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Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters
in 56412 Boden, Oststraße 3, während der üblichen Sprechzeiten, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.
V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
Boden, den 30.03.1999 Anna Maria Eulberg
Ortsbürgermeisterin, zugleich als Wahlleiterin
Heiligenmth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Telefon: 02602/16606, Fax: 02602/917396
Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahileiters
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderats sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:
I.
Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in Hei- ligenroth sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.
N.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höchstens 32 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann ein Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muß von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberechtigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
III.
Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemeindewahlleiter
in 56412 Heiligenroth, Gemeindezentrum, Schulstraße 1, während der üblichen Sprechzeiten,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters
in 56412 Heiligenroth, Breslauer Straße 27,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.
V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
Heiligenroth, 30.03.1999
Paul Günter Zerfas Erich Herbst
Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter
zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die
Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister
Nr. 14/9«
Öffentliche Bekanntmachung I
Satzung I
der Ortsgemeinde Heiligenroth vom 30.03.1999 betreffend die I Genehmigungspflicht von Teilungen im Geltungsbereich von I Bebauungsplänen I
Aufgrund der §§ 24 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz von] 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert am 12.03.1996 (GVBI. s| 152) und 191 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt] machung des Gesetzes vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) hat der Orts] gemeinderat von Heiligenroth in seiner Sitzung am 23.03.1999 folgend« Satzung beschlossen: |
§1
Inhalt und räumlicher Geltungsbereich |
Diese Satzung bestimmt die Bebauungspläne i.S.d. § 301 und III BauGB,] in denen die Teilung von Grundstücken einer Genehmigung der Ortsge] meinde Heiligenroth bedarf. |
§2
Im Geltungsbereich der folgenden Bebauungspläne bedarf die Teilung] von Grundstücken der Genehmigung der Ortsgemeinde Heiligenroth: |
1. Auf der Kuh
2. Vogelsang I
3. Vogelsang - Erweiterung
4. Goldhäuser Pfad
5. Ortsmitte
6. Im Güren.
7. Neustraße
8. Schulstraße
9. Am hohlen Weg - Auf der Schlat
10. Faulenborn - Wollwe
11. Industriegebiet
12. Illbach §3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage der ortsüblichen Bekanntmachung im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur in Kraft. I
56412Heiligenroth, 30.03.1999 (S.) Paul-GünterZerfasl
Ortsbürgermeister
B- Pion Entwurf „Am hohlen Weg“/
„Auf der Schlat" 1992/ 30 Bauplätze 1994
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B ■ Plan
„Goldhäuser Pfad" 1982/91
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B-Plan
B - Plan
ErweiterungVogelsang" 1982
„ Auf der Kuh“ 1973
Heiligenroth.
[989/91
B - Plan
„Vogelsang" 1978
3.68 ha
46 Bpi.
Kompensations
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