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Wochenblatt VG Montabaur

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Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahllei­ter für die Wahl des Ortsbürgermeisters

in 56412 Boden, Oststraße 3, während der üblichen Sprechzeiten, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.

V.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wähl­ergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Frei­tag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.

Boden, den 30.03.1999 Anna Maria Eulberg

Ortsbürgermeisterin, zugleich als Wahlleiterin

Heiligenmth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr

und.nach Vereinbarung

Telefon: 02602/16606, Fax: 02602/917396

Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahileiters

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderats sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom­munalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:

I.

Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in Hei- ligenroth sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.

N.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höch­stens 32 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewer­ber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann ein Bewer­ber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muß von min­destens 30 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unter­zeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unter­zeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberech­tigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.

III.

Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unter­stützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter­schriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver­sehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemein­dewahlleiter

in 56412 Heiligenroth, Gemeindezentrum, Schulstraße 1, während der üblichen Sprechzeiten,

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Monta­baur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsge­meinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahllei­ter für die Wahl des Ortsbürgermeisters

in 56412 Heiligenroth, Breslauer Straße 27,

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Monta­baur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsge­meinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.

V.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wähl­ergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Frei­tag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.

Heiligenroth, 30.03.1999

Paul Günter Zerfas Erich Herbst

Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter

zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die

Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister

Nr. 14/9«

Öffentliche Bekanntmachung I

Satzung I

der Ortsgemeinde Heiligenroth vom 30.03.1999 betreffend die I Genehmigungspflicht von Teilungen im Geltungsbereich von I Bebauungsplänen I

Aufgrund der §§ 24 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz von] 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert am 12.03.1996 (GVBI. s| 152) und 191 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt] machung des Gesetzes vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) hat der Orts] gemeinderat von Heiligenroth in seiner Sitzung am 23.03.1999 folgend« Satzung beschlossen: |

§1

Inhalt und räumlicher Geltungsbereich |

Diese Satzung bestimmt die Bebauungspläne i.S.d. § 301 und III BauGB,] in denen die Teilung von Grundstücken einer Genehmigung der Ortsge] meinde Heiligenroth bedarf. |

§2

Im Geltungsbereich der folgenden Bebauungspläne bedarf die Teilung] von Grundstücken der Genehmigung der Ortsgemeinde Heiligenroth: |

1. Auf der Kuh

2. Vogelsang I

3. Vogelsang - Erweiterung

4. Goldhäuser Pfad

5. Ortsmitte

6. Im Güren.

7. Neustraße

8. Schulstraße

9. Am hohlen Weg - Auf der Schlat

10. Faulenborn - Wollwe

11. Industriegebiet

12. Illbach §3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage der ortsüblichen Bekanntmachung im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur in Kraft. I

56412Heiligenroth, 30.03.1999 (S.) Paul-GünterZerfasl

Ortsbürgermeister

B- Pion Entwurf Am hohlen Weg/

Auf der Schlat" 1992/ 30 Bauplätze 1994

ifiinfläche . }

'AMtojjfHfytx

B Plan

Goldhäuser Pfad" 1982/91

B-Plan

B - Plan

ErweiterungVogelsang" 1982

Auf der Kuh 1973

Heiligenroth.

[989/91

B - Plan

Vogelsang" 1978

3.68 ha

46 Bpi.

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