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Wochenblatt VG Montabaur

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Deutsch-Französische Gesellschaft Montabaur

Jahreshauptversammlung

Der Vorstand der DFG lädt hiermit alle Mitglieder zur diesjährigen Jahres­hauptversammlung am Freitag, 16. April 1999, um 19.30 Uhr, ins Restau­rantSan Valentino (Tennistreff) in der Weserstraße in Montabaur ein. Tagesordnungspunkte sind: 1. Begrüßung, 2. Genehmigung der Tages­ordnung, 3. Rückblick und Ausblick auf die Aktivitäten der DFG, 4. Bericht des Kassenführers, 5. Entlastung des Kassenführers und des Vorstan­des, 6. Verschiedenes/Aussprache. Weitere Informationen bei Jörg Har­le, Telefon: 06439/900304.

Collegium musicum der Volkshochschule Montabaur sucht noch Mitspieler

Wir suchen zur Unterstützung unserer Orchesterarbeit noch musikbegei­sterte Personen, vor allem Streicher aber auch Bläser (Flöte, Klarinette, Oboe). Wir sind ein Kammerorchester, daß sich wöchentlich außerhalb der Schulferien trifft und mit viel Freude vor allem Musik aus dem 18. Jh. und auch 19. Jh. spielt.

Auch wenn Sie schon lange Ihr Instrument nicht mehr benutzt haben, oder erst vor einiger Zeit mit demSpielen begonnen haben, hier bei uns wer­den Sie freundlich und sorgfältig eingearbeitet.

Schauen Sie doch einfach mal unverbindlich vorbei. Wir treffen uns don­nerstags, im Kellergeschoß (Aula) des Peter-Altmeier-Gymnasiums oder fragen Sie nach - bei der VHS-Geschäftsstelle Tel.02602/126321 (mitt­wochs bis freitags) oder bei Flerrn Kraatz Tel.02602/180 154

Basiskurs Erlebnispädagogik

Zu einem BasiskursErlebnispädagogik lädt das Kreisjugendamt Mon­tabaur vom 26. bis 30.04.1999 ins Karlsheim/Kirchähr ein.

Auf dem Programm steht eine theoretische und praktische Auseinander­setzung mit abenteuer-sportlichen Grundlagen in Sporthalle und Natur. Zielgruppe sind Lehrer, Erzieher, Fachkräfte der Jugendarbeit sowie inter­essierte Erwachsene.

Weitere Infos und Anmeldungen unter Telefon 02602/124453.

Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft Montabaur-Altenkirchen

Grünlandbegehungen

Grünland wird häufig nicht der Stellenwert eingeräumt, der für Ackerbau selbst­verständlich ist. Dadurch wird in der Grundfuttererzeugung unnötig Ertrags­potential verschenkt. Knackpunkte sind oft die Beobachtung und Einschät­zung von Gründlandbeständen, die dann zu Fehlentscheidungen führen. Die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft Montabaur- Altenkirchen veranstaltet hierzu gemeinsam mit der Landwirtschaftskam­mer Rheinland-Pfalz mehrere Grünlandbegehungen.

Alle Interessenten des Westerwaldkreises treffen sich am Mittwoch, 14.04.1999, um 14.00 Uhr bei Hubert und Matthias Müller, Hubertushof, 56479 Irmtraut.

Informationen bei: Fachstelle für Tierhaltung und Futterbau Altenkirchen, Tel. 02681/4031.

Geschichtstour im Gemeindewald Zimmerschied

ln diesem Jahr findet unter der Leitung von FAR Sehende) vom Forstre­vier Winden bei Zimmerschied eine Wanderung entlang verschiedener Bodendenkmäler (u. a. Grenzanlagen, Meilerplätze, Schlackenplätze) statt. Treffpunkt ist am Mittwoch, den 21.04.1999 um 15.00 Uhr der Sportplatz Welschneudorf. Es ist mit einer Dauer von etwa 2 Stunden zu rechnen. Alle Interessierten sind zu der kostenfreien Veranstaltung herzlich eingeladen.

Flora und Fauna im heimischen Wald

ln diesem Jahr findet unter der Leitung von FOI Bernhard Kloft vom For­strevier Ahrbach und, NABU Montabaur bei Großholbach im Naturpark Nas­sau eine Exkursion statt. Im Rahmen einer abendlichen Wanderung soll die Lebensgemeinschaft Wald vorgestellt werden. Schwerpunkte bilden die Lebewesen des Bodens- insbesondere Ameisen. Aber auch Vögel sowie Kraut-, Strauch- und Baumarten sollen bestimmt und besprochen werden. Treffpunkt ist am Dienstag, 20.04.1999, um 19.00 Uhr der Wanderpark­platz an der L 318 bei Großholbach. Die Dauer beträgt etwa 2 Stunden.

Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Stadtrates

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom­munalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:

*

Nr. 14/998

I.

Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Stadtrats in der Stadt! Montabaur sind 28 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Stadtrats dürfen höchstens 56| Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Stadtrats kann ein Bewer-I ber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muß von min-[ destens 80 zum Stadtrat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein) (Unterstützungsunterschriften).

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweitl die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 KWG davon befreit sind. Diel Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlbe-| rechtigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.

III.

Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unter-I Stützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsun-| terschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtli-l chen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist! (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet) werden.

IV.

Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver-l sehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden! Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats sind beim Stadtwahlleiter inl 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der! Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 236, oder bei! der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Kon-I rad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mon-| tabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.

V.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wähl­ergruppen muß dem Stadtwahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jewei­ligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehr­heit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustim­men; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.

Montabaur, 30.03.1999 Dr. Paul Possel-Dölken

Bürgermeister, zugleich als Wahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung

I. Änderung des BebauungsplanesWestlich der

Tonnerrestraße der Stadt Montabaur

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Stadtrat von Montabaur am 09.03.1999 als Satzung beschlos­sene I. Änderung des BebauungsplanesWestlich der Tonnerrestraße" wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur| entwickelt, so daß eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon­tabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) vor jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. * Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe­achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma­chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs., 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver-| mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspm ' ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.