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Wochenblatt VG Montabaur

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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesAuf der Höh der Ortsgemeinde Kadenbach; hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 16.11.1998 den Beschluß gefaßt, den Entwurf des BebauungsplanesAuf der Höh öffentlich auszulegen.

Nr. 12

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Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in derzeit 06.04.1999 bis 05.05.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemei i Verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220 , Konrad-Adenauer-PiatT 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstanal mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerst! von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12 I Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können währendT ser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich r mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Kadenbach, 23.03.1999

Helmut Marx, Ortsbürgermei

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des BebauungsplanesAuf der Höh -1. Erweiterung der Ortsgemeinde Kadenbach 4

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am I 6 . 1 l li den Beschluß gefaßt, den Entwurf des BebauungsplanesAuf der Ha 1. Erweiterung öffentlich auszulegen. r

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit j 06.04.1999 bis 05.05.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemeiri Verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-PlatJ 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags! mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerst! von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während] ser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftliche mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skiz Kadenbach, 23.03.1999 Helmut Marx, Ortsbürgermei

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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesAuf der Höh - 2. Erweiterunj der Ortsgemeinde Kadenbach hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß §3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 16.11-1 den Beschluß gefaßt, den Entwurf des BebauungsplanesAuf der H 2. Erweiterung öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in derZeit' 06.04.1999 bis 05.05.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemeir Verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-P® 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags

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Der Planbereich ergibt sich aus der nebenstehend (unten linkskbl druckten Skizze.

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