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j HerrenSC Eitelborn

Samstag, 27.03.1999, haben wir e jLaus Fachbach. Nicht wie gepl

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takt ist um 16.00 Uhr auf der Nörr. Der Anstoß erfolgt um 16.30 Uhr.

Samstag, 27.03.1999, haben wir ein Heimspiel gegen unsere Sport- * j Fachbach. Nicht wie geplant in Fächbach, da wir tauschen

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jags von.18.00 bis 20.00 Uhr

.nach Vereinbarung

Indeverwaltung, Telefon und Fax: 02620/633 Lermeister, Telefon: 02620/1001 (ab 13.00 Uhr)

Liehe Bekanntmachung

flellung des BebauungsplanesOrtslage

Ifisgemeinde Kadenbach

Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 2des Baugesetzbuches (BauGB)

Irtsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 16.11.1998 {Schluß gefaßt, den Entwurf des BebauungsplanesOrtslage öffent- iiszulegen.

lanunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom i,1999 bis 05.05.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemeinde- liung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, pontabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und Ichs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags

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jungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeinde- |iung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vor- |chl werden.

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Nr. 12/99

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesAm Krämer l-IV der Ortsgemeinde Kadenbach

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 16.11.1998 den Beschluß gefaßt, den Entwurf des BebauungsplanesAm Krämer I- IV öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in derzeit vom 06.04.1999 bis 05.05.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorge­bracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Kadenbach, 23.03.1999 Helmut Marx, Ortsbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesAm Krämer l-IV -1. Erweiterung der Ortsgemeinde Kadenbach

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 16.11.1998 den Beschluß gefaßt, den Entwurf des BebauungsplanesAm Krämer I- IV -1. Erweiterung öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.04.1999 bis 05.05.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindp- verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

- siehe Seite 20 oben links -

Kadenbach, 23.03.1999 Helmut Marx, Ortsbürgermeister