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Wochenblatt VG Montabaur

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§1

I. Die Parkgebühren betragen:

1. in den Parkaaraaen:

a)Mitte (Konrad-Adenauer-Platz)

b)Nord (Wilhelm-Mangels-Straße)

c)Süd (Hospitalstraße)

0,50 DM pro angefangene halbe Stunde

2. auf den übrigen Parkflächen (außer Kalbswiese) im Stadtgebiet an Park­scheinautomaten/Parkuhren: 0,50 DM pro angefangene halbe Stunde.

3. Gelöste, aber nicht abgeparkte Zeiten können auf allen Parkflächen, auf denen eine Regelung der Parkzeit durch Parkscheinautomaten erfolgt, abgeparkt werden.

4. auf dem ParkplatzKalbswiese

0,25 DM pro angefangene halbe Stunde. Bei Entrichtung einer Parkge­bühr von 3,00 DM wird ein Tagesticket erstellt. Die Höchstparkdauer mit einem Tagesticket beträgt zehn Stunden. Auf diesem Parkplatz gelöste Parktickets sind nicht auf andere Parkplätze im Stadtgebiet übertragbar.

5. Parkgebührenregelungen für die Benutzung gebührenpflichtiger Park­plätze bei besonderen Veranstaltungen bleiben hiervon unberührt.

§2

Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Gebührenordnung vom 16.12.1996 tritt ab dem-Tage ihrer Bekannt­machung der vorgenannten Gebührenordnung außer Kraft.

Montabaur, 16.03.1999 Dr. Possel-Dölken

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermeister

Rechtsverordnung

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in Montabaur, aus Anlaß der Westerwälder Aktivtage am 27. und 28. März 1999

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über den Laden­schluß vom 28.11.1956 (BGBl. I S. 875), in der zur Zeit geltenden Fas­sung in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zustän­digkeiten auf dem Gebiet des sozialen Arbeitsschutzes vom 14.05.1996 (GVBI. I S. 219), wird folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlaß der Wester­wälder Aktivtage 1998 am Sonntag, 29.03.1999 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Wird hiervon Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Verkaufsstellen am Samstag, 27.03.1999 (dem verkaufsoffe­nen Sonntag vorausgehender Samstag) ab 14.00 Uhr geschlossen werden.

§2

(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag dersel­ben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.

(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitneh­mer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufs­stelle auszulegen oder auszuhändigen.

§ 5

Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3, und 4 dieser Ver­ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Ladenschlußge­setzes geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12.04.1976 (BGBl. I S. 965), in der z. Zt. geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutter­schutzgesetzes vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315), in der zur Zeit gelten­den Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

§6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 56410 Montabaur, 15.03.1999 Dr. Possel-Dölken

Verbandsgemeinde Montabaur (S.) Bürgermeister

Hübingen kauft wieder vor Ort ein

Ein wichtiges Stück Dorfleben bleibt erhalten

Nach nur viergeschäftslosen Wochen hat es die Ortsgemeinde gen wieder geschafft, ihren bisherigen Lebensmittelladen im Ger haus zu öffnen und ihren Bürgern ein kostengünstiges und vo streßfreies Einkäufen zu ermöglichen. Mitte Februar fiel auch dei Laden in Hübingen der allgemeinen Schließung der Co op [ berg zum Opfer.

Ortsbürgermeister Wilfried Noll, der 1. Beigeordnete der VerbJ meinde Montabaur, Edmund Schaaf und Bernd Pöhler vom Fach! Finanzen/Dorferneuerung bei der Verbandsgemeindeverwaltunl lierten neben einer erwartungsvollen Kundschaft dem Team des- dens zur Geschäftseröffnung. Barbara Lehmler aus der Nachbard de Winden im Rhein-Lahn-Kreis ist die neueChefin im Hübingl laden. Ihr stehen Ramona Walet, die den bisherigen Co op-Ladej und Silke Dennebaum zur Seite.

Hübingen hatte in den letzten Jahren einen gutgehenden Laden' bürgermeister Wilfried Noll. Dies habe dazu geführt, daß die Gej aus fünf Bewerbern hätte auswählen können. In Zeiten interkomsf Zusammenarbeit habe man sich gerne für Frau Lehmler aus dem barkreis entschieden, die in ihrer Heimatgemeinde Winden ea erfolgreich einen Laden führt. Noll wünscht sich, daß sich die jffl Bürger durch das Einkäufen vor Ort noch stärker für den Erif Geschäftes einsetzen.

Nur von unseren älteren Bürgerinnen und Bürgern kann eins Laden auf Dauer nicht bestehen, so der Ortsbürgermeister, dersif bei der Verbandsgemeinde Montabaur für deren Einsatz in Sache! barschaftsläden bedankte. Vor sechs Jahren hatte sich die Vel gemeinde Montabaur finanziell neben dem Westerwaldkreis ; Umbaumaßnahmen im Gemeindehaus beteiligt.

Der 1. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Montabaur, Edmunds lobte das Engagement der neuen Betreiberin und begrüßte die Bf lung von zwei Arbeitsplätzen in dem neuen Laden. Wilfried Noll, nel ner Funktion als Ortsbürgermeister als Geschäftsführer der W förderungsgesellschaft des Westerwaldkreises tätig, konnte Frau l| zudem dieStarthilfe des Westerwaldkreises in Höhe von 5.00QI den Übernehmern früherer Co op-Läden gewährt wird, überreich!

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Foto: B. Poehler

Achtung! Vorgezogener Redaktionsschluß füfl 13. und 14. KW (Ostern)

Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskripte, die und 14. Kalenderwoche veröffentlicht werden sollen, bis

Freitag, 26.03.1999 -11.00 Uhr für die 13. KW Donnerstag, 01.04.1999 -16.00 Uhr für die 14. KW

bei der Redaktion, Zimmer 233, abzugeben.

Wir bitten um Beachtung!

Führungswechsel in den Freiwilligen Feuerw Hübingen, Holler und Nentershausen

Im Rahmen des einmal im Jahr stattfindenden Wehrführer-VS dungsseminars, das am 13.03.1999 im Feuerwehrgerätehaus M® stattfand, wurden u. a. Wehrführer und Stellvertreter verabschif ernannt. So wurde Brandmeister Bernhard Eberth nach fast 2| Wehrführertätigkeit in der Löschgruppe Hübingen aus seinem A| abschiedet. Sein Nachfolger ist Horst Eberth, der leider weffl schuldbarer Abwesenheit nicht offiziell ernannt werden konnte. J Wehrführer Wolfram Rubel (Hauptbrandmeister) und sein f Andreas Dietz (Oberbrandmeister) von der Feuerwehr Nenters haben ebenfalls ihre Ämter zur Verfügung gestellt. f

Herr Rubel leitete die Stützpunktwehr seit 1979. Andreas Dietz urjj ihn seit 01.12.1992.