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Nr. 12/99

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Öffentl. Bekanntmachungen

itliche Ausschreibung

Lindsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - die Stadt Montabaur die Erschließung des Baugebietes "In 'Montabaur-Bladernheim öffentlich aus.

'isimifang, Lose:

i:

Erdabtrag Schotterunterbau L Decke aus Bitumenrecyclingmaterial.

Lbeleuchtung:

tjabeiverlegung einschließlich Graben Wässerung:

Itwässerungsleitung, Durchm. 300 bis 500 aus Betonrohren

Anschlüsse

Verleitung:

Wasserleitung aus GGG-Rohr, Durchm. 100 Lngsfrist: Mai bis September 1999

|lean Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebe- äUnterlagen schriftlich bis zum 08.04.1999 bei der Verbandsge- kwaltung Montabaur - Fachbereich Technik, Zimmer 214, Kon- jr-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern, ebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwen- öes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto- |o 17 (BLZ 57051001) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit L zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Lnq beizulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist der Lg, 22.04.1999,11.00 Uhr.

k die mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Sub- Iteimin kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeit­ig der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fachbereich |,Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, ein- i,Die Submission findet an o.g. Termin im Zimmer 218 statt. hm, 23.03.1999 E. Schaaf, 1. Beigeordneter

liehe Ausschreibung

pndsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - prdie Stadt Montabaur die Erschließung des BaugebietesChrist- Ita" öffentlich aus.

Kjsiimfang, Lose: jnbau:

Boden abtragen, fördern Regeneinläufe einschließlich Anschlußleitung Straßenunterbau Schottertragschicht Bitumenrecyclingdecke Bitumentragschicht jtnbeleuchtung:

Straßenbeleuchtungskabel einschl. Grabenaushubs psserung:

Oberflächenwasserkanal, Durchm. 300 bis 600, einschl. Regenrückhaltebeckens Schmutzwasserkanal, Durchm. 200 bis 300 Kontrollschächte Hausanschlüsse prleitung:

Wasserleitung aus GGG-Rohr, Durchm. 100 bis 150 lngsfrist: Mai 1999 bis Juni 2000

fean Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebe- fcrlagen schriftlich bis zum 09.04.1999 bei der Verbandsge- prwaltung Montabaur - Fachbereich Technik, Zimmer 214, Kon- jauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordem. fitzgebühr in Höhe von 50,00 DM ist unter Angabe des Verwen- pkes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto- (BLZ 57051001) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Pzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der |ng beizulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist der *13.04.1999,11.00 Uhr.

i,die mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Sub- IWn kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeit­fite Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fachbereich pZimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, ein- i. Die Submission findet an o.g. Termin im Zimmer 218 statt.

23.03.1999 E. Schaaf, 1. Beigeordneter

liehe Ausschreibung

INsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - P die Stadt Montabaur den Ausbau von Straßen und Bürger- IMustriegebietAlter Galgen öffentlich aus. fiwfang:

Btodenabtrag

jpchutzmaterial

pdsteine verschiedener Abmessungen Ipnverbundpflaster

|®tumenfahrbahn

Ausführungsfrist: Mai bis September 1999

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebe­ten, die Unterlagen schriftlich bis zum 12.04.1999 bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik, Zimmer 214, Kon­rad-Adenauer-Platz 8, 56430 Montabaur anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwen­dungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto- Nr. 500 017 (BLZ 57051001) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist der Mittwoch, 28.04.1999,10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Sub­missionstermin kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeit­punkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fachbereich Technik, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, ein­zureichen. Die Submission findet an o.g. Termin im Zimmer 218 statt. Montabaur, 22.03.1999 E. Schaaf, 1. Beigeordneter

Satzung zur Änderung der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung der Vergnügungssteuer

vom 16.03.1999

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) i.d.F. vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171), des § 2 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer vom 02.03.1993 (GVBI. S. 139) und des § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.02.1997 (GVBI. S. 39), die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§1

§ 4 der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung der Vergnügungssteuer vom 08.01.1988, geändert durch Satzung vom 07.07.1993, wird wie folgt geändert:

§4

Pauschsteuer nach festen Sätzen

Für den Betrieb von Apparaten und Automaten nach § 1 Nr. 1 beträgt die

Steuer für jeden angefangenen Monat

I. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen

1. für Geräte mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte)

ab 1999 pro Gerät u. Monat 240,00 DM

2. für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungsgeräte)

ab 1999 pro Monat u. Gerät 80,00 DM

§2 ..

Die Änderung der Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1999 in Kraft. 56410 Montabaur, 16.03.1999 (S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgen­des hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Montabaur, 16.03.1999 (S.) Dr. Possel-Dölken

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hat nach Anhörung des Ver­bandsgemeinderates am 11.03.1999 und des Stadtrates am 09.03.1999 die nachstehend abgedruckte Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren für die Stadt Montabaur vom 16.03.1999 erlassen:

Gebührenordnung

der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur über die Festsetzung von Parkgebühren für die Stadt Montabaur vom 16.03.1999

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 19.12.1952 (BGBl. I S. 837) in der jeweils gültigen Fassung und der Lan­desverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 02.04.1981 (GVBI. S. 81), zuletzt geändert am 09.04.1992 (GVBI. S. 115) werden nach Anhörung des Verbandsge­meinderates am 11.03.1999 und des Stadtrates am 09.03.1999 folgende Parkgebühren festgesetzt: