nhlatt VG M° ntabaur
Nr. 12/99
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‘Öffentl. Bekanntmachungen”
itliche Ausschreibung
Lindsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - die Stadt Montabaur die Erschließung des Baugebietes "In 'Montabaur-Bladernheim öffentlich aus.
'isimifang, Lose:
i:
Erdabtrag Schotterunterbau L Decke aus Bitumenrecyclingmaterial.
Lbeleuchtung:
tjabeiverlegung einschließlich Graben Wässerung:
Itwässerungsleitung, Durchm. 300 bis 500 aus Betonrohren
Anschlüsse
Verleitung:
Wasserleitung aus GGG-Rohr, Durchm. 100 Lngsfrist: Mai bis September 1999
|lean Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebe- äUnterlagen schriftlich bis zum 08.04.1999 bei der Verbandsge- kwaltung Montabaur - Fachbereich Technik, Zimmer 214, Kon- jr-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern, ebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwen- öes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto- |o 17 (BLZ 57051001) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit L zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Lnq beizulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist der Lg, 22.04.1999,11.00 Uhr.
k die mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Sub- Iteimin kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeitig der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fachbereich |,Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, ein- i,Die Submission findet an o.g. Termin im Zimmer 218 statt. hm, 23.03.1999 E. Schaaf, 1. Beigeordneter
liehe Ausschreibung
pndsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - prdie Stadt Montabaur die Erschließung des Baugebietes “Christ- Ita" öffentlich aus.
Kjsiimfang, Lose: jnbau:
Boden abtragen, fördern Regeneinläufe einschließlich Anschlußleitung Straßenunterbau Schottertragschicht Bitumenrecyclingdecke Bitumentragschicht jtnbeleuchtung:
Straßenbeleuchtungskabel einschl. Grabenaushubs psserung:
Oberflächenwasserkanal, Durchm. 300 bis 600, einschl. Regenrückhaltebeckens Schmutzwasserkanal, Durchm. 200 bis 300 Kontrollschächte Hausanschlüsse prleitung:
Wasserleitung aus GGG-Rohr, Durchm. 100 bis 150 lngsfrist: Mai 1999 bis Juni 2000
fean Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebe- fcrlagen schriftlich bis zum 09.04.1999 bei der Verbandsge- prwaltung Montabaur - Fachbereich Technik, Zimmer 214, Kon- jauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordem. fitzgebühr in Höhe von 50,00 DM ist unter Angabe des Verwen- pkes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto- (BLZ 57051001) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Pzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der |ng beizulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist der *13.04.1999,11.00 Uhr.
i,die mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Sub- IWn kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeitfite Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fachbereich pZimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, ein- i. Die Submission findet an o.g. Termin im Zimmer 218 statt.
23.03.1999 E. Schaaf, 1. Beigeordneter
liehe Ausschreibung
INsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - P die Stadt Montabaur den Ausbau von Straßen und Bürger- IMustriegebiet “Alter Galgen” öffentlich aus. fiwfang:
Btodenabtrag
jpchutzmaterial
pdsteine verschiedener Abmessungen Ipnverbundpflaster
|®tumenfahrbahn
Ausführungsfrist: Mai bis September 1999
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 12.04.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56430 Montabaur anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto- Nr. 500 017 (BLZ 57051001) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist der Mittwoch, 28.04.1999,10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Submissionstermin kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fachbereich Technik, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet an o.g. Termin im Zimmer 218 statt. Montabaur, 22.03.1999 E. Schaaf, 1. Beigeordneter
Satzung zur Änderung der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung der Vergnügungssteuer
vom 16.03.1999
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) i.d.F. vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171), des § 2 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer vom 02.03.1993 (GVBI. S. 139) und des § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.02.1997 (GVBI. S. 39), die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§1
§ 4 der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung der Vergnügungssteuer vom 08.01.1988, geändert durch Satzung vom 07.07.1993, wird wie folgt geändert:
§4
Pauschsteuer nach festen Sätzen
Für den Betrieb von Apparaten und Automaten nach § 1 Nr. 1 beträgt die
Steuer für jeden angefangenen Monat
I. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
1. für Geräte mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte)
ab 1999 pro Gerät u. Monat 240,00 DM
2. für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungsgeräte)
ab 1999 pro Monat u. Gerät 80,00 DM
§2 ..
Die Änderung der Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1999 in Kraft. 56410 Montabaur, 16.03.1999 (S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Montabaur, 16.03.1999 (S.) Dr. Possel-Dölken
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hat nach Anhörung des Verbandsgemeinderates am 11.03.1999 und des Stadtrates am 09.03.1999 die nachstehend abgedruckte Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren für die Stadt Montabaur vom 16.03.1999 erlassen:
Gebührenordnung
der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur über die Festsetzung von Parkgebühren für die Stadt Montabaur vom 16.03.1999
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 19.12.1952 (BGBl. I S. 837) in der jeweils gültigen Fassung und der Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 02.04.1981 (GVBI. S. 81), zuletzt geändert am 09.04.1992 (GVBI. S. 115) werden nach Anhörung des Verbandsgemeinderates am 11.03.1999 und des Stadtrates am 09.03.1999 folgende Parkgebühren festgesetzt:

