Wochenblatt VG Montabaur
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Nr, 11
§ 10 Ablösung des Erschließungsbeitrages
Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Erschließungsbeitrages.
§11 Inkrafttreten / Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 30.11.1988 mit allen Änderungen außer Kraft.
56337 Kadenbach, 04.03.1999 (S.) Marx
Ortsgemeinde Kadenbach Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juli 1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56337 Kadenbach, 04.03.1999 (S.) Marx, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am Montag, 22.03.1999, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal im Gemeindehaus statt. Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1. Begrüßung
2. Bericht des Bürgermeisters
3. Einwohnerfragestunde
4. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzung des' Rates vom 08.02.1999 (öffentlicher Teil)
5. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999
6. Auftragsvergaben am ehemaligen Lehrerwohnhaus und Schulgebäude
a) Fenstererneuerung in der alten Schule
b) Vorsatzsprossen-Fenster im Erdgeschoß in der alten Schule
c) Sanierung Eingangstür alte Schule
d) Neue Haustür am gemeindeeigenen Wohnhaus
7. Ankauf von Spielgeräten für den Kirmesplatz;
Antrag der FWG Kadenbach
8. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 08.02.1999 (nichtöffentlicher Teil)
3. Vertragsangelegenheit
4. Bauangelegenheit
5. Zuschußangelegenheit
6. Grundstücksangelegenheiten
7. Zuschußangelegenheit
8. Verschiedenes
56337 Kadenbach, 11.03.1999 Marx, Ortsbürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
CDU: Donnerstag, 18.03.1999,20.00 Uhr Gemeindehaus
FWG Kadenbach: Dienstag, 16.03.1999,20.00 Uhr Gemeindehaus
SPD: Donnerstag, 18.03.1999,20.00 Uhr Gemeindehaus
Wählergruppe Kadenbach: nach Absprache
Öffentliche Bekanntmachung - 4. Satzung
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Kadenbach vom 09.03.1999
Der Ortsgemeinderat Kadenbach hat in seiner Sitzung am 08.02.1999 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 653) sowie der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175) und des § 30 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 05.12.1988 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§1
Die Satzung der Ortsgemeinde Kadenbach über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird wie folgt geändert:
§ 2 - Höhe der Gebühren - wird im Punkt IV. um den Punkt 1.3 ergänzt: IV. Sonstige Gebühren
1.3 Gebühren für die Schließung von Urnennischen.350,00 DM
§ 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 56412 Kadenbach, 09.03.1999 (Siegel) Marx
Ortsgemeinde Kadenbach Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz ro : in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt qeändprtri 1 ] Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird aufw des hingewiesen:
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56337 Kadenbach, 09.03.1999 (Siegel) Marx, Ortsbürgermem
Ortsvereinsring Kadenbach I
Die nächste OVR-Sitzung findet am Dienstag, 13.04.1999, statt. I Tagungslokal: Gasthaus “Zum Westerwald”; Beginn: 19.30 Uhr. 1 Hierzu ergehen besondere Einladungen. Bei eventueller Verhinderung Vorsitzenden unbedingt einen weisungsberechtigten Vertreterentsei
Karnevalsclub Kadenbach KCK1995 e.V. I
Jahreshauptversammlung 1999 I
Zu unserer Jahreshauptversammlung laden wir alle Mitglieder sowie! te mit närrischem Blut, welche die Absicht haben, KCK-Mitglied zu| den, herzlich ein. Wann: am Donnerstag, 15.04.1999, um 19.30Uhr| im Gasthaus “Zur Augst” in Kadenbach. fl
Tagesordnung: 1. Begrüßung d.d. Präsidenten und Totenehrung; 2. Bel des Schriftführers; 3. Bericht der Schatzmeisterin; 4. Bericht der KaJ prüfer; 5. Benennung eines Wahileiters; 6. Entlastung des Vorstand« große Jubiläumssitzung “5 Jahre KCK am 05.02.2000; 8. Verschied! Vorschläge zur Änderung der Tagesordnung sind spätestens bis! 01.04.1999 dem geschäftsführenden Vorstand einzureichen. Später! gebene Änderungswünsche können aus abwicklungstechnischen G9 den nicht mehr berücksichtigt werden. ■
Kolpingfamilie Kadenbach I
Einladung I
Im Rahmen unseres Bildungsprogramms findet am Montag, 22,03.ll 20.00 Uhr im Jugendheim (Unterkirche) ein weiteres “Bibelgespräclf! giöser Abend) mit unserem Diakon, Manfred Hübinger, statt. Hierzu 19 wir alle Einwohner unserer Gemeinde herzlich ein. ■
Betreuungsverein Westerwald-Lahn informiert:
Die nächsten Informationsabende über wichtige Fragen der Betrej finden am 27.04.1999 und am 25.05.1999 in Kadenbach statt. Den min am 23.04.1999 muß wegen Verhinderung des Referenten ausfl Das Thema wird in einem der folgenden Info-Abende nachgeholt-ä]
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Sportfreunde Germania Kadenbach 1910
Die Wanderfreunde nehmen am Samstag, 20.03.1999, und am Sonl 21.03.1999, an der Volkswanderung in Obernhof teil. Unsere 1. W schaff spielt in der Abstiegsrunde der Kreisliga A am Sonntag, 21.03.1 um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Kadenbach gegen die Mannsj von der SG Rheindörfer St. Sebastian. ]
Einladung I
Am Dienstag, 30.03.1999, um 20.00 Uhrfindetim Gasthaus “ZumW| wald” eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt. Tagei nungspunkte: 1. Neuwahl des geschäftsführenden Vorstandes; 2. E| tung eines geeigneten Mehrzweckgebäudes in Kadenbach; Wega Wichtigkeit der Punkte wird um zahlreiches Erscheinen gebeten. 1 ALTE HERREN I
Das erste Heimspiel in diesem Jahr ist am Samstag, 20.03.1999, gegj Hillscheid. Anstoß ist um 16.00 Uhr. Treffpunkt ist um 15.15 Uhrami Sportplatz . 1
Neuhäusel
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags..von 18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
im Gemeindehaus, Telefon und Fax: 02620/8442

