Wochenblatt VG Montabaur
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“EISBACHGEMEINDEN
JJ
Girod
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags..von 17,00 bis 19.00 Uhr
donnerstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Telefon: 06485/4696
Wasserschutzgebiet Quelle Girod
Die Bekanntmachung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die “Quelle Girod” ist im öffentlichen Teil ausgedruckt. Wir bitten um Beachtung.
Verbandsgemeindewerke Montabaur - Wasserversorgung -
MGV “Concordia”, nächste Chorprobe
Die nächste Chorprobe halten wir nicht, wie zunächst vorgesehen, am Montag, 15.03.1999, sondern erst am Donnerstag, 18.03.1999 - 20.00 Uhr im Gemeindehaus.
Um Beachtung und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Frauengemeinschaft Girod
Unser diesjähriger Ausflug findet am Sonntag, 30.05.1999 nach Kassel statt. Näheres wird noch zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Schützenverein Punkt 12 e.V. Kleinholbach
Am Samstag, 13.03.1999, 20.00 Uhr findet unsere Jahreshauptversammlung statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder herzlich ein.
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Bericht des Schriftführers, 4. Bericht des Schießmeisters, 5. Bericht des Jugendwartes, 6. Bericht des Kassierers, 7. Bericht der Kassenprüfer, 8. Entlastung des Vorstands, 9. Verschiedenes
Anmeldungen zum 4. Tagesausflug nach Dresden vom 13.05. bis 16.05.1999 nimmt entgegen unter Anzahlung von 100,00 DM pro Person Friedhelm Hannappel oder Dieter Schmidt; Anmeldeschluß ist der 13.03.1999.
Freiwillige Feuerwehr Girod
Aus terminlichen Gründen muß die Aktivensitzung auf Freitag, 19.03.1999, verschoben werden. Statt dessen wird die für diesen Tag vorgesehene Übung für beide Gruppen auf Freitag, 12.03.1999, vorverlegt. Beginn für beide Veranstaltungen ist, wie im Terminplan angegeben, um 19.30 Uhr. Bei Nichterscheinen bitte beim Wehrführer entschuldigen.
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
ALTE HERREN
Nochmals werden alle Mitglieder gebeten, zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 12.03.1999, 18.00 Uhr im Gasthaus “Belmonte” zu erscheinen. Im Anschluß daran lassen wir den Abend zusammen mit unseren Frauen bei Speis und Trank ausklingen.
Vorschau:
Am Samstag, 20.03.1999, findet das erste Spiel der diesjährigen Freiluftsaison in Girod gegen Bad Camberg statt.
E-Il-Jugend:
Am Samstag, 13.03.1999, beginnen wir die neue Runde mit einem Heimspiel um 13.15 Uhr gegen Eisbachtal II.
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.....von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch den Aushang am Rathaus bekanntgegeben; Tel.: 06485/222.
_.____ Nr. li
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für * Jahr 1999 vom 02.03.1999 raas
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnn Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen dp™ Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsich L n de vom 01.03.1999 hiermit bekanntgemacht wird: De
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.950 oo 000 j
in der Ausgabe auf.950 ooo'nn 1
Vermögenshaushalt ' I
in der Einnahme auf.871.000 00
in der Ausgabe auf.871 iooo’oo
festgesetzt. ' 1
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0 0Q |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ' 1
ermächtigungen auf.. ool
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushalts wie folgt festgesetzt: J
1. Grundsteuer
a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 250
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 290
2. Gewerbesteuer
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeim bietes gehalten werden
für den ersten Hund 50 00:
für den zweiten Hund 7$'ß
für jeden weiteren Hund 100 00
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen Haushaltsjahr 1999 werden keine Bedenken erhoben:
56410 Montabaur, 01.03.1999 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises i.A. Mi
Abt. 1 Az.: 029/910.10
III.
Der Haushaltsplan liegt in derzeit vom 15.03.1999 bis 24.03.1999 bi Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimtnei Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernar zeit (montags bis mittwochs, von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.1 16.00 Uhr, donnerstags, von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis;' Uhr sowie freitags, von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Görgeshausen, 02.03.1999 (S.) Bin
Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen Ortsbürgem\
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschj dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekor* sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Sa] verletzt worden sind, oder I
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichfsbehördl Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfall oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung! Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründe^ schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemachte auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese) zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhein] Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153).
Kulturamt Westerburg AZ.: - 4-830
Öffentliche Bekanntmachung
ln dem Zusammenlegungsverfahren
Eppenrod
liegen die geprüften Kassenunterlagen des Rechnungsjahres 1998 in d|
vom 06. April 1999 bis einschließlich zum 19. April 1999
bei dem Kassenverwalter,
Wolfgang Moog, Heistenbacher Straße, 65558 Eppenrod
zur Einsichtnahme für die Beteiligten offen.
Einwendungen gegen die Richtigkeit des Jahresabschlusses 1998 k| innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Tag der Offenlegung^ Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5,56457 Westerburg oder bei dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemein| Dieter Lotz, Bornstraße 19,65558 Eppenrod schriftlich vorgebracht werden. _
Werden Einwendungen nicht erhoben oder sind erhobene Einwend] ausgeräumt, so gilt der jeweilige Kassenverwalter als entlastet. 1 Westerburg, 04.03.1999 Jürgen Lehnigkfi
Leiter des Kultur^

