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etliche Bekanntmachung 1 ha ltssatzung des Kindergartenzweckverbandes bach/Horbach für das Jahr 1999 vom 01.03.1999
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ndsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord- Pröbeinland-Pfalz, des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 Pj u g 476 ) und des § 7 der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung , “'Kindergartens für die Ortsgemeinden Gackenbach und Horbach 2807-1992 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Ltmiqung durch die Kreisverwältung Montabaur als Aufsichtsbehörden! 25.02.1999 hiermit bekanntgemacht wird:
KHaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im
Mtungshaushalt
llEinnahme auf .374.000,00 DM
1 >auf .374.000,00 DM
ishalt
leiEinnahme auf .0,00 DM
^Ausgabe auf .0,00 DM
gesetzt.
Idle werden nicht veranschlagt.
Sciit'jngsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
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'Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung Kindergartens beträgt 73.734,00 DM. Die Umlage 1999 ist nach der liier Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am ■/,des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung), zu ermitteln.
Icii haben zu zahlen:
|emeinde Gackenbach bmeinde Horbach
Kinder
39
67
Umlage DM
42.920.00
30.814.00
73.734,00
Jhr
390
764
nmigung der Haushaltssatzung
pdie Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gacken- (Hoibachfürdas Haushaltsjahr 1999 werden keine Bedenken erhoben.
m, 25.02.1999 letwatog
westerwaldkreises
im Auftrag Meckel
»lliche Auslegung
Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.03.1999 bis 17.03.1999 perbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim- "I.Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Ker- Jitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von Pr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von Pr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent-
pa ch, 01.03.1999
Weidenfeller
9.30 ü
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Vorsitzender des Kindergartenzweckverbandes
IPP, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen eiten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig de gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmige Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt psind, oder
taf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den «beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder /Prschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
Hl hat.
pandeine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann i™ Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- IPtend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- 1f»n0) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
‘Cacilia” Horbach e.V.
12.03.1999, findet die Probe für alle Sänger um 18.30 Uhr
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pcldeschluß für die Jugendfreizeit ist am Sonntag, 14.03.1999. ■Nm Beachtung.
Nr. 10/99
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Hübingen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags..von 18.30 bis 19.30 Uhr
im Gemeindehaus, Kapellenstr. 5, Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Tel. 06439/1349.
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am Dienstag, 16.03.1999, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Abstufung der K 176 in der Ortsdurchfahrt Hübingen zur Gemeindestraße
2. Teilnahme am Wettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden"
3. / Änderungen im Winterdienst
4. Zuschußantrag der Spielvereinigung Horbach für die Jugendarbeit
5. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bauangelegenheit
2. Bauangelegenheit
3. Grunstücksangelegenheit
4. Bauangelegenheit
5. Verschiedenes
56412 Hübingen, 02.03.1999, Noll, Ortsbürgermeister
Lebensmittelladen öffnet am 18.03.1999
Nach nur kurzer Unterbrechung ist es jetzt soweit: Ab kommenden Donnerstag (18.03.1999) ist unser Lebensmitteliaden im Gemeindehaus wieder geöffnet.
Barbara Lehmler aus Winden ist die neue Ladenbetreiberin, die in ihrem Hübinger Laden auf bewährtes Personal zurückgreifen wird. Ramona Walet, 4 Jahre lang tagtäglich für die Kunden im früheren Co-op-Laden zur Stelle, wird auch in Zukunft den Laden im Gemeindehaus führen. Frisches Obst, Wurst aus der Metzgerei Lehmler, Welschneudorf und frische Backwaren von Schink’s aus Horbach sorgen neben einem attraktiven Lebensmittelsortiment der Firma AFU für ein umfangreiches Angebot.
Der Laden öffnet Montags bis Samstag von 7.30 bis 12.00 Uhr. Von montags bis Freitags ist der Laden am Nachmittag von 15.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele unserer Bürgerinnen und Bürger die Einkaufsmöglichkeit “vor Ort” in Anspruch nehmen und der bisherige Kundenstamm weiter wächst.
Nur dann können wir sicher sein, daß unser Laden lange besteht. Gemeinden ohne Dorfladen beneiden uns um eine solche Einrichtung, die neben dem Einkäufen auch eine wichtige soziale Funktion in den Dörfern erfüllt.
Gerade für unsere älteren Mitbügerinnen und Mitbürger ist ein Laden auch Treff- und Mittelpunkt, den wir alle mit unserem Einkauf unterstützen sollten. Im Dorf einkaufen kostet kein Benzin, erspart lange Warteschlangen an der Kasse, ist streßfrei und allemal kostengünstig.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Wem gehören alte Fotos?
Für die im Rahmen unserer 650-Jahr-Feier vor zwei Jahren erstellte historische Fotoausstellung haben viele unserer Bürgerinnen und Bürger wertvolle alte Fotografien zur Verfügung gestellt.
Eine Reihe dieser alten Aufnahmen konnte bisher den Eigentümern nicht zurückgegeben werden, da dieses in Einzelfällen nicht bekannt sind. Die Fotos können während den Dienststunden bei mir eingesehen werden und an die Eigentümer übergeben werden.
Willfried Noll, Ortsbürgermeister
SV Welschneudorf
ÄH Welschneudorf-Hübingert
Am 13.03.1999 spielen wir um 17.00 Uhr gegen Ettersdorf in Stahlhofen.
Den Saisonauftakt wollen wir anschließend gemeinsam mit unserem “Anhang” im Gasthaus “Zum Hannes” feiern.
Zu Beginn (gegen 20.00 Uhr) erfolgen Informationen und Aussprache über die vergangene Saison über Vorhaben im neuen Jahr.

