Einzelbild herunterladen

Wird

! nbacl

^nisctj

| r blaltV G Montabaur _

etliche Bekanntmachung 1 ha ltssatzung des Kindergartenzweckverbandes bach/Horbach für das Jahr 1999 vom 01.03.1999

27

id

auptv| itt. erers| iedenf

ndsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord- Pröbeinland-Pfalz, des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 Pj u g 476 ) und des § 7 der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung ,'Kindergartens für die Ortsgemeinden Gackenbach und Horbach 2807-1992 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Ltmiqung durch die Kreisverwältung Montabaur als Aufsichtsbehör­den! 25.02.1999 hiermit bekanntgemacht wird:

KHaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im

Mtungshaushalt

llEinnahme auf .374.000,00 DM

1 >auf .374.000,00 DM

ishalt

leiEinnahme auf .0,00 DM

^Ausgabe auf .0,00 DM

gesetzt.

Idle werden nicht veranschlagt.

Sciit'jngsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

ndeal

ch

dschnS

'Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung Kindergartens beträgt 73.734,00 DM. Die Umlage 1999 ist nach der liier Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am /,des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung), zu ermitteln.

Icii haben zu zahlen:

|emeinde Gackenbach bmeinde Horbach

Kinder

39

67

Umlage DM

42.920.00

30.814.00

73.734,00

Jhr

390

764

nmigung der Haushaltssatzung

pdie Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gacken- (Hoibachfürdas Haushaltsjahr 1999 werden keine Bedenken erhoben.

m, 25.02.1999 letwatog

westerwaldkreises

im Auftrag Meckel

»lliche Auslegung

Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.03.1999 bis 17.03.1999 perbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim- "I.Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Ker- Jitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von Pr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von Pr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent-

pa ch, 01.03.1999

Weidenfeller

9.30 ü

139/74

I39/74|

akanni

anu

lierzu|

18 (nie!

Vorsitzender des Kindergartenzweckverbandes

IPP, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen eiten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig de gekommen. Dies gilt nicht, wenn

Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi­ge Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt psind, oder

taf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den «beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder /Prschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend

Hl hat.

pandeine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann i Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- IPtend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- 1f»n0) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Cacilia Horbach e.V.

12.03.1999, findet die Probe für alle Sänger um 18.30 Uhr

erffl

pcldeschluß für die Jugendfreizeit ist am Sonntag, 14.03.1999. Nm Beachtung.

Nr. 10/99

Hübingen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags..von 18.30 bis 19.30 Uhr

im Gemeindehaus, Kapellenstr. 5, Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Tel. 06439/1349.

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am Diens­tag, 16.03.1999, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Abstufung der K 176 in der Ortsdurchfahrt Hübingen zur Gemein­destraße

2. Teilnahme am WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden"

3. / Änderungen im Winterdienst

4. Zuschußantrag der Spielvereinigung Horbach für die Jugendarbeit

5. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Bauangelegenheit

2. Bauangelegenheit

3. Grunstücksangelegenheit

4. Bauangelegenheit

5. Verschiedenes

56412 Hübingen, 02.03.1999, Noll, Ortsbürgermeister

Lebensmittelladen öffnet am 18.03.1999

Nach nur kurzer Unterbrechung ist es jetzt soweit: Ab kommenden Don­nerstag (18.03.1999) ist unser Lebensmitteliaden im Gemeindehaus wie­der geöffnet.

Barbara Lehmler aus Winden ist die neue Ladenbetreiberin, die in ihrem Hübinger Laden auf bewährtes Personal zurückgreifen wird. Ramona Walet, 4 Jahre lang tagtäglich für die Kunden im früheren Co-op-Laden zur Stelle, wird auch in Zukunft den Laden im Gemeindehaus führen. Fri­sches Obst, Wurst aus der Metzgerei Lehmler, Welschneudorf und frische Backwaren von Schinks aus Horbach sorgen neben einem attraktiven Lebensmittelsortiment der Firma AFU für ein umfangreiches Angebot.

Der Laden öffnet Montags bis Samstag von 7.30 bis 12.00 Uhr. Von mon­tags bis Freitags ist der Laden am Nachmittag von 15.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele unserer Bürgerin­nen und Bürger die Einkaufsmöglichkeitvor Ort in Anspruch nehmen und der bisherige Kundenstamm weiter wächst.

Nur dann können wir sicher sein, daß unser Laden lange besteht. Gemein­den ohne Dorfladen beneiden uns um eine solche Einrichtung, die neben dem Einkäufen auch eine wichtige soziale Funktion in den Dörfern erfüllt.

Gerade für unsere älteren Mitbügerinnen und Mitbürger ist ein Laden auch Treff- und Mittelpunkt, den wir alle mit unserem Einkauf unterstützen soll­ten. Im Dorf einkaufen kostet kein Benzin, erspart lange Warteschlangen an der Kasse, ist streßfrei und allemal kostengünstig.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Wem gehören alte Fotos?

Für die im Rahmen unserer 650-Jahr-Feier vor zwei Jahren erstellte histo­rische Fotoausstellung haben viele unserer Bürgerinnen und Bürger wert­volle alte Fotografien zur Verfügung gestellt.

Eine Reihe dieser alten Aufnahmen konnte bisher den Eigentümern nicht zurückgegeben werden, da dieses in Einzelfällen nicht bekannt sind. Die Fotos können während den Dienststunden bei mir eingesehen werden und an die Eigentümer übergeben werden.

Willfried Noll, Ortsbürgermeister

SV Welschneudorf

ÄH Welschneudorf-Hübingert

Am 13.03.1999 spielen wir um 17.00 Uhr gegen Ettersdorf in Stahlhofen.

Den Saisonauftakt wollen wir anschließend gemeinsam mit unserem Anhang im GasthausZum Hannes feiern.

Zu Beginn (gegen 20.00 Uhr) erfolgen Informationen und Aussprache über die vergangene Saison über Vorhaben im neuen Jahr.