Wochenblatt VG Montabaur
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
5. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.
6. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung
können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
7. Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekanntgegeben.
Der Einwendungsführer kann verlangen, daß Name und Anschrift vor der o. g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Montabaur, 04.03.1999 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Abwasserzweckverband Bad Ems
Die 26. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Bad Ems findet am Mittwoch, 17.03.1999,17.00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses in Bad Ems, Bleichstraße 1, statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Erweiterung der Kläranlage in Bad Ems (3. Reinigungsstufe) hier: Sachstandsbericht einschließlich aktueller Kosten- und Finanzierungsübersicht
2. Bau eines Entlastungsbauwerkes (Stauraumkanal) im Zuge des Ausbaus der B 260 in der Ortsdurchfahrt Dausenau
2.1 Auftragsvergabe
2.2 Ersatz von Schäden an Anliegergrundstücken durch den Abwasserzweckverband Bad Ems
3. Mitteilungen
4. Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
5. Beeinträchtigung des Kläranlagengeländes durch Sickerwa«« der Fröschbachhalde; 61
hier: Sachstandsbericht Mitteilungen Anfragen
Rink, Verbandsvorste
Bad Ems, 04.03.1999
“Die Verwaltung informiert’
RedaktionsschluH
für das Wochenblatt
Alle Manuskripteinsender wel den gebeten, die Manuskript! die in der jeweiligen Kalendö woche veröffentlicht werdl sollen, bis Montagnachmittag 16.00 Uhr, bei der Redaktion) Rathaus, Zimmer 233, abzugeben. Manuskripte, die später eingereicht werden, kö| nen leider keine Berücksichtigung mehr finden.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis!
wtnwH
Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag bis Freitag.08.00 Uhr bis 12.00 Uj
Donnerstag auch.16.00 Uhr bis 18.001
Zentrale Tel.-Nr.02602/123
des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch..08.00 Uhr bis 16.001
durchgehend
Donnerstag.08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehe|
Freitag.08.00 Uhr bis 12.001
Tel.-Nr.02602/126-1?!
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.08.00 Uhr bis 12.3011
und...14.00 Uhr bis 16.001]
Donnerstag.08.00 Uhr bis 12.301
und.14.00 Uhr bis 18.00 UJ
Freitag.08.00 Uhr bis 12.301!
Zimmer 220 Tel.-Nr.02602/126-|
Zimmer 221 Tel.-Nr.02602/126-f
Sprechzeiten der Gleichsteliungsbeauftragten
Montag bis Freitag.08.00 Uhr bis 11.301
Tel.-Nr.02602/126-;
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-AdenJ er-Platz benutzen. e-mail-Adressen: lnfoVGMontabaur@t-online.de LeitungVGMontabaur@t-online.de VGMontabaur@t-online
Wir bitten um Beachtung!
Die Verbandsgemeindeverwaltung ists Freitag, 26.03.1999, wegen einer internj Dienstveranstaltung ab 11.00 Uhr schlossen.

