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Wochenblatt VG Montabaur

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausge­schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

5. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobe­nen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Ein­wendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüb­lich bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörte­rungstermin verhandelt werden.

6. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung

können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benach­richtigt werden,

kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

7. Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt­gegeben.

Der Einwendungsführer kann verlangen, daß Name und Anschrift vor der o. g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn die­se Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungs­verfahrens nicht erforderlich sind.

Montabaur, 04.03.1999 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Abwasserzweckverband Bad Ems

Die 26. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverban­des Bad Ems findet am Mittwoch, 17.03.1999,17.00 Uhr, im großen Sit­zungssaal des Rathauses in Bad Ems, Bleichstraße 1, statt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Erweiterung der Kläranlage in Bad Ems (3. Reinigungsstufe) hier: Sachstandsbericht einschließlich aktueller Kosten- und Finan­zierungsübersicht

2. Bau eines Entlastungsbauwerkes (Stauraumkanal) im Zuge des Ausbaus der B 260 in der Ortsdurchfahrt Dausenau

2.1 Auftragsvergabe

2.2 Ersatz von Schäden an Anliegergrundstücken durch den Abwas­serzweckverband Bad Ems

3. Mitteilungen

4. Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

5. Beeinträchtigung des Kläranlagengeländes durch Sickerwa«« der Fröschbachhalde; 61

hier: Sachstandsbericht Mitteilungen Anfragen

Rink, Verbandsvorste

Bad Ems, 04.03.1999

Die Verwaltung informiert

RedaktionsschluH

für das Wochenblatt

Alle Manuskripteinsender wel den gebeten, die Manuskript! die in der jeweiligen Kalendö woche veröffentlicht werdl sollen, bis Montagnachmittag 16.00 Uhr, bei der Redaktion) Rathaus, Zimmer 233, abzugeben. Manuskripte, die später eingereicht werden,| nen leider keine Berücksichtigung mehr finden.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis!

wtnwH

Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag bis Freitag.08.00 Uhr bis 12.00 Uj

Donnerstag auch.16.00 Uhr bis 18.001

Zentrale Tel.-Nr.02602/123

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch..08.00 Uhr bis 16.001

durchgehend

Donnerstag.08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehe|

Freitag.08.00 Uhr bis 12.001

Tel.-Nr.02602/126-1?!

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.08.00 Uhr bis 12.3011

und...14.00 Uhr bis 16.001]

Donnerstag.08.00 Uhr bis 12.301

und.14.00 Uhr bis 18.00 UJ

Freitag.08.00 Uhr bis 12.301!

Zimmer 220 Tel.-Nr.02602/126-|

Zimmer 221 Tel.-Nr.02602/126-f

Sprechzeiten der Gleichsteliungsbeauftragten

Montag bis Freitag.08.00 Uhr bis 11.301

Tel.-Nr.02602/126-;

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-AdenJ er-Platz benutzen. e-mail-Adressen: lnfoVGMontabaur@t-online.de LeitungVGMontabaur@t-online.de VGMontabaur@t-online

Wir bitten um Beachtung!

Die Verbandsgemeindeverwaltung ists Freitag, 26.03.1999, wegen einer internj Dienstveranstaltung ab 11.00 Uhr schlossen.