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tentliche Ausschreibung
J- han dsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - ™ die Ortsgemeinde Niedererbach die Erschließung des Neu- ; »Auf dem Hahn” (1. Bauabschnitt) öffentlich aus.
Leistungsumfang:
Boden lösen und abfahren ca. 4.200 cbm
Mineraigemisch ca. 14.000 t
Asphalttragschicht ca. 2.200 cbm
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Irableitung
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Entwässerungs- Versickerungsgräben Kunststoffrohr DN 200 - DN 300 einschl. Kontrollschächte Kunststoffrohr DN 150 / SLW 60 für Hausanschlüsse Gelände für Regenrückhaltebereich modellieren
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25 Stück
Kunststoffrohr SLW 60 DN 200 - DN 300 einschließlich Kontrollschächte SB-Rohr DN 300 - DN 400 einschließlich Kontrollschächte Kunststoffrohr SLW 60 DN 150 für Hausanschlüsse GGG-Rohr DN 100 einschließlich Hausanschlüsse Kabelgräben Lampenfundamente
Irungsfrist:
plstage
ijirin:
JWerwoche
Lund Bauleitung:
firOrts- und Landschaftsplanung Alexander Brüll, Landschaftsar- 8@DLA/AKR, Eschelbacher Straße 33, 56410 Montabaur, Telefon:
p-o.
j iean Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, i schriftlich bis zum 25.03.1999 bei der Verbandsgemeinde- |»gMontabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Aden- 1,56410 Montabaur (Telefon: 02602/126-204) anzufordern. t tzgebühr in Höhe von 50,00 DM ist unter Angabe des Verwen- kckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto- ßot7 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit pzu zahlen.
^zusätzliche Bezahlung eines Betrages von 10,00 DM wird auf fang ergänzend zu den Ausschreibungsunterlagen ein Datenträ- |fette(MS DOS) 3,5”, (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungsverzeichnis ptGAEB-Kennung der Datenaustauschphase 83 übersandt. Iweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. |We Abgabe des Angebotes ist der Mittwoch, 21.04.1999,10.00 Uhr. Tote, die mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Sub- lermin kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeit- B der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Mimmer214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, ein- p. Die Submission findet an vorgenanntem Termin im Zimmer
m, 04,03.1999
E. Schaaf, Erster Beigeordneter
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liehe Ausschreibung
jpdsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik llpr die Verbandsgemeindewerke Montabaur - Betriebszwei iteeitigung - die Arbeiten zur Abdichtung der Teichkläranlag PWV öffentlich aus. jpiimfang, Lose: pn in zwei Teichen fSGeotextil 500 g/qm PS Geotextil 1.200 g/qm P Geotextil 1.500 g/qm ■Folie PEHD 2,5 mm ■Verbundsteinpflaster lltag, Abpumpen von Schmutzwasser pgsfrist:
fÄ September 1999
pan Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, schriftlich bis zum 22.03.1999 bei der Verbandsgemeinde- ”, °™ al3aur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Aden- W10 Montabaur (Telefon: 02602/126-204) anzufordem.
] hr in Höhe von 100,00 DM ist unter Angabe des Verwen- Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto- i“ zahl 70 510 01 ) be ' cler Kreissparkasse Montabaur oder mit
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2.000
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5.400
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Gegen zusätzliche Bezahlung eines Betrages von 25,00 DM wird auf Anforderung ergänzend zu den Ausschreibungsunterlagen ein Datenträger Diskette (MS DOS) 3,5”, (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungsverzeichnis in Kurztext GAEB-Kennung der Datenaustauschphase 83 übersandt.
Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist der 21.04.1999,10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Submissionstermin kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet an vorgenanntem Termin im Zimmer 218 statt.
Montabaur, 09.03.1999 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Wasserschutzgebiet Girod
Entwurf
Bekanntmachung
zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes (Anhörungsverfahren)
1. Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung ist durch die Bezirksregierung Koblenz die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 12.11.1996 (BGBl. I S. 1695) beabsichtigt. Begünstigt durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist die Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur.
Zum Erlaß einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG -) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVBI. 1991 S. 11) von Amts wegen die Durchführung eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 110 bis 115 LWG erforderlich. Weitere Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sind neben den vorgenannten Bestimmungen die §§ 13, 123 und 105 Abs. 2 LWG.
2. Geltungsbereich der Rechtsverordnung:
Das geplante Wasserschutzgebiet liegt östlich der Ortslage Ruppach-Goldhausen, hat eine Größe von 21,110 ha und wird durch 3 Schutzzonen gebildet.
Die genaue Lage und Ausdehnung des geplanten Wasserschutzgebietes und der einzelnen Zonen kann dem mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Lageplan im Maßstab 1:10.000 entnommen werden.
Die Schutzzonen sind dort wie folgt dargestellt:
Zone I = Fassungsbereich (nicht schraffiert),
Zone II = Engere Schutzzone (senkrecht schraffiert)
und
Zone III = Weitere Schutzzone (waagerecht schraffiert)
Die Zone I
erstreckt sich auf die Gemarkung Girod, Flur 2, Flurstück 2.
Die Zone II
erstreckt sich auf die Gemarkung Girod, Flur 2 und Gemarkung Ruppach, Fluren 14 und 16.
Die Zone III
erstreckt sich auf die Gemarkung Girod, Flur 2 und Gemarkung Ruppach, Fluren 14,15,16 und 25.
3. Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung, Az.: 54-43-61-8/1992, bzw. über die nach den einzelnen Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkungen und Duldungspflichten kann den Festsetzungsunterlagen
Lagepläne
Auszug aus dem Flurbuch
Eigentümerverzeichnis
etc.
aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasserschutzgebietes im einzelnen ergeben und dem
Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung (mit dem voraussichtlichen Verbotskatalog)
entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus vom 15.03.1999 bis 15.04.1999 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur Dienstzimmer Nr. 217
Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr
4. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.
Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 29.04.1999 einschließlich entweder bei der unter 3. genannten Behörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstr. 3 - 5,56068 Koblenz, erhoben werden.

