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Nr. 10/99

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tentliche Ausschreibung

J- han dsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - die Ortsgemeinde Niedererbach die Erschließung des Neu- ; »Auf dem Hahn (1. Bauabschnitt) öffentlich aus.

Leistungsumfang:

Boden lösen und abfahren ca. 4.200 cbm

Mineraigemisch ca. 14.000 t

Asphalttragschicht ca. 2.200 cbm

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Irableitung

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Entwässerungs- Versickerungsgräben Kunststoffrohr DN 200 - DN 300 einschl. Kontrollschächte Kunststoffrohr DN 150 / SLW 60 für Hausanschlüsse Gelände für Regenrückhaltebereich modellieren

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25 Stück

Kunststoffrohr SLW 60 DN 200 - DN 300 einschließlich Kontrollschächte SB-Rohr DN 300 - DN 400 einschließlich Kontrollschächte Kunststoffrohr SLW 60 DN 150 für Hausanschlüsse GGG-Rohr DN 100 einschließlich Hausanschlüsse Kabelgräben Lampenfundamente

Irungsfrist:

plstage

ijirin:

JWerwoche

Lund Bauleitung:

firOrts- und Landschaftsplanung Alexander Brüll, Landschaftsar- 8@DLA/AKR, Eschelbacher Straße 33, 56410 Montabaur, Telefon:

p-o.

j iean Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, i schriftlich bis zum 25.03.1999 bei der Verbandsgemeinde- |»gMontabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Aden- 1,56410 Montabaur (Telefon: 02602/126-204) anzufordern. t tzgebühr in Höhe von 50,00 DM ist unter Angabe des Verwen- kckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto- ßot7 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit pzu zahlen.

^zusätzliche Bezahlung eines Betrages von 10,00 DM wird auf fang ergänzend zu den Ausschreibungsunterlagen ein Datenträ- |fette(MS DOS) 3,5, (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungsverzeichnis ptGAEB-Kennung der Datenaustauschphase 83 übersandt. Iweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. |We Abgabe des Angebotes ist der Mittwoch, 21.04.1999,10.00 Uhr. Tote, die mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Sub- lermin kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeit- B der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Mimmer214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, ein- p. Die Submission findet an vorgenanntem Termin im Zimmer

m, 04,03.1999

E. Schaaf, Erster Beigeordneter

actiil tabaj im ZJ

liehe Ausschreibung

jpdsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik llpr die Verbandsgemeindewerke Montabaur - Betriebszwei iteeitigung - die Arbeiten zur Abdichtung der Teichkläranlag PWV öffentlich aus. jpiimfang, Lose: pn in zwei Teichen fSGeotextil 500 g/qm PS Geotextil 1.200 g/qm P Geotextil 1.500 g/qm Folie PEHD 2,5 mm Verbundsteinpflaster lltag, Abpumpen von Schmutzwasser pgsfrist:

September 1999

pan Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, schriftlich bis zum 22.03.1999 bei der Verbandsgemeinde- , ° al3aur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Aden- W10 Montabaur (Telefon: 02602/126-204) anzufordem.

] hr in Höhe von 100,00 DM ist unter Angabe des Verwen- Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto- i zahl 70 510 01 ) be ' cler Kreissparkasse Montabaur oder mit

ca.

2.000

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1.900

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3.300

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5.400

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4.700

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Gegen zusätzliche Bezahlung eines Betrages von 25,00 DM wird auf Anforderung ergänzend zu den Ausschreibungsunterlagen ein Datenträ­ger Diskette (MS DOS) 3,5, (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungsverzeichnis in Kurztext GAEB-Kennung der Datenaustauschphase 83 übersandt.

Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist der 21.04.1999,10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Sub­missionstermin kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeit­punkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, ein­zureichen. Die Submission findet an vorgenanntem Termin im Zimmer 218 statt.

Montabaur, 09.03.1999 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Wasserschutzgebiet Girod

Entwurf

Bekanntmachung

zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes (Anhörungsverfahren)

1. Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung ist durch die Bezirksregierung Koblenz die Festsetzung eines Wasserschutzge­bietes gemäß § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaus­halts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 12.11.1996 (BGBl. I S. 1695) beabsichtigt. Begünstigt durch die Festsetzung des Was­serschutzgebietes ist die Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur.

Zum Erlaß einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasser­schutzgebietes ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG -) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVBI. 1991 S. 11) von Amts wegen die Durchführung eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 110 bis 115 LWG erforderlich. Weitere Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sind neben den vorgenannten Bestimmungen die §§ 13, 123 und 105 Abs. 2 LWG.

2. Geltungsbereich der Rechtsverordnung:

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt östlich der Ortslage Rup­pach-Goldhausen, hat eine Größe von 21,110 ha und wird durch 3 Schutzzonen gebildet.

Die genaue Lage und Ausdehnung des geplanten Wasserschutz­gebietes und der einzelnen Zonen kann dem mit dieser Bekannt­machung veröffentlichten Lageplan im Maßstab 1:10.000 entnom­men werden.

Die Schutzzonen sind dort wie folgt dargestellt:

Zone I = Fassungsbereich (nicht schraffiert),

Zone II = Engere Schutzzone (senkrecht schraffiert)

und

Zone III = Weitere Schutzzone (waagerecht schraffiert)

Die Zone I

erstreckt sich auf die Gemarkung Girod, Flur 2, Flurstück 2.

Die Zone II

erstreckt sich auf die Gemarkung Girod, Flur 2 und Gemarkung Rup­pach, Fluren 14 und 16.

Die Zone III

erstreckt sich auf die Gemarkung Girod, Flur 2 und Gemarkung Rup­pach, Fluren 14,15,16 und 25.

3. Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechtsverord­nung, Az.: 54-43-61-8/1992, bzw. über die nach den einzelnen Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkungen und Dul­dungspflichten kann den Festsetzungsunterlagen

Lagepläne

Auszug aus dem Flurbuch

Eigentümerverzeichnis

etc.

aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasserschutzge­bietes im einzelnen ergeben und dem

Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung (mit dem voraus­sichtlichen Verbotskatalog)

entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme aus­gelegt werden.

Die Planunterlagen liegen aus vom 15.03.1999 bis 15.04.1999 ein­schließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Kon­rad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur Dienstzimmer Nr. 217

Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr

4. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.

Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 29.04.1999 ein­schließlich entweder bei der unter 3. genannten Behörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstr. 3 - 5,56068 Koblenz, erhoben werden.