Wochenblatt VG Montabaur
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SG Eitelborn/Neuhäusel
Kreisliga A Aufstiegsrunde
Am Sonntag, 07.03.1999, spielt unsere Mannschaft auswärts gegen die Spvgg. Bendorf. Spielbeginn ist um 14.30 Uhr in Bendorf.
Alte Herren “SC Eitelborn”
Zum Saisonstart empfangen wir am 06.03.1999 unsere Sportfreunde aus Pfaffendorf. Der Anstoß erfolgt um 15.30 Uhr. Treffpunkt um 15.00 Uhr auf der Nörr.
Eitelborner Schützengesellschaft 1984 e.V.
Alt-Herren-Treff
Die Alt-Herren treffen sich mit ihren Gästen am 12.03.1999 um 20.00 Uhr im Schützenhaus, um dort den Orden und die Kette auszuschießen.
Der Wettkampf wird mit Luftgewehren ausgetragen. Nach der Siegerehrung gemütliches Beisammensein.
Monatsschießen
Die Schießleitung gibt allen Schützinnen und Schützen, die noch nicht am Wettbewerb teilgenommen haben, die Gelegenheit die Serien für Januar und Februar, im März nachzuschießen. Ansonsten wird von dieser Regelung kein Gebrauch gemacht.
Kadenbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
und...nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Telefon: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)
“Saubere Landschaft” - Umwelttag
Wie bereits angekündigt, findet am Samstag, 13.03.1999, erstmalig ein “Tag der Umwelt” in einer Gemeinschaftsaktion von Verkehrsverein und Ortsgemeinde statt. Wir treffen uns um 9.00 Uhr am Kirmesplatz zwecks Absprache der Aufgabenbereiche und zur Einteilung der Helfer. An diesem Tag wollen wir wie in den vergangenen Jahren in der Aktion “Saubere Landschaft” unsere Gemarkung vom Schmutz und Unrat befreien.
Darüber hinaus haben wir jedoch weitere Maßnahmen geplant, um dem Schutz und der Pflege unserer Umwelt Rechnung zu tragen und um unser Ortsbild zu verschönern.
Um all diese Arbeiten durchführen zu können, bedarf es jedoch Ihrer Mithilfe: Daher möchten wir alle Mitbürgerinnen und Mitbürger bitten, sich ein paar Stunden am Samstag Zeit zu nehmen, um sich für diese gute Sache einzusetzen.
Wie zählen auf die, die immer zur Stelle sind, setzen jedoch gezielt auch auf alle die, denen eine lebendige und aktive Dorfgemeinschaft am Herzen liegt und auf all jene, die etwas für den Erhalt und die Verbesserung unseres Landschaftsbildes tun möchten.
Alle Helfer, die an der Pflanzmaßnahme teilnehmen möchten, sollten Schaufel, Spaten und Hacke mitbringen, soweit vorhanden. Dankenswerterweise hat der Verkehrsverein auch in diesem Jahr wieder die Organisation und Leitung dieser Veranstaltung übernommen. Es würde uns jedoch freuen, wenn auch die übrigen Vereine sich an dieser gemeinsamen Aktion beteiligen würden.
Neben der Arbeit soll auch der gesellige Aspekt nicht zu kurz kommen; für Essen und Trinken wird der VVK in bewährterWeise sorgen. Helmut Marx, Ortsbürgermeister Kurt Wiek, 1. Vorsitzender VVK
Einladung zum Beigeordnetengespräch
Zur Aufstellung einer Tagesordnung und zur Vorbereitung der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates am 22.03.1999, lade ich alle Beigeordneten und alle Fraktionsvorsitzenden zu einem Beratungsgespräch am 09.03.1999, 20.00 Uhr in den Sitzungssaal des Gemeindehauses ein.
Helmut Marx, Ortsbürgermeister
Kirchenchor St. Josef Kadenbach
“Am Samstag, 20.03.1999, um 19.30 Uhr findet in Kadenbach, Gaststätte “Zum Westenwald” unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Bericht der Schriftführerin; 4. Bericht der Kassiererin; 5. Bericht der Kassenprüfer; 6. Entlastung des Vorstandes; 7. Verschiedenes..
Nr.9
Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung sind dem v bis zum 06.03.1999 schriftlich mitzuteilen.” VOrs(
Karnevals Club Kadenbach KCK
Achtung Vorstandsmitglieder
Die nächste Sitzung des Vorstandes findet am Dienstag, -jq 03 tt statt. Wo: Gemeindehaus Kadenbach; Beginn: 19.30 Uhr *“ Hierzu ergehen keine besonderen Einladungen. j
Jahrgang 1938 Arzbach/Kadenbach
Es war einmal vor 52 Jahren, Kommunionkinder aus Arzbach' Kadenbach, die sich aus den Augen verloren haben. Wir wollen' nun erstmalig wieder treffen. n
Am Samstag, 20.03.1999, um 19.00 Uhr im Gasthaus zum Wie grund. Hinzugezogene des Jahrganges 1938 sind herzlich eingelad
Spfr. Germ. Kadenbach 1910 e.V. j
1. Fußball I. Mannschaft j
Nach drei witterungsbedingten Ausfällen startet die AbstieqsJ der Kreisliga A Koblenz für unsere Mannschaft am 07 . 03.1999 j Wir erwarten zum Anstoß um 14.30 Uhr im Waldstadion KadenJ die Gäste vom FC Urbar. Auf Ihre Unterstützung freut sich die Elfi Spielertrainer Michael Kapski.
Neuhäusel
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 Uhr bis 19,30
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.3QI
im Gemeindehaus, Telefon und Fax: 02620/8442 I
Öffentliche Bekanntmachung j
Satzung der Ortsgemeinde Neuhäusel |
über die Erhebung einmaliger Beiträge für die erstmalige 1 Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) ]
vom 22.02.1999 ]
Der Ortsgemeinderat Neuhäusel hat am 28.01.1999 aufgrund dJ
a) § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) 1 und I
b) § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemOjl
14.12.1973 ']
in den jeweils geltenden Fassungen die folgende Satzung besd» sen, die hiermit bekanntgemacht wird. 1
§1 j
Erhebung des Erschließungsbeitrages I
Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschließungsbeil nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und dieser Satzul §2 ] Art und Umfang der Erschließungsanlagen 1
1. Beitragsfähig ist der Aufwand für 1
1.1. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grl
stücken dienen, ausgenommen solche in Kern-, GeweiteJ Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzung Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, stellungs-, Kongreß- und Hafengebiet, 1
a) mit bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12m,«1
eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn einel seitige Nutzung zulässig ist, 1
b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m,#J
eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine! seitige Nutzung zulässig ist, I
c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 16m,»|
eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eme® seitige Nutzung zulässig ist. „I
1.2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von ur™
stücken dienen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebietens i in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufs® I großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, WJ und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn ewi seitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine am fl Nutzung zulässig ist. 1
1.3. mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlag Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite von 5 m.

