Nr. 8/99
»iblattVG
Montabaur
SfeßTngsbeitrag kann für
L Grunderwarb
die Freilegung,
; di e Fahrbahn, fdie Radwege,
[die Gehwege,
[die Parkflächen, die Grünanlagen,
B Beleuchtungsanlagen, o Entwässerungsanlagen
dertund unabhängig von der vorstehenden Reihenfolge erho- J fljen sobald die jeweilige Maßnahme, deren Aufwand gedeckt %soll' abgeschlossen ist. Diesen Zeitpunkt stellt die Gemein
de der endgültigen Herstellung der Meßungsanlagen
^Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Parkten sind endgültig hergestellt,'wenn i) ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen
w sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuch- llungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile Leben sich aus dem Bauprogramm, bflächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgültig hergestellt, wenn
! a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf [»fähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Plat- t en Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;
! unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, [Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die [Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher lauweise bestehen;
unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind; Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buch- iea) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buchte c) gestaltet sind.
inständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre lohen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch [gestaltet sind.
Isionsschutzan lagen
fmlang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von len zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umweltein- liigen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden »ergänzende Satzung im EinZelfall geregelt.
lusleistungen
[all des §133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis lohe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben wer-
Isung des Erschließungsbeitrages
fischließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer pgnach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der psichtlichen Flöhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermit- n Erschließungsbeitrages.
Ifttreten / Außerkrafttreten
pSatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in | Gleichzeitig tritt dieErschließungssatzung vom 11.12.1987 mit [Änderungen außer Kraft.
| Wer, 20.02.1999 (Siegel) Flosdorf
pmeinde Holler Ortsbürgermeisterin
pis
j 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz |0) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geän- pch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) [auffolgendes hingewiesen:
pen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Jr n fees Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande pmen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung-als von pan gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn pBestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- 8,ehe Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- prden sind, oder
/Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean- wer jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor
schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Holler, 20.02.1999 (Siegel) Flosdorf
Ortsgemeinde Holler Ortsbürgermeisterin
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Holler vom 09.02.1999
Vermietung Sitzungssaal
Der Ortsgemeinderat beschloß, den Sitzungssaal für Familienfeiern an Hollerer Bürger zu vermieten. Bei der Vermietung an Ortsfremde, die einen familiären Bezug zu Holler haben, wird von Fall zu Fall entschieden. Ausgeschlossen sind Veranstaltungen, die Schmutz und Lärm verursachen (z.B. Polterabend, Bäumchen stellen, Geburtstage Jugendlicher). Weitere Details werden in einen Benutzungsvertrag eingearbeitet.
Mobiliar Sport- und Kulturhalle
Der Ortsgemeinderat lehnte die Einführung von Benutzungsgebühren für das Ausleihen von Tischen und Stühlen aus der Sport- und Kulturhalle ab.
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
Der Ortsgemeinderat Holler beschließt den Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung in der vorgelegten Form. Diese Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht und tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 11.12.1987 mit allen Änderungen außer Kraft.
Teilnahme am Wettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden” Der Ortsgemeinderat beschloß, nicht an dem Wettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden” teilzunehmen.
Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Gelbachstraße
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Installation einer Straßenleuchte zwischen den Häusern Pfeil und Hies. Der Anschluß einer weiteren Lampe in der Bergstraße soll mit dem Ausbau der Lindenstraße erfolgen.
Sitzung der Jagdgenossenschaft Holler
Am Donnerstag, 18.03.1999,19.30 Uhr, findet im Gemeindehaus Holler eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Holler statt.
Tagesordnung:
1. Änderung der Jägdnutzung im “Gemeinschaftlichen Jagdbezirk” Holler zum 01.04.1999.
2. Verschiedenes
Flosdorf, Ortsbürgermeisterin und Jagdtvorsteherin
Nachruf
Die Ortsgemeinde Holler trauert um
Herrn Herbert Leier,
der am 15.02.1999 im Alter von 81 Jahren verstorben ist.
Herr Leier war von 1956 bis 1984 Mitglied des Ortsgemeinderates Holler.
Während seiner fast 30jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit hat er sich mit großem persönlichen Engagement und Geradlinigkeit stets uneigennützig für die Belange seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger eingesetzt. Mit Herrn Leier haben wir eine Persönlichkeit verloren, der wir alle zu großem Dank verpflichtet sind.
In ehrendem Gedenken nimmt die Ortsgemeinde Holler Abschied von Herbert Leier. Seiner Familie sprechen wir unsere aufrichtige Anteilnahme aus.
Holler, im Februar 1999 Ortsgemeinde Holler
Der Ortsgemeinderat
Peter Molsberger, Altbürgermeister
Margret Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

