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Nr. 8/99

»iblattVG

Montabaur

SfeßTngsbeitrag kann für

L Grunderwarb

die Freilegung,

; di e Fahrbahn, fdie Radwege,

[die Gehwege,

[die Parkflächen, die Grünanlagen,

B Beleuchtungsanlagen, o Entwässerungsanlagen

dertund unabhängig von der vorstehenden Reihenfolge erho- J fljen sobald die jeweilige Maßnahme, deren Aufwand gedeckt %soll' abgeschlossen ist. Diesen Zeitpunkt stellt die Gemein­

de der endgültigen Herstellung der Meßungsanlagen

^Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrba­re Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Park­ten sind endgültig hergestellt,'wenn i) ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen

w sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuch- llungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile Leben sich aus dem Bauprogramm, bflächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgültig hergestellt, wenn

! a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf [»fähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Plat- t en Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnli­chen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;

! unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befesti­gung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, [Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die [Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher lauweise bestehen;

unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind; Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buch- iea) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buch­te c) gestaltet sind.

inständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre lohen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch [gestaltet sind.

Isionsschutzan lagen

fmlang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von len zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umweltein- liigen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden »ergänzende Satzung im EinZelfall geregelt.

lusleistungen

[all des §133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis lohe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben wer-

Isung des Erschließungsbeitrages

fischließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer pgnach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der psichtlichen Flöhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermit- n Erschließungsbeitrages.

Ifttreten / Außerkrafttreten

pSatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in | Gleichzeitig tritt dieErschließungssatzung vom 11.12.1987 mit [Änderungen außer Kraft.

| Wer, 20.02.1999 (Siegel) Flosdorf

pmeinde Holler Ortsbürgermeisterin

pis

j 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz |0) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geän- pch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) [auffolgendes hingewiesen:

pen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Jr n fees Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande pmen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung-als von pan gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn pBestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- 8,ehe Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- prden sind, oder

/Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean- wer jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­

schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Holler, 20.02.1999 (Siegel) Flosdorf

Ortsgemeinde Holler Ortsbürgermeisterin

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Holler vom 09.02.1999

Vermietung Sitzungssaal

Der Ortsgemeinderat beschloß, den Sitzungssaal für Familienfeiern an Hollerer Bürger zu vermieten. Bei der Vermietung an Ortsfremde, die einen familiären Bezug zu Holler haben, wird von Fall zu Fall ent­schieden. Ausgeschlossen sind Veranstaltungen, die Schmutz und Lärm verursachen (z.B. Polterabend, Bäumchen stellen, Geburtsta­ge Jugendlicher). Weitere Details werden in einen Benutzungsver­trag eingearbeitet.

Mobiliar Sport- und Kulturhalle

Der Ortsgemeinderat lehnte die Einführung von Benutzungsgebühren für das Ausleihen von Tischen und Stühlen aus der Sport- und Kul­turhalle ab.

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Erschließungsbeitragssatzung

Der Ortsgemeinderat Holler beschließt den Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung in der vorgelegten Form. Diese Sat­zung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffent­lich bekanntgemacht und tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt­machung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 11.12.1987 mit allen Änderungen außer Kraft.

Teilnahme am WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden Der Ortsgemeinderat beschloß, nicht an dem WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden teilzunehmen.

Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Gelbachstraße

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Installation einer Straßenleuchte zwischen den Häusern Pfeil und Hies. Der Anschluß einer weiteren Lampe in der Bergstraße soll mit dem Ausbau der Lin­denstraße erfolgen.

Sitzung der Jagdgenossenschaft Holler

Am Donnerstag, 18.03.1999,19.30 Uhr, findet im Gemeindehaus Hol­ler eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Holler statt.

Tagesordnung:

1. Änderung der Jägdnutzung imGemeinschaftlichen Jagdbezirk Holler zum 01.04.1999.

2. Verschiedenes

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin und Jagdtvorsteherin

Nachruf

Die Ortsgemeinde Holler trauert um

Herrn Herbert Leier,

der am 15.02.1999 im Alter von 81 Jahren verstorben ist.

Herr Leier war von 1956 bis 1984 Mitglied des Ortsge­meinderates Holler.

Während seiner fast 30jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit hat er sich mit großem persönlichen Engagement und Geradli­nigkeit stets uneigennützig für die Belange seiner Mitbür­gerinnen und Mitbürger eingesetzt. Mit Herrn Leier haben wir eine Persönlichkeit verloren, der wir alle zu großem Dank verpflichtet sind.

In ehrendem Gedenken nimmt die Ortsgemeinde Holler Abschied von Herbert Leier. Seiner Familie sprechen wir unsere aufrichtige Anteilnahme aus.

Holler, im Februar 1999 Ortsgemeinde Holler

Der Ortsgemeinderat

Peter Molsberger, Altbürgermeister

Margret Flosdorf, Ortsbürgermeisterin