Nr. 6/99
nfiiatt VG Mon tabaur
Durchführung fach- und sachgerechter Pflege sowie einer ^ Wundversorgung werden wir körperschonende Techniken ^rinraunq bettlägeriger Patienten zeigen; außerdem können * ieV l i iins über Hilfsmöglichkeiten der Kranken- und Pflege-
Älormleren.
1 , .„tcrhwerpunkt wird auf praxisbezogene Übungen unter ndelegung von Kinästetik und Bobath sein, jr Unahme an diesem Lehrgang ist natürlich kostenlos.
_ n hitte an die Ambulanten Dienste am Marienkranken- ssau Tel' 02604/706243 oder 706245; Fax: 02604/8528; E-
emmerichffinassau.smmp.de
entliehe Bekanntmachung PHaushaltsrechnung
jdes Entlastungsbeschlusses des Stadtrates
n 28.01 .1999 der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr
liishaltsrechnung
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt
haushalt haushalt
DM DM DM
ibnisses: [Einnahmen |ue Haushalts- limereste Eigang alter ieneinnahme-
|
|me bereinigte
[Einnahmen
[Ausgaben
lue Haushalts-
iabereste
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pltsausgabe-
I
me bereinigte lusgaben Ichuß/Fehl-
28.751.871,76
12.981,95 41,733,170,71
40.196,62
28.711.675.14 12.981.298,95
28.704.675.14 11.574.574,78
40.196,62
41.692.974,09
40.279.249,92
7.000,00 1.640.148,41 1.647.148,41
233.424,24 233.424,24
28.711.675,14 12.981.298,95 41.692.974,09
0,00
0,00
0,00 Schaaf I. Beigeordneter
ir, 04.02.1999
Jdsgemeindeverwaltung Montabaur flastungsbeschluß irtsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindever- |ng Montabaur für das Haushaltsjahr 1997 aufgestellte Jahres- T®g gemäß §114 GemO.
pzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürger- Jerundden Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haus- [1997 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechne wird verzichtet.
|jt Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht IO erte*° rC * en S ' nc *’ w ' rd ^ l ' erm ' t die Genehmigung nach § 100
öffentliche Auslegung
pshaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Ein- panmevom 15.02.1999 bis 26.02.1999 bei der Verbandsge- I Verwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Kon- r n na uer -Pl a tz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeits- |, n h a 9 s mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis I lih 0nnersta 9 s von 8 - 00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis |vnr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
I 04,02,1999 (S) Dr. Possel-Dölken
I Haltung Montabaur Stadtbürgermeister
Stadtrat tagte am 28.01.1999
Vorstellung der abgeänderten Bauplanung der Alten- und Pflegeheim gGmbH und Zustimmung der Stadt/Stiftung Hospitalfonds der Stadt Montabaur und Änderung des Bebauungsplanes “Große Alberthöhe I” für das Gebiet, das umgrenzt wird von Dillstr./Lahnstr./Rheinstr.
- Teilgebiet Alten - und Pflegeheim -
Herr Graf vom Architekturbüro Graf & Graf, Montabaur stellte den Ratsmitgliedern und anwesenden Bürgerinnen und Bürgern den neuen Planungsentwurf ausführlich vor.
Unter anderem erklärte er, daß es Aufgabe gewesen sei, die alten Pläne des Alten- und Pflegeheimes dahingehend zu ändern, den Bereich des betreuten Wohnens um ein Geschoß zu verringern, von einer dreigeschossigen Bebauung auf eine zweigeschossige Bebauung. Der multifunktionale Raum und der Frühstücksraum seien in der neuen Planung auf die bisher noch freie Dachfläche des Alten- und Pflegeheimes gesetzt worden, wodurch mehr Raum für das “betreute Wohnen” geschaffen werden könnte. Bei der Dachgeschoßebene handele es sich nach wie vor - wie auch bei der alten Planung - um kein Vollgeschoß. Nur 2/3 der Fläche würden bebaut werden, die unbebauten Flächen wären dann unter anderem Balkonflächen. Weiterhin erläuterte Herr Graf, daß sich bei der neuen Planung nunmehr 5 Zwei-Zimmer-Wohnungen im Erdgeschoß befinden würden, je 12 Zwei-Zimmer-Wohnuhgen im 1. und 2. Obergeschoß und 3 Drei- Zimmer-Wohnungen und 6 Ein-Zimmer-Appartements im Dachgeschoß, so daß insgesamt 38 Wohnungen entstünden. Bei der alten Planung seien es 34 Wohnungen gewesen.
In der neuen Planung seien außerdem 40 Stellplätze nachgewiesen, wovon 24 Stück auf den Bereich des Alten- und Pflegeheimes entfallen würden und 13 Stellplätze und 3 Garagen auf den Bereich des “betreuten Wohnens”.
Die Fraktionsvorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Parteien erläuterten im Anschluß die in ihrer Fraktion vertretenen Meinungen und Ansichten zur neuen Änderung des Bebauungsplanes “Große Alberthöhe I” für das Teilgebiet Alten- und Pflegeheim.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU teilte im Namen seiner Fraktion mit, daß der neu vorgestellte Plan von seiten seiner Partei positiv aufgenommen worden sei. Er dankte dem Architekten für die innovativen Lösungsansätze mit einer Planungsvariante, die in der bisherigen und für den Zuschußantrag genehmigten Kostenschätzung bleibe. Die von der CDU in Anträgen formulierten Forderungen und mündlich vorgetragenen Anregungen seien erfüllt worden. Ihrer Meinung nach haben von der Umpianung sowohl das Alten- und Pflegeheim, als auch das Gebäude für “betreutes Wohnen” profitiert. Im einzelnen hielt er fest:
1. das Bauwerk für das “betreute Wohnen” habe jetzt zwei Vollgeschosse plus ein ausgebautes Dach
2. der Baukörper für das betreute Wohnen sei gegliedert
3. die Firsthöhe ab Straßenkante Rheinstraße überschreite nicht 10
4. der Speisesaal und die Kapelle würden nun nicht mehr im Schatten liegen, da sie auf dem Dach angeordnet seien
5. die Anzahl der zu vermietenden Wohnungen erhöhe sich um mindestens 5. Daraus ergebe sich eine günstigere Kalkulation der Miete für die Wohneinheiten.
Abschließend hielt der CDU-Fraktionsvorsitzende fest, daß die CDU dem von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf zustimmen werde. Auch aus Sicht der SPD-Fraktion handele es sich bei der neu vorgelegten Planung um weit mehr als eine Kompromißlösung, so der SPD- Fraktionsvorsitzende. Er machte den Verantwortlichen ein großes Kompliment, weil es gelungen sei, in relativ kurzer Zeit eine neue Planung auf den Weg zu bringen. Die SPD sehe ihre Hauptforderungen, die sie dem Gesamtvorhaben zugrunde gelegt habe, auch in diesem neuen Planvorschlag als erfüllt. Dies sei zum einen die unmittelbare Nachbarschaft von Altenheim und “betreutem Wohnen” und zum anderen die Kostengestaltung, die ein solches Angebot auch für Normalverdiener erträglich mache und dies seien auch abhängig von der Anzahl der anzubietenden Wohneinheiten.
Nachteilig sei aus ihrer Sicht vielleicht die Anordnung einiger Wohnungen und die reduzierte Größe der Ein-Zimmer-Wohnungen. Dies müsse man jedoch in Kauf nehmen, da sich das Objekt an den gegebenen Vorgaben orientieren müsse und diese Voraussetzungen habe man selbst durch die Beschlußlage geschaffen.
Als auf den ersten Blick nachteilig sei in der SPD-Fraktion auch vereinzelt kritisiert worden, daß man die funktionalen Räume auf die Dachebene verlegt habe. Die dadurch erforderliche Benutzung des Aufzuges könne bei näherem Hinsehen einer Kritik aber kaum standhalten, es sei schließlich auch im umgekehrten Fall eine Aufzugsbenutzung unvermeidbar, nur in umgekehrter Reihenfolge. Diese neue Anordnung auf der Dachebene bringe jedoch sowohl für die Bewohner als auch für das Personal unbestreitbare Vorteile.
Abschließend hielt der SPD-Fraktionsvorsitzende fest, daß man das erneuerte, renovierte Alten- und Pflegeheim brauche, ebenso das Angebot des “betreuten Wohnens”. Man wolle die für die Bewohner beider Einheiten vernünftigste und beste Lösung, nämlich beides in unmittelbarer Nachbarschaft.

