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Wochenblatt VG Montabaur

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§7

Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließurigsanlagen

1. Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrba­re Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Park­flächen sind endgültig hergestellt, wenn

a) ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und

b) sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungsein­richtungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem Bauprogramm.

2. Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgültig hergestellt, wenn

a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf trag­fähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlicher! Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;

b) unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;

c) unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;

d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchsta­be a) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe

c) gestaltet sind.

3. Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestelit, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch gestaltet sind.

§8

Immissionsschutzanlagen

Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umweitein­wirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.

§9

Vorausleistungen

Im Fall des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden.

§10

Ablösung des Erschlfeßungsbeitrages

Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermit­telnden Erschließungsbeitrages.

§11

Inkrafttreten / Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 15.03.1983 mit allen Änderungen außer Kraft.

.56412 Untershausen, 20.01.1999 (S.) Ortseifen

Ortsgemeinde Untershausen Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geän­dert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeich­nung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gel­tend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Untershausen, 20.01.1999 (S.) Ortseifen

Ortsbürgermeister

MöhnenvereinSchmunzelgesichter 1977 e.V.

Hallo Möhnen und Freunde des Karnevals!

Wir haben wieder einen Bus bestellt, der uns zur Trockensitzung am 02.02.1999 nach Koblenz und zurück fährt. Die Busfahrt ist für die Mitglieder des Möhnenvereins kostenfrei.

Abfahrt ist um 18.30 Uhr an der Bushaltestelle in Untershausen.

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Karnevalistischer bunter Abend

Am 06.02.1999, ab 20.11 Uhr veranstaltet der Möhnenv Schmunzelgesichter zusammen mit dem Mandolinenorchesta diesjährigen bunten Abend. Bei bekannt guter Stimmunq Z unsere Gäste mit Sketchen, Büttenreden und Tänzen untertia Wie schon in den vergangenen Jahren, haben sich wieder die Set garde und der Prinz von Montabaur angesagt.

Für die Musik sorgen wieder dieSound Brothers.

Sichern Sie sich gute Plätze beim Kartenvorverkauf am Frei 29.01.1999, ab 19.30 Uhr in der GaststätteWaldeslust, vi/irfe uns auf Ihr Kommen.

Kirchliche Nachrichten

Kath. Pfarramt St. Peter in Ketten

Obere Plötz 2, Tel. 02602/92294), Fax 02602/9229-29,56410Monta| Gottesdienstordnung Samstag, 31.01.1999 bis Sonn! 07.02.1999

St. Peter in Ketten, Montabaur:

SAMSTAG, 30.01.1999,15.30 Uhr Beichtgelegenheit; 18.30UM abendmesse: Leb. u. ++d. Schützengesellschaft St. Sebastian! Fahnenweihe J

SONNTAG, 31.01.1999, 4. Sonntag im Jahreskreis, 10.15 Uhr) dergottesdienst f.d. Pfarrgemeinde; 14.30 Uhr Taufgottesdieii die Gemeinde werden aufgenommen: Mara und Jonas Häuser/J Bäcker; 18.30 Uhr Abendmesse: + Pfr. Aloys Bredling/1. J. Amt! sabeth Unverricht/ 4-W. Amt + Maria Hölzgen/ + Erhard Hoffman Angeh./ ++ Ehel. Johann u. Anna Leitzbach u. + Sohn Josef 1 MONTAG, 01.02.1999,15.30 Uhr Rosenkranzgebet

DIENSTAG, 02.02.1999, Darstellung des Herrn, 19.00 UhrAtaj messe zum Fest Lichtmeß mit Kerzenweihe: Stift.-Messe n. Meinä ++ Ehel. Bernhard u. Maria Gerz u. Angeh. (St.A.)/ im Ansctiluf den Gottesdienst erteilen wir den Bläsiussegen MITTWOCH, 03.02.1999, Fest des hl. Blasius, 16.00 Uhr Blasiu| gen für die Kinder in der Pfarrkirche f;

DONNERSTAG, 04.02.1999, 9.00 Uhr Frauenmesse FREITAG, 05.02.1999,17.30 Uhr Herz-Jesu-Amt SAMSTAG, 06.02.1999,15.30 Uhr Beichtgelegenheit; 18.30 UhrV abendmesse: + Anna Wolf u. Angeh./ + Lioba Seidler geb. Kai Heinz Häuser/ ++ d. Farn. Müller-Grass/ 4-W. Amt + Christa RI« 4-W. Amt + Monika Stein geb. Weber/1. Ja.Amt + Jürgen Henri Biskupek ]

SONNTAG, 07.02.1999,5. Sonntag im Jahreskreis, 10.15 UhrHsx amt: + Heinz Heuser/ + Maria Strathmann u. + Horst Oldenbii Josef Mies, gleichzeitig Wortgottesdienst für die Kinder in der! tagesstätte; 18.30 Uhr Abendmesse für die Pfarrgemeinde j Brüderkirche: an Sonn- und Feiertagen: 9.00 Uhr hl. Messe! Wirzenborn ]

SONNTAG, 31.01.1999, 9.00 Uhr Dankamt nach Meinung u.+Kt rieh Krimbel/ + Gabriele Dick-Apeldorn + Franziska Woehl/+R Bauch/ ++ Ehel. Adolf u. Katharina Schäfer, + Willi Schmidt u.+Sj ne + Ehel. Fritz Bühl u. Sohn Martin u. + Christine Fein SONNTAG, 07.02.1999,9.00 Uhr Hochamt: ++ Ehel. Anton u,Mj Eid/ + Hubert Daum/ + Minni Intra/ + Elfriede Eck/ ++ Ehel, Jose] Christine Blum u. Sohn Rainer/ + Benno Gilles/ + Maria Schmidl Ehel. Johann Adam Stendebach, ++ Ehel. Christian u. Franzi Schmidt u. Tochter Klara u. + Franz-Josef Weingarten. Nach« Gottesdienst erteilen wir den Blasiussegen.

Bladernheim

DIENSTAG, 02.02.1999, 18.30 Uhr Wort- und Kommuniongoi! dienst

Ettersdorf ,

zur Zeit wegen Renovierungsarbeiten keine Gottesdienste j Reckenthal j

FREITAG, 05.02.1999,18.30 Uhr Wort- und Kommuniongottestij Eschelbach ,

SAMSTAG, 30.01.1999,18.30 Uhr Wort- und Kommuniongottesd| MITTWOCH, 03.02.1999, Blasiusfest, 18.30 Uhr Abendmesse! Blasiustag unter Mitwirkung des MGV Eschelbach |

SAMSTAG, 06.02.1999,18.30 Uhr Wort- und Kommuniongottesd Informationen l

Kindergottesdienst J

Zum nächsten Kindergottesdienst am Sonntag, 31.01.1999, uplj Uhr in der Pfarrkirche laden wir alle Kinder wieder herzlich ein.,