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Montabaur

. Nr. 4/99

Lenblatt vG

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Herstellung

f E f C npn * Wege uncfpiätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrba- I ygrkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Park- I Itien sind endgültig hergestellt, wenn 1 ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen

f o fiber betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungsein- I htungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben =Hi aus dem Bauprogramm. ,

nip flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind

[endgültig hergestellt, wenn

. rui a hnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf trag- Itiähiaem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten,

' Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen ' Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;

I unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung auf traqfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise

unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind; f Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchsta- be a) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe c) gestaltet sind.

Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre ('Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch (gestaltet sind.

Ijssionsschutzanlagen

iUmfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Igenzum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umweltein­gingen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden |t, ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.

Jusleistungen

lall des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis Höhedes voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben Wer­

bung des Erschließungsbeitrages

irtErschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer tag nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der lussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermit- |en Erschließungsbeitrages.

jafttreten / Außerkrafttreten

Besatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in ft. Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 13.10.1987 mit [i Änderungen außer Kraft.

(12 Niedererbach, 18.01.1999 (Siegel) Ortseifen

veinde Niedererbach Ortsbürgermeister

s

i § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz InO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geän- idurch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) j auf folgendes hingewiesen:

lungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- fiften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande |mmen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von |ng an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Bia Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- ling, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- !worden sind, oder

r Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean- |det oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- Jllten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Inauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- fialles, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Ijemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so In auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese istzung geltend machen.

(12 Niedererbach, 18.01.1999 (Siegel) Ortseifen,

Ortsbürgermeister

iprichtung eines Seniorenkaffees

_.) über die zukünftige Seniorenarbeit wur-

£in regelmäßiger Seniorenkaffee angeregt, und man war sich dar- j, ® ln !9> da ß an jedem ersten Sonntag im Monat ein solcher statt-

len sollte.

ni 6i se haben sich folgende Frauen bereit erklärt, bei der i Wertarbeit tatkräftig mitzuwirken und als Ansprechpartner zur

Verfügung zu stehen: Thea Frankenstein, Telefon 91163; Franzsis- ka Leitzbach, Telefon 1372; Eleonore Novian, Telefon 1710; Rosa Geitz; Sophie Friedrich, Telefon 4632.

Vielleicht kommen noch einige andere, vor allem männliche Senio­ren, zu diesem Kreis hinzu.

Derr erste Seniorenkaffee findet am Sonntag, 07.03.1999, ab 15.00 Uhr im Haus Erlenbach statt.

Aus organisatorischen Gründen ist eine Voranmeldung notwendig. Deshalb bitte ich alle, die teilnehmen möchten, sich telefonisch bis zum Mittwoch, 03.03.1999, beim obengenannten Team anzumelden.

B. Ortseifen

Forstrevier Nentershausen

Vergabe von Schlagabraum

Für all diejenigen, die sich ihr Brennholz selbst aufarbeiten möchten, wird in Kürze wieder eine Auswahl an Abraumholz bereitliegen. Die Prei­se hierfür liegen zwischen 10,00 DM und 15,00 DM je Raummeter.

Bei Interesse rufen Sie mich bitte bis zum 12.02. an, meine Telefon­nummer ist 8682. Bei der Mengenangabe bedenken Sie bitte, daß das Holz vor dem Verbrennen zwei Jahre lagern muß. Erst dann ist es wirklich trocken und hat seinen vollen Heizwert.

Die Vergabe der Lose wird danach erfolgen.

Frenzei, Revierförster

Vereinsring Niedererbach

Fastnacht 1999 - Generalproben

Nachstehend die Termine für die Generalproben:

Frauenfastnacht: 28.01.1999, 20.00 Uhr, Haus Erlenbach Kappensitzung: 05.02.1999, 20.00 Uhr, Haus Erlenbach

SV 1920 Niedererbach e.V

Einen besonderen Leckerbissen bietet der SV Niedererbach seinen Fußballfans. Am Samstag, 06.02.1999, um 14.30 Uhr tragen die Eis­bachtaler Sportfreunde ein Freundschaftsspiel gegen den Regional­ligisten VfR Mannheim in Niedererbach auf dem Sportplatz Kaiser­wiese aus.

Gäste aus nah und fern sind herzlichst eingeladen. Vorspiel C-Jugend JSG Steinefrenz/ Niedererbach. Der Straßenverkehr wird innerörtlich von der Freiwilligen Feuerwehr Niedererbach geregelt.

Nomborn

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr

Telefon: 06485/228

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn vom 12.01.1999

Wirtschafts- und Fällungsplan 1999 einstimmig beschlossen

Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1999. Gemäß der Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamtein­nahmen von-100.213,00 DM und Gesamtausgaben von 95.141,00 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 565 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:

260 fm Buche 270 fm Fichte 35 fm europ. Lärche

Haushaltsrechnung 1997 beschlossen und Entlastung erteilt

Bereits am 10.12.1998 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haus­halts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rech­nungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1997 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 12.01.1999 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Orts- beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ver­bandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung erteilt.

Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1997 werden im Rahmen einer geson­derten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben. Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1999 einstimmig verabschiedet In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushalts­satzung 1999 an.