Montabaur
. Nr. 4/99
Lenblatt vG
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Herstellung
f E f C npn * Wege uncfpiätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrba- I ygrkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Park- I Itien sind endgültig hergestellt, wenn 1 ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen
f o fiber betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungsein- I ’ htungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben =Hi aus dem Bauprogramm. ,
nip flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind
[endgültig hergestellt, wenn
. r ‘ui a hnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf trag- Itiähiaem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten,
' Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen ' Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;
I unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung auf traqfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise
unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind; f Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchsta- be a) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe c) gestaltet sind.
Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre ('Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch (gestaltet sind.
Ijssionsschutzanlagen
iUmfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Igenzum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteingingen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden |t, ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.
Jusleistungen
lall des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis Höhedes voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben Wer
bung des Erschließungsbeitrages
irtErschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer tag nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der lussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermit- |en Erschließungsbeitrages.
jafttreten / Außerkrafttreten
Besatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in ft. Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 13.10.1987 mit [i Änderungen außer Kraft.
(12 Niedererbach, 18.01.1999 (Siegel) Ortseifen
veinde Niedererbach Ortsbürgermeister
s
i § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz InO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geän- idurch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) j auf folgendes hingewiesen:
lungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- fiften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande |mmen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von |ng an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Bia Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- ling, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- !worden sind, oder
r Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean- |det oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- Jllten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Inauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- fialles, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Ijemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so In auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese istzung geltend machen.
(12 Niedererbach, 18.01.1999 (Siegel) Ortseifen,
Ortsbürgermeister
iprichtung eines Seniorenkaffees
_.) über die zukünftige Seniorenarbeit wur-
£in regelmäßiger Seniorenkaffee angeregt, und man war sich dar- j, ® ln !9> da ß an jedem ersten Sonntag im Monat ein solcher statt-
len sollte.
ni 6i se haben sich folgende Frauen bereit erklärt, bei der i Wertarbeit tatkräftig mitzuwirken und als Ansprechpartner zur
Verfügung zu stehen: Thea Frankenstein, Telefon 91163; Franzsis- ka Leitzbach, Telefon 1372; Eleonore Novian, Telefon 1710; Rosa Geitz; Sophie Friedrich, Telefon 4632.
Vielleicht kommen noch einige andere, vor allem männliche Senioren, zu diesem Kreis hinzu.
Derr erste Seniorenkaffee findet am Sonntag, 07.03.1999, ab 15.00 Uhr im Haus Erlenbach statt.
Aus organisatorischen Gründen ist eine Voranmeldung notwendig. Deshalb bitte ich alle, die teilnehmen möchten, sich telefonisch bis zum Mittwoch, 03.03.1999, beim obengenannten Team anzumelden.
B. Ortseifen
Forstrevier Nentershausen
Vergabe von Schlagabraum
Für all diejenigen, die sich ihr Brennholz selbst aufarbeiten möchten, wird in Kürze wieder eine Auswahl an Abraumholz bereitliegen. Die Preise hierfür liegen zwischen 10,00 DM und 15,00 DM je Raummeter.
Bei Interesse rufen Sie mich bitte bis zum 12.02. an, meine Telefonnummer ist 8682. Bei der Mengenangabe bedenken Sie bitte, daß das Holz vor dem Verbrennen zwei Jahre lagern muß. Erst dann ist es wirklich trocken und hat seinen vollen Heizwert.
Die Vergabe der Lose wird danach erfolgen.
Frenzei, Revierförster
Vereinsring Niedererbach
Fastnacht 1999 - Generalproben
Nachstehend die Termine für die Generalproben:
Frauenfastnacht: 28.01.1999, 20.00 Uhr, Haus Erlenbach Kappensitzung: 05.02.1999, 20.00 Uhr, Haus Erlenbach
SV 1920 Niedererbach e.V
Einen besonderen Leckerbissen bietet der SV Niedererbach seinen Fußballfans. Am Samstag, 06.02.1999, um 14.30 Uhr tragen die Eisbachtaler Sportfreunde ein Freundschaftsspiel gegen den Regionalligisten VfR Mannheim in Niedererbach auf dem Sportplatz Kaiserwiese aus.
Gäste aus nah und fern sind herzlichst eingeladen. Vorspiel C-Jugend JSG Steinefrenz/ Niedererbach. Der Straßenverkehr wird innerörtlich von der Freiwilligen Feuerwehr Niedererbach geregelt.
Nomborn
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr
Telefon: 06485/228
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn vom 12.01.1999
Wirtschafts- und Fällungsplan 1999 einstimmig beschlossen
Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1999. Gemäß der Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von-100.213,00 DM und Gesamtausgaben von 95.141,00 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 565 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:
260 fm Buche 270 fm Fichte 35 fm europ. Lärche
Haushaltsrechnung 1997 beschlossen und Entlastung erteilt
Bereits am 10.12.1998 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1997 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 12.01.1999 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Orts- beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1997 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben. Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1999 einstimmig verabschiedet In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1999 an.

