Wochenblatt VG Montabaur
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorge- >egt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1999, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je 736.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je 119.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1999 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A 250 v. H.
Grundsteuer B 290 v.H.
Gewerbesteuer 320 v.H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund 50,00 DM
für den zweiten Hund 75,00 DM
für jeden weiteren Hund 100,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1999 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Rückblick 1998
Nach Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses und der Anfinanzierung der Garage/Bauhof verbleiben der Ortsgemeinde Nomborn noch Rücklagenmittel von ca 400.000,00 DM. Weiterhin ist die Ortsgemeinde schuldenfrei.
Dies sind die äußerst positiven Fakten der Haushaltswirtschaft 1998. Sie bilden gleichzeitig auch wiederum die Grundlage für die Aufstellung des Etats 1999.
Haushalt 1999
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 855.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 736.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 119.000,00 DM. Da zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen sind, erübrigt sich deren Festsetzung.
Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen auf.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 652.000,00 DM um 84.000,00 DM auf 736.000,00 DM. Ursache des enormen Anstieges ist zum einen der Zuwachs beim Forsthaushalt und zum anderen die Mehreinnahmen im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen.
Die Einnahmen des Bereiches Steuern und allgemeine Zuweisungen ergeben einen prozentualen Anteil von 78,92 % an den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes.
Die sonstigen Einnahmen der Ortsgemeinde erwartet man aus folgenden Bereichen:
Erstattungen, Zuweisungen 0,11 v.H.
Gebühren 0,92 v.H.
Einnahmen aus Verkauf,
Mieten, Pachten und sonst
Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 14,50 v.H.
Sonstige Finanzeinnahmen
(Konzessionsabgaben, Zinsen) 5,55 v.H.
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil .die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
1. Personalausgaben 13,47 v.H.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben 26,11 v.H.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke
oder ähnliche Einrichtungen 4,77 v.H.
4. Umlagen 54,96 v.H.
5. Zuführung zum Vermögenshaushalt 0,69 v.H.
Als freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1999 ist ein Betrag von Überschuß 5.000,00 DM auszuweisen.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 16.06.1998 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.
Nachdem das Großprojekt der Ortsgemeinde Nombom finanziert ist, beschränkt sich die Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 1999 auf
Nr..
einige wenige Maßnahmen, für die entsprechende Haushalt« bereitzustellen sind: *
1 . Restlicher Investitionskostenanteil für die Maßnahme Kind
tenbau in Heilberscheid 15 ,q-- “ 6|
2. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen 4,0
3. Bau einer Leichenhalle (Planungskosten) 30,ooooo
4. Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten 5o!ooo'oo
5. Fertigstellung der Garage/Bauhof 20.ooo'oo
Das Ausgabevolumen von 119.000,00 DM wird finanziert durchi stitionsschlüsselzuweisungen (7.000,00 DM), durch die Zuffit vom Verwaltungshaushalt (5.000,00 DM) sowie durch eine F genentnahme (107.000,00 DM).
Ausblick 2000 - 2002
Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Fertigstellunr, Baugebietes “Auf dem Höppel", die Erschließung “Unter dem Sportplatz” sowie der Bau einer Leichenhalle bilden die mittelfrist Investitionen der Ortsgemeinde.
MGV “Arion” Nomborn
Am Montag, 01.02.1999, treffen sich die Sänger des I. Tenors! des I. Basses um 18.45 Uhr im Vereinslokal “Zu den Linden". Für die Sänger des II. Tenors und des II. Basses beginnt die Gesa stunde erst um 19.15 Uhr.
Im Hinblick auf die bevorstehenden Wettstreittermine bitten wir Sänger um vollzähliges Erscheinen.
Frauengemeinschaft Nomborn
Am 05.02.1999 um 20.11 Uhr der Startschuß fällt, die Frauej meinschaft dann ihr Kaffeekränzchen hält.
Für Anmeldung sind wie in jedem Jahr Eure Vorstandsfrauen dal 10,00 DM ist Euer Eintrittspreis, damit es jeder hier gleich weiß! Es laden Euch hiermit herzlich ein ins Gasthaus “Zu der Anne! der Vorstand vom Frauenverein.
Anmeldung bis zum 03.02.1999.
Die Bibel zur Lebensorientierung ins Gespräch bringen
Mattäus 5,13-16
Dienstag, 02.02.1999, 20.00 Uhr, im Gemeindehaus in Nomt»i| Herzliche Einladung an alle Interessenten.
Erste Hilfe am Kind
jeweils Donnerstag, 25.02.1999,04.03.1999,18.03.1999,25.03.1# 01.04.1999 von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr im Gemeindehaus, S born. Teilnehmergebühr: 40,00 DM.
Info und Anmeldung: Christine Mai, Telefon: 06485/911154.
“ELBERTGEMEINDEN’
Jugendspielgemeinschaft Elbert / Welschneudorf / Horbach
Im Rahmen der Hallenmeisterschaft um den Sparkassen-Ciil men unsere Mannschaften am Wochenende an folgenden Halle| nieren teil:
E-I-Jugend: Sonntag, 31.01.1999, Beginn: 13.45 Uhr, Spielort: S|| halle Siershahn
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 bis 20.001!
donnerstags...von 18.00 bis 20.00I]
im Rathaus, Telefon und Fax: 02602/3482
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage” für den Berelcf| “Nordstraße” der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses < Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner SitzunJ 17.12.1998 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan “Ortslagf den Bereich der “Nordstraße” zu ändern.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 B«| öffentlich bekanntgemacht.

