Wochenblatt VG Montabaur
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TuS Girod/Kleinholbach e.V.
ALTE HERREN
Am Samstag, 23.01.1999, findet in der Kreissporthalle in Montabaur das Verbandsgemeindeturnier für AH-Mannschaften statt. Auch wir nehmen an dieser Veranstaltung teil. Es wird nach folgendem Zeitplan gespielt:
10.28 Uhr: Girod - Eigendorf
11.20 Uhr: Stahlhofen - Girod
13.16 Uhr: Niederelbert - Girod
15.36 Uhr: Ettersdorf- Girod
Die Spiele dauern jeweils 1x12 Minuten.
Abfahrt für die Aktiven ist um 9.45 Uhr ab Vereinslokal.
Interessierte Zuschauer sind herzlich eingeladen.
_Görgeshausen _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben, Tel.: 06485/222.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 15.01.1999 Preiserhöhung für den Grabaushub
Der Ortsgemeinderat stimmte der Erhöhung für den Grabaushub einstimmig zu.
Aufstellung des Bebauungsplanes “Feldstraße - Erweiterung”
Der Bebauungsplan soll für die gesamten Flächen im Weidenfeld, die im Flächennutzungsplan als Baufläche ausgewiesen werden, aufgestellt werden. Für die möglichen vier Bauplätze ab der Feldstraße sollen für eine vorgezogene Bebauung entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen werden.
Sportverein Grün-Weiß Görgeshausen
Der Sportverein Grün-Weiß Görgeshausen feiert im Sommer 1999 sein 25jähriges Bestehen. Aus diesem Anlaß werden Bilder, Zeitungsausschnitte und andere Dokumente aus der Vereinsgeschichte gesucht. Entsprechende Unterlagen, die für eine Vereinschronik zur Verfügung gestellt werden können, bitten wir in den nächsten Tagen bei Walter Nickolay oder Martin Bendel abzugeben.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben.
Telefon 02602/4157, Telefax: 02602/917721, Telefon Bürgerhaus 02602/970867.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 08.01.1999 der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1997
I. Haushaltsrechnung
Verwaltungs :
Vermögens
Gesamt
Feststellung des Ergebnisses
haushalt DM
haushalt DM
DM
Soll-Einnahmen
Summe bereinigte
863.718,56
381.278,09
1.244.996,65
Soll-Einnahmen
863.718,56
381.278,09
1.244.996,65
Soll-Ausgaben
Summe bereinigte
863.718,56
381.278,09
1.244.996,65
Soll-Ausgaben
863.718,56
381.278,09
1.244.996,65
Überschuß/Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
Festgestellt:
Montabaur, 27.03.1998 Schaaf
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1997 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
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III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur sichtnahme vom 25.01.1999 bis 03,02.1999 bei der Verbands^ meindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109 y rad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbel zeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von ui Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhrundv! 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 yj öffentlich aus.
Großholbach, 14.01.1999 (S) fj^j
Ortsgemeindeverwaltung Großholbach Ortsbürgerrrtei J
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Großholbach über die Erhebung i einmaliger Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 13.01.1999
Der Ortsgemeinderat Großholbach hat am, 08.01.1999 aufgrunddj
a) § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung d] Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. IS. 2141)
und
b) § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)voii 14. Dezember 1973
in den jeweils geltenden Fassungen die folgende Satzung beschlo! sen, die hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Erhebung des Erschließungsbeitrages
Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes I. Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde ErschließungsbeiträJ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und dieser Satzung,!
§2
Art und Umfang der Erschließungsanlagen
1. Beitragsfähig ist der Aufwand für
1.1. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung vd Grundstücken dienen ausgenommen solche in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieli mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Haj delsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongreß- und Haie| gebiet, /
a) mit bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 1? m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 8 wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist,
b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 12if wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist,
c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 1j m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13m] wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist.
1.2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung vgj Grundstücken dienen in Kern-, Gewerbe- und I gebieten sowie in Sondergebieten mit der NutzungsartEi^ kaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-,Au| stellungs-, Kongreß- und Hafengebiet, mit einer Breitei zu 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite biszi 13 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist.
1.3. mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlag| (z.B. Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite von 5m,„
1.4. Sammelstraßen mit einer Breite bis zu 18 m.
1.5. Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, flächen (Flächen, die innerhalb der Straßenbegrenzun| linien Funktionen von Teileinrichtungen miteinander ko| binieren und bei denen auf eine Funktionstrennung ganj oder teilweise verzichtet wird) bis zu den jeweils in f " genannten Höchstbreiten.
1.6. Parkflächen,
a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nrn. 1 j)jj 5 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m,
b) die nicht Bestandteile der Verkehrsanlagen nachNrnf bis 5 sind (selbständige Parkflächen), bis zu 15%djj durch gesonderte Satzung festzusetzenden Grundstück^
1.7. Grünanlagen,
a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nrn. 11 5 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m,
b) die nicht Bestandteile von Verkehrsanlagen nach Nr| 1 bis 5 sind, bis zu 15 % der Flächen der durch gesondei] Satzung festzusetzenden Grundstücke.
2. Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, soerhöN sich die in Abs. 1,2 und 4 angegebenen Maße um die Halm mindestens aber 8 m.
3. Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten, s gilt für die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite.

