gnblatt VG Montabaur
Nr. 3/99
Laie der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
[straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Park- Lehen sind endgültig hergestellt, wenn |a) ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen [und
[b) sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungsleinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem Bauprogramm.
|Dieflächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind [endgültig hergestellt, wenn
|a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf [tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;
|b) unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, iBeton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die [Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher (Bauweisen bestehen;
|c) unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;
(d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe c) gestaltet sind.
Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch gestaltet sind.
fssionsschutzanlagen
Bmfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von aen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umweltein- [ngen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden [ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.
[isleistungen
I des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis föhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben wer-
Basar rund ums Kind
Am 21.02.1999 von 14.00 bis 16.00 Uhr ist es soweit. Die Spielgruppe von Ruppach-Goldhausen veranstaltet in der Turnhalle wieder einen “Basar rund ums Kind”.
“Selbstanbieter” können hier gebrauchte Kinderbekleidung (bis Größe 176), Spielsachen, Autositze, Hochstühle, Fahrräder, Kinderwagen, usw. anbieten.
Anmeldung und weitere Informationen bei Marita Rausch, Tel.: 02602/81431; Tanja Zacharias, Tel.: 02602/69831.
Anmeldeschluß: 13.02.1999 Für Kaffee und Kuchen ist gesorgt.
Der Erlös ist für die Elterninitiative krebskranker Kinder Koblenz e.V. bestimmt.
TuS Ahrbach
Einladung zur Jahreshauptversammlung des TuS Ahrbach, Ruppach- Goldhausen am Freitag, 05.02.1999,20.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bürgermeisteramtes.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Wahl eines Protokollführers, 4. Entgegennahme der Jahresberichte (Abteilungen), 5. Kassenbericht, 6. Bericht des Schatzmeisters, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Wahl der Kassenprüfer, 9. Verschiedenes, 10. Verabschiedung
Anträge sind gern. § 12 der Satzung zwei Tage vor der Sitzung beim
2. Vorsitzenden schriftlich einzureichen.
HANDBALL
Sonntag, 24.01.1999, männliche C-Jugend, 13.45 Uhr, HSG Römerwall II - TuS Ahrbach, Spielort: Römerwallschule, Rheinbrohl, Treffpunkt: Kirche Ruppach-Goldhausen um 12.15 Uhr männliche D-Jugend, 13.45 Uhr, TuS Ahrbach - HSG Römerwall, Spielort: Kreissporthalle II, Montabaur, Treffpunkt: neue Kreissporthalle Montabaur um 13.00 Uhr
Damenmannschaft, 15.15 Uhr, TuS Ahrbach - TV Bad Ems, Spielort: Kreissporthalle II, Montabaur, Treffpunkt: neue Kreissporthalle Montabaur um 14.15 Uhr
Herrenmannschaft, 17.00 Uhr, TuS Ahrbach - TuS Weibern III, Spielort: Kreissporthalle II, Montabaur, Treffpunkt: neue Kreissporthalle Montabaur um 16.00 Uhr
sung des Erschließungsbeitrages
Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer sung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der ^sichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermit- |n Erschließungsbeitrages.
ttreten / Außerkrafttreten
e Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in ^Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 15.01.1988 mit Änderungen außer Kraft.
■ Ruppach-Goldhausen, 09,01.1999 (S.) Sprenger
emeinde Ruppach-Goldhausen Ortsbürgermeister
|ß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz |0) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt lert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juli 1998 (GVBI. S. irird auf folgendes hingewiesen:
Ingen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- ften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande Tmen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von lg an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
gie Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
| or Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß Beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, [fonrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
groand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so T uc h nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese jung geltend machen.
Ruppach-Goldhausen, 09.01.1999 (S.) ,Sprenger
fmeinde Ruppach-Goldhausen Ortsbürgermeister
Kd
“AUGST”
Unterwegs zur Quelle des Lebens
So lautet das Thema eines Besinnungstages, zu dem die Pfarrge- meinden Eitelborn und Neuhäusel alle interessierten Frauen herzlich einladen: am Dienstag, 09.02.1999, von 10.00 bis 17.00 Uhr, in Dern- bach/Ww., Kloster Maria Hilf, Katharina-Kasper-Str. 10.
Es entsteht ein Unkostenbeitrag von 20,00 DM für Mittagessen und Kaffee.
Die Leitung übernimmt Schwester Adelgundis.
Träger: Kath. Bildungswerk Westenwald
Auskunft und Anmeldung bitte an das Kath. Pfarramt Eitelborn, Tel.: 02620/8696; Kath. Pfarramt Neuhäusel, Tel.: 02620/8636.
Heilfasten im Alltag
“Was Leib und Seele zusammenhält”
Info-Abend. 18.02.1999, 20.00 Uhr, St.-Anna-Haus, Neuhäusel. Teilnehmergebühr: 6,00 DM
Beginn der Fastenwoche: 20.02.1999, 20.00 Uhr, St.-Anna-Haus, Neuhäusel, Teilnehmergebühr: 60,00 Dm.
Leitung: Frau Pütz, Frau Mücke Teilnehmergebühr: 6,00 DM
Veranstalter: kath. Familienbildungsstätte, Auf dem Kalk 11, Montabaur. Anmeldung und nähere Auskunft beim Kath. Pfarramt St. Anna Neuhäusel, Tel.: 02620/8636.
* Eitelborn
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
donnerstags .von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr
Telefon und Fax: 02620/8610

