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Lnblatt V G Montabaur

Nr. 2/99

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lastungsbeschluß

nrtsaemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindever- Tna Montabaur für das Haushaltsjahr 1997 aufgestellte Jahres- nuna gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ibüraermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der wndsaemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung zu ertei- Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

-eit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht ahmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 iO erteilt.

ntliche Auslegung

Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Ein­nahme vom 18.01. bis 27.01.1999 bei der Verbandsgemeinde- iraltung Montabaur, Finänzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Aden- r-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (mon- bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis i0 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18-00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent- aus.

Hshausen, 08.01.1999 (S.) Ortseifen

\gemeindeverwaltung Untershausen Ortsbürgermeister

leicht über die Sitzung des Ortsgemeinderates ershausen vom 16.12.1998 itellung des BebauungsplanesKrautgärten

brtsgemeinderat stimmte den dargestellten Änderungen zum Ent- des BebauungsplanesKrautgärten einschließlich Begründung textlicher Festsetzungen in der Form zu, wie sie dem Ortsge- [nderat in der Sitzung Vorgelegen haben. Der Ortsgemeinderat bloß außerdem, den Bebauungsplanentwurf einschließlich [ründung, zeichnerischer und textlicher Festsetzungen sowie des lespflegerischen Planüngsbeitrages erneut für die Dauer von zwei heri öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind lestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem reis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Ausle- jsfrist nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht len können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen ver- Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde außerdem beauftragt, räger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten, ishaltsrechnung 1997 beschlossen und Entlastung erteilt |itsam 19.11.1998 fand die Rechnungsprüfung der Gemeinde in Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur statt, um vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die ishalts- und Kassenbelege wurde abschließend festgestellt, daß [Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin ledie Haushaltsrechnung 1997 abgeschlossen und dem Rat zur heidung vorgelegt.

^Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am y2.1998 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Orts- Meordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ver- ' jdsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung erteilt.

Win der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Ichluß des Haushaltsjahres 1997 werden im Rahmen einer geson­nen öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben las Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.

"latung und Beschlußfassung über die Änderung der [chließungsbeitragssatzung

Ortsgemeinderat Untershausen beschloß einstimmig den Ent- der Erschließungsbeitragssatzung in der vorgelegten Form. Die- atzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes ntlich bekanntgemacht und tritt am Tag nach der öffentlichen ianntmachung in Kraft. Gleichzeitig, tritt die Erschließungsbei­lssatzung vom 15.03.1983 mit allen Änderungen außer Kraft. ^ishaltsplan/Haushaltssatzung 1999 einstimmig verabschie­de!' jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung | Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushalts­tag 1999 an.

|Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit 'Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorge- £ Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat | e Zustimmung zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung.

. *Naushaltssatzung 1999, die die summarische Zusammenfassung Ines Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:

ahmen/Ausgaben

mögenshaushalt

ahmen/Ausgaben je 167.000,00 DM

Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1999 wie folgt belegt:

Schaf Di wttlfe

Grundsteuer A.250 v.H.

Grundsteuer B. 290 v.H.

Gewerbesteuer. 320 v.H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund .36,00 DM

für den zweiten Hund.60,00 DM

für jeden weiteren Hund.84,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1999 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vor­bericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.

Der Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1998 ist im Ergeb­nis recht erfreulich. Zum einen ist der für das Jahr 1997 erwartete Soll-Fehlbetrag in Höhe von 59.000,00 DM nicht eingetreten. Hier­durch wurde der Haushalt 1998 entsprechend entlastet. Außerdem konnten durch die Verlagerung einiger Maßnahmen des Vermö­genshaushaltes auf die Folgejahre erheblich Mittel eingespart wer­den, was dazu führte, daß der vorgesehene Kreditbedarf in Höhe von 92.000,00 DM nicht benötigt wurde. Vielmehr wird ein Betrag von ca. 60.000,00 DM der Rücklage zugeführt werden können.

Haushalt 1999

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 775.000,00 DM. Hiervon ent­fallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 608.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 167.000,00 DM. Zur Finanzierung der in 1999 geplanten Vorhaben werden keine Kre­dite benötigt.

Es treten keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr bei den Steu­ersätzen ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 569.000,00 DM um 39.000,00 DM auf 608.000,00 DM. Die Steigerung beruht im wesentlichen auf den Kosten (Planungs- und Umlegungskosten) für die Ausweisung des BaugebietesKrautgärten.

Das Gesamteinnahmesoll des erläuterten Unterabschnittes Steuern und allgem. Zuweisungen in Höhe von 400.635,00 DM entspricht mit 65,89 v.H. der Haupteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes. Die übrigen Einnahmen der Ortsgemeinde kommen aus folgenden

Bereichen:

Gebühren .11,18 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und

sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.6,98 v.H.

Sonstige Finanzeinnahmen.4,44 v.H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen)

Zuführung vom Vermögenshaushalt.11,51 v.H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifver­tragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Ver­

waltungshaushaltes haben:

1. Personalausgaben.12,05 v.H.

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.33,04 v.H.

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder

ähnliche Einrichtungen. 3,02 v.H.

4. Umlagen.48,90 v.H.

5. Zinsausgaben. 2,33 v.H.

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt. 0,65 v.H.

Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1999 errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen und der Sach­kosten für das UmlegungsverfahrenKrautgärten ein Betrag von F 20.000,00 DM. In den kommenden Jahren wird wieder mit einer posi­tiven freien Finanzspitze gerechnet.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 07.10.1998 beschlossene Investi­tionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermö­genshaushaltes.

Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.

Die Fortschreibung hat ergeben, daß für die nachfolgenden Investi­tionen, Investitionsförderungsmaßnahmen entsprechende Haus­haltsmittel bereitzustellen sind:

1. Ausgleichszahlungen im Umlegungsverfahren

Krautgärten.50.000,00 DM

2. Umgestaltung des Einmündungsbereiches

Reckenthaler Straße/Hauptstraße..5.000,00 DM

3. Ausbau des Verbindungsweges Hauptstraße/

Gartenstraße .15.000,00 DM

4. Ausbau von Wirtschaftswegen.5.000,00 DM

5. Beschaffung von 2 Ortseingangstafeln.8.000,00 DM

6. Erwerb von Grundstücken.10.000,00 DM

7. Zuführung zum Verwaltungshaushalt.70.000,00 DM

8. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt.4.000,00 DM