Wochenblatt VG Montabaur
Mandolinenorchester Alpenrös’l Holler
Jahreshauptversammlung
Am Mittwoch, 27.01.1999, um 20.00 Uhr findet im Jugendheim in Holler die Jahreshauptversammlung des Mandolinenorchesters Alpenrös’l statt. Hierzu laden wir alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder herzlich ein. Da unter anderem auch der Vorstand neu gewählt wird, bitten wir um pünktliches und vollzähliges Erscheinen.
Freiwillige Feuerwehr Holler
Unsere nächste Übung findet am Mittwoch, 20.01.1999, um 19.00 Uhr statt. In Verbindung mit diesem Termin werden wir unsere jährliche Aktivenversammlung durchführen. Alle Kameraden werden hiermit um pünktliches und vollzähliges Erscheinen gebeten.
SV Fortuna Holler
Turnverein
Am Freitag, 29.01.1999, wandern wir nach Bladernheim.
Treffpunkt ist die Siegstraße um 19.00 Uhr.
Wer nicht wandern kann, ist natürlich gerne zum anschließenden Essen gegen 20.00 Uhr eingeladen.
_ Stahlhofen _ -
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr
im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal
Telefon (nur während der Sprechstunde).02602/917163
sonst Telefon:.,...02602/5650
Kirmes wird verlegt
Wegen der Kommunalwahl und der Europawahl wird die Kirmes in diesem Jahr um eine Woche nach hinten verlegt, d.h. auf das Wochenende, 18. bis 21.06.1999.
Hubert Diel, Ortsbürgermeister
Verloren - gefunden
Im Wiesengrund wurde ein Schlüsselbund gefunden. Es kann bei mir abgeholt werden.
Hubert Diel, Ortsbürgermeister
MGV “Concordia” Stahlhofen
Wie bereits vermeldet, führen wir am Samstag, 16.01.1999, um 20.00 Uhr, unsere Jahreshauptversammlung im Lindensaal durch. Da in diesem Jahr Neuwahlen des Vorstandes anstehen, bitten wir um pünktliches und vollzähliges Erscheinen aller aktiven und inaktiven Mitglieder. Anträge zur Versammlung müssen gemäß unserer Satzung acht Tage vorher beim Vorstand schriftlich und begründet eingereicht werden.
P.S.: Zum Verspeisen wird Aschenbraten mit Brötchen gereicht!
Chorgemeinschaft Daubach / Stahlhofen
Unsere erste Gesangstunde im neuen Jahr findet am Freitag, 15.01.1999, um 19.30 Uhr, in Daubach statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Selbstverständlich sind auch neue Sänger herzlich willkommen!
Untershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs.von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
im Backes
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen
für das Jahr 1999 vom 11.01.1999
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 08.01.1999 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.608.000 DM
in der Ausgabe auf..608.000 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.167.000 DM
in der Ausgabe auf.167.000 DM
festgesetzt.
36
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. \
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.*
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das I jahr wie folgt festgesetzt:
1 .
2 .
3.
II.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Gn
Steuer A) 250i
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 i
Gewerbesteuer 325 ,
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Genj
degebietes gehalten werden: für den ersten Hund 36,oo
für den zweiten Hund 60*00
für jeden weiteren Hund 84*oo
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für Haushaltsjahr 1999 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 08.01.1999 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises Im Aut
Abt. 1 Az. 029/901.10 Mei
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.01. bis 27.01,1 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteil Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, währ der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhrt, von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und (4 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aua| Untershausen, 11.01.1999 (S.) Orisel
Ortsgemeindeverwaltung Untershausen Ortsbürgermeis
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form Schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustaii gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1 .die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Gene migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung/ letzt worden sind, oder 2.vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde! Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahre oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung y#| Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese letzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von RI land-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S, 153)/
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderatf
vom 16.12.1998 der Ortsgemeinde Untershausen für das Haushaltsjahr 1997
I.
Vermögens
haushalt/DM
511.073,09
0,00
424,00
Haushaltsrechnung
Verwaltungshaushalt/DM
Feststellung des Ergebnisses Soll-Einnahmen + neue Haushaltseinnahmereste ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
Summe bereinigte Soll-Einnahmen Soll-Ausgaben + neue Haushaltsausgabereste Summe bereinigte Soll-Ausgaben Überschuß/
Fehlbetrag Festgestellt:
Montabaur, 27.03.1998 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
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7.798,31
510.649,09
510.649,09
362.532,77
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873.181,ü|
840.876,1
0,00
32.305,13
510.649,09
362.532,77
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32.305,«
0,00
0,00
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