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Wochenblatt VG Montabaur

Mandolinenorchester Alpenrösl Holler

Jahreshauptversammlung

Am Mittwoch, 27.01.1999, um 20.00 Uhr findet im Jugendheim in Hol­ler die Jahreshauptversammlung des Mandolinenorchesters Alpen­rösl statt. Hierzu laden wir alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder herzlich ein. Da unter anderem auch der Vorstand neu gewählt wird, bitten wir um pünktliches und vollzähliges Erscheinen.

Freiwillige Feuerwehr Holler

Unsere nächste Übung findet am Mittwoch, 20.01.1999, um 19.00 Uhr statt. In Verbindung mit diesem Termin werden wir unsere jährli­che Aktivenversammlung durchführen. Alle Kameraden werden hier­mit um pünktliches und vollzähliges Erscheinen gebeten.

SV Fortuna Holler

Turnverein

Am Freitag, 29.01.1999, wandern wir nach Bladernheim.

Treffpunkt ist die Siegstraße um 19.00 Uhr.

Wer nicht wandern kann, ist natürlich gerne zum anschließenden Essen gegen 20.00 Uhr eingeladen.

_ Stahlhofen _ -

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal

Telefon (nur während der Sprechstunde).02602/917163

sonst Telefon:.,...02602/5650

Kirmes wird verlegt

Wegen der Kommunalwahl und der Europawahl wird die Kirmes in diesem Jahr um eine Woche nach hinten verlegt, d.h. auf das Wochenende, 18. bis 21.06.1999.

Hubert Diel, Ortsbürgermeister

Verloren - gefunden

Im Wiesengrund wurde ein Schlüsselbund gefunden. Es kann bei mir abgeholt werden.

Hubert Diel, Ortsbürgermeister

MGVConcordia Stahlhofen

Wie bereits vermeldet, führen wir am Samstag, 16.01.1999, um 20.00 Uhr, unsere Jahreshauptversammlung im Lindensaal durch. Da in diesem Jahr Neuwahlen des Vorstandes anstehen, bitten wir um pünktliches und vollzähliges Erscheinen aller aktiven und inaktiven Mitglieder. Anträge zur Versammlung müssen gemäß unserer Sat­zung acht Tage vorher beim Vorstand schriftlich und begründet ein­gereicht werden.

P.S.: Zum Verspeisen wird Aschenbraten mit Brötchen gereicht!

Chorgemeinschaft Daubach / Stahlhofen

Unsere erste Gesangstunde im neuen Jahr findet am Freitag, 15.01.1999, um 19.30 Uhr, in Daubach statt. Wir bitten um vollzähli­ges Erscheinen. Selbstverständlich sind auch neue Sänger herzlich willkommen!

Untershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

mittwochs.von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr

im Backes

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen

für das Jahr 1999 vom 11.01.1999

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Auf­sichtsbehörde vom 08.01.1999 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.608.000 DM

in der Ausgabe auf..608.000 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.167.000 DM

in der Ausgabe auf.167.000 DM

festgesetzt.

36

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. \

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.*

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das I jahr wie folgt festgesetzt:

1 .

2 .

3.

II.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Gn

Steuer A) 250i

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 i

Gewerbesteuer 325 ,

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Genj

degebietes gehalten werden: für den ersten Hund 36,oo

für den zweiten Hund 60*00

für jeden weiteren Hund 84*oo

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für Haushaltsjahr 1999 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 08.01.1999 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises Im Aut

Abt. 1 Az. 029/901.10 Mei

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.01. bis 27.01,1 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteil Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, währ der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhrt, von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und (4 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aua| Untershausen, 11.01.1999 (S.) Orisel

Ortsgemeindeverwaltung Untershausen Ortsbürgermeis

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form Schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustaii gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1 .die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Gene migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung/ letzt worden sind, oder 2.vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde! Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahre oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung y#| Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese letzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von RI land-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S, 153)/

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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderatf

vom 16.12.1998 der Ortsgemeinde Untershausen für das Haushaltsjahr 1997

I.

Vermögens­

haushalt/DM

511.073,09

0,00

424,00

Haushaltsrechnung

Verwaltungs­haushalt/DM

Feststellung des Ergebnisses Soll-Einnahmen + neue Haushalts­einnahmereste ./. Abgang alter Kasseneinnahme­reste

Summe bereinigte Soll-Einnahmen Soll-Ausgaben + neue Haushalts­ausgabereste Summe bereinigte Soll-Ausgaben Überschuß/

Fehlbetrag Festgestellt:

Montabaur, 27.03.1998 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

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510.649,09

510.649,09

362.532,77

330.227,64

873.181,ü|

840.876,1

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32.305,13

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