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Wochenblatt VG Montabaur

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8. Grundstücke an zwei aufeinanderstoßenden Erschließungsanla­gen (Eckgrundstücke) und Grundstücke zwischen zwei Erschließungsanlagen (durchlaufende Grundstücke) sind für beide Erschließungsanlagen beitragspflichtig, wenn sie durch beide Anla­gen erschlossen werden und die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BauGB vorliegen.

Der Berechnung des Erschließungsbeitrages werden die sich nach Abs. 1 oder Abs. 2 ergebenden Berechnungsdaten jeweils nur mit der Hälfte zugrunde gelegt, soweit beide Verkehrsanlagen voll in der Bau­last der Gemeinde stehen. Stehen die Verkehrsanlagen nicht voll in der Baulast der Gemeinde, wird die Vergünstigung nach Satz 1 nur für die in der Baulast der Gemeinde stehenden gleichartigen Teile der Verkehrsanlagen angesetzt.

Für Grundstücke, die durch mehr als zwei aufeinanderstoßende Erschließungsanlagen erschlossen werden, werden die Berech­nungsdaten nach Abs. 1 oder Abs. 2 durch die Zahl der Erschließungsanlagen geteilt, soweit beide Verkehrsanlagen voll in der Baulast der Gemeinde stehen. Stehen die Verkehrsanlagen nicht voll in der Baulast der Gemeinde, wird die Vergünstigung nach Satz 1 nur für die in der Baulast der Gemeinde stehenden gleichartigen Teile der Verkehrsanlagen angesetzt.

§6

Kostenspaltung

Der Erschließungsbeitrag kann für

- den Grunderwerb,

- die Freilegung,

- die Fahrbahn,

- die Radwege,

- die Gehwege,

- die Parkflächen,

- die Grünanlagen,

- die Beleuchtungsanlagen,

- die Entwässerungsanlagen

gesondert und unabhängig von der vorstehenden Reihenfolge erho­ben werden, sobald die jeweilige Maßnahme, deren Aufwand gedeckt werden soll, abgeschlossen ist. Diesen Zeitpunkt stellt die Gemein­de fest.

§7

Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen

1. Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn

a) ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und

b) sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungsein­richtungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem Bauprogramm.

Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind end­gültig hergestellt, wenn

a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf trag­fähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pfla­ster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;

b) unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweisen bestehen;

c) unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;

d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe c) gestal­tet sind.

3. Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch gestal­tet sind.

§8

Immissionsschutzanlagen

Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umweltein­wirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.

§9

Vorausleistungen

Im Fall des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben wer­den.

§10

Ablösung des Erschließungsbeitrages

Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermit­telnden Erschließungsbeitrages.

Nr. 1/Ä

Wo

§11

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung! Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 16.02.1988 J allen Änderungen außer Kraft. mo

56412 Görgeshausen, 19.12.1998 (S) Burk$ im I

Ortsgemeinde Görgeshausen Ortsbürgermeisfy ^

Hinweis t $ a

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfa|üb« (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zulepjjjjei geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juli 1998 (GVBI. [(Er! 171) wird auf folgendes hingewiesen: p ei

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvttäj schritten dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustanf | gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als vf Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn t ^

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Gen®

migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung vl in d letzt worden sind, oder L sön

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Ejeschluß bealifl

standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form# Zur Schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrai E^s Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des SacJ nac Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht. §}2 Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, l. 1 , kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann die*iji. Verletzung geltend machen. * l

56412 Görgeshausen, 19.12.1998 (S) Burki I

Orsbürgermeisi

MGVConcordia

Es wird nochmals an die Jahreshauptversammlung des MGV; 09.01.1999 um 20.00 Uhr erinnert, wozu alle Mitglieder herzlich eif geladen sind.

Die erste Chorprobe im neuen Jahr findet am Montag, 11 .01 .1991 zur gewohnten Zeit statt.

Abholung der Weihnachtsbäume [ ij2.

Am Samstag, 16.01.1999, ab 14.00 Uhr, werden die Weihnachl bäume durch die Jugendfeuerwehr eingesammelt. Stellen Sied Bäume bitte frühzeitig an den Straßenrand. Die abgefahrenen We nachtsbäume werden kompostiert. Entfernen Sie deshalb Lamel und sonstigen Weihnachtsschmuck. Eine zusätzliche, straßenwei : Abfuhr durch den Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb erfo nicht mehr. Die Jugendfeuerwehr würde sich über Spenden freuei Bj

1!4.

FrauenchorGeorgia Görgeshausen i!s.

Jahreshauptversammlung

Am Freitag, 08.01.1999, findet ab 20.00 Uhr im Vereinslokal GasthaJ Zum Westerwald die Jahreshauptversammlung des Frauenchoi| statt. Hierzu sind alle Mitglieder des Vereins herzlich eingeladen. ; ^

3.

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags...von 19.00 Uhr bis 20.00

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekam gegeben. Telefon: 02602/4157, Telefax: 02602/917721 .Telefon Bi gerhaus: 02602/970867.

Freiwillige Feuerwehr Großholbach

Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Großholbach am ;,, Samstag, 16.01.1999, um 20.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehauste j

Tagesordnungspunkte: - Begrüßung durch den Wehrführer - Totst 3; ehrung - Bericht des Wehrführers und des ersten Vorsitzende® { Bericht des Jugendwartes - Bericht des Schriftführers - Bericht dE 4» Kassierers - Entlastung des Kassierers - Entlastung des Vorstandp. \

- Neuwahl des Jugendleiters - Verschiedenes. i §}3

Alte Herren Eisbachtal G.G.

Am Samstag, 09.01.1999, um 20.00 Uhr, findet unsere Jahress schlußfeier in der GaststätteHolwischer Stubb statt. Hierzu sinds' aktiven sowie inaktiven Mitglieder mit ihrerbesseren Hälfte herzi eingeladen.

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che

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