Wochenblatt VG Montabaur
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8. Grundstücke an zwei aufeinanderstoßenden Erschließungsanlagen (Eckgrundstücke) und Grundstücke zwischen zwei Erschließungsanlagen (durchlaufende Grundstücke) sind für beide Erschließungsanlagen beitragspflichtig, wenn sie durch beide Anlagen erschlossen werden und die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BauGB vorliegen.
Der Berechnung des Erschließungsbeitrages werden die sich nach Abs. 1 oder Abs. 2 ergebenden Berechnungsdaten jeweils nur mit der Hälfte zugrunde gelegt, soweit beide Verkehrsanlagen voll in der Baulast der Gemeinde stehen. Stehen die Verkehrsanlagen nicht voll in der Baulast der Gemeinde, wird die Vergünstigung nach Satz 1 nur für die in der Baulast der Gemeinde stehenden gleichartigen Teile der Verkehrsanlagen angesetzt.
Für Grundstücke, die durch mehr als zwei aufeinanderstoßende Erschließungsanlagen erschlossen werden, werden die Berechnungsdaten nach Abs. 1 oder Abs. 2 durch die Zahl der Erschließungsanlagen geteilt, soweit beide Verkehrsanlagen voll in der Baulast der Gemeinde stehen. Stehen die Verkehrsanlagen nicht voll in der Baulast der Gemeinde, wird die Vergünstigung nach Satz 1 nur für die in der Baulast der Gemeinde stehenden gleichartigen Teile der Verkehrsanlagen angesetzt.
§6
Kostenspaltung
Der Erschließungsbeitrag kann für
- den Grunderwerb,
- die Freilegung,
- die Fahrbahn,
- die Radwege,
- die Gehwege,
- die Parkflächen,
- die Grünanlagen,
- die Beleuchtungsanlagen,
- die Entwässerungsanlagen
gesondert und unabhängig von der vorstehenden Reihenfolge erhoben werden, sobald die jeweilige Maßnahme, deren Aufwand gedeckt werden soll, abgeschlossen ist. Diesen Zeitpunkt stellt die Gemeinde fest.
§7
Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
1. Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn
a) ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und
b) sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem Bauprogramm.
Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgültig hergestellt, wenn
a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;
b) unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweisen bestehen;
c) unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;
d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe c) gestaltet sind.
3. Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch gestaltet sind.
§8
Immissionsschutzanlagen
Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.
§9
Vorausleistungen
Im Fall des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden.
§10
Ablösung des Erschließungsbeitrages
Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Betrag einer Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Erschließungsbeitrages.
Nr. 1/Ä
Wo
§11
Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung! Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungssatzung vom 16.02.1988 J allen Änderungen außer Kraft. mo
56412 Görgeshausen, 19.12.1998 (S) Burk$ im I
Ortsgemeinde Görgeshausen Ortsbürgermeisfy ^
Hinweis t $ a
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfa|üb« (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zulepjjjjei geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juli 1998 (GVBI. [(Er! 171) wird auf folgendes hingewiesen: ■ p ei
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvttäj schritten dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustanf | gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als vf Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn t ^
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Gen®
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung vl in d letzt worden sind, oder L sön
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Ejeschluß bealifl
standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form# Zur Schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrai E^s Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des SacJ nac Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht. §}2 Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, l. 1 , kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann die*iji. Verletzung geltend machen. * ■ l
56412 Görgeshausen, 19.12.1998 (S) Burki I
Orsbürgermeisi
MGV „Concordia“
Es wird nochmals an die Jahreshauptversammlung des MGV; 09.01.1999 um 20.00 Uhr erinnert, wozu alle Mitglieder herzlich eif geladen sind.
Die erste Chorprobe im neuen Jahr findet am Montag, 11 .01 .1991 zur gewohnten Zeit statt.
Abholung der Weihnachtsbäume [ ij2.
Am Samstag, 16.01.1999, ab 14.00 Uhr, werden die Weihnachl bäume durch die Jugendfeuerwehr eingesammelt. Stellen Sied Bäume bitte frühzeitig an den Straßenrand. Die abgefahrenen We nachtsbäume werden kompostiert. Entfernen Sie deshalb Lamel und sonstigen Weihnachtsschmuck. Eine zusätzliche, straßenwei : Abfuhr durch den Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb erfo nicht mehr. Die Jugendfeuerwehr würde sich über Spenden freuei Bj ’
1!4.
Frauenchor „Georgia“ Görgeshausen i!s.
Jahreshauptversammlung
Am Freitag, 08.01.1999, findet ab 20.00 Uhr im Vereinslokal GasthaJ „Zum Westerwald“ die Jahreshauptversammlung des Frauenchoi| statt. Hierzu sind alle Mitglieder des Vereins herzlich eingeladen. ; ^
3.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags...von 19.00 Uhr bis 20.00
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekam gegeben. Telefon: 02602/4157, Telefax: 02602/917721 .Telefon Bi gerhaus: 02602/970867.
Freiwillige Feuerwehr Großholbach
Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Großholbach am ;,, Samstag, 16.01.1999, um 20.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehauste j
Tagesordnungspunkte: - Begrüßung durch den Wehrführer - Totst 3; ehrung - Bericht des Wehrführers und des ersten Vorsitzende® { Bericht des Jugendwartes - Bericht des Schriftführers - Bericht dE 4» Kassierers - Entlastung des Kassierers - Entlastung des Vorstandp. \
- Neuwahl des Jugendleiters - Verschiedenes. i §}3
Alte Herren Eisbachtal G.G.
Am Samstag, 09.01.1999, um 20.00 Uhr, findet unsere Jahress schlußfeier in der Gaststätte „Holwischer Stubb“ statt. Hierzu sinds' aktiven sowie inaktiven Mitglieder mit ihrer „besseren Hälfte“ herzi eingeladen.
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